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Konsularvertrag

Index Konsularvertrag

Ein Konsularvertrag ist ein zweiseitiges völkerrechtliches Abkommen, in dem die beteiligten Staaten die Zulassung, Vorrechte, Befreiungen und Funktionsrechte der auszutauschenden konsularischen Vertretungen gemeinsam festlegen.

5 Beziehungen: Abkommen, Bilateralität, Diplomatie, Staat, Völkerrechtlicher Vertrag.

Abkommen

Abkommen ist in verschiedenen Rechtsgebieten ein Synonym für einen Vertrag meist zwischen Staaten oder auch sonstigen Rechtssubjekten.

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Bilateralität

Bilateralität (von „zweimal“, in Zusammensetzungen „doppel“-, „zwei“-, latus „Seite“.) bedeutet „Zweiseitigkeit“, verwandt sind die Begriffe multilateral (vielseitig) und unilateral (einseitig).

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Diplomatie

Camp-David-Abkommens Diplomatie ist die Kunst und Praxis des Verhandelns zwischen bevollmächtigten Repräsentanten verschiedener Gruppen oder Nationen (Diplomaten).

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Staat

Leviathan'' von Thomas Hobbes, eines Grundlagenwerks zur Theorie des modernen Staates Staat (umgangssprachlich bzw. nicht fachspr. auch Land) ist ein mehrdeutiger Begriff verschiedener Sozial- und Staatswissenschaften.

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Völkerrechtlicher Vertrag

Ein völkerrechtlicher Vertrag (auch: völkerrechtliches oder internationales Abkommen oder Übereinkommen) ist eine „ausdrückliche oder konkludente Willenseinigung zwischen zwei oder mehreren Völkerrechtssubjekten, durch welche völkerrechtliche Rechte und Pflichten begründet werden“.

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Leitet hier um:

Konsularabkommen.

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