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Konsortium

Index Konsortium

Ein Konsortium (von; seltener auch Syndikat genannt, von französisch syndicat) ist ein Unternehmenszusammenschluss mehrerer rechtlich und wirtschaftlich selbständig bleibender Unternehmen zur zeitlich begrenzten Durchführung eines vereinbarten Geschäftszwecks.

Inhaltsverzeichnis

  1. 83 Beziehungen: Akzessorietät, Auszahlungsvoraussetzung, Bürgerliches Gesetzbuch, Bilanz, Bugsier-, Reederei- und Bergungsgesellschaft, Bundesanleihe, Bundesebene (Deutschland), Covenants, Cross-Default-Klausel, Darlehen (Deutschland), Deutsche Bundesbank, Deutsches Kaiserreich, Duden, Elmar Seebold, Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, Fahrlässigkeit, Fallrecht, Ferdinand II. (HRR), Forderung, Französische Sprache, Friedrich Kluge, Gültigkeit, Genua, Geschäftsbericht, Geschäftsbesorgungsvertrag, Geschäftsgrundlage, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland), Gesellschaftsvertrag, Gläubiger, Guido Möllering, Gundaker von Liechtenstein, Haftung (Recht), Haftungsklausel, Hamburg, Heinz Georg Bamberger, Herbert Schimansky, Hermann-Josef Bunte, Kai-Oliver Knops, Klausel (Recht), Kolonie (Biologie), Konditionalität, Konsortialbank, Konsortialkredit, Konsortium (Seefahrt), Konsul, Konzern, Kredit, Kreditgeber, Kreditkündigung, Kreditnehmer, ... Erweitern Sie Index (33 mehr) »

  2. Organisationsform

Akzessorietät

Akzessorietät (Adjektiv: akzessorisch, von ‚hinzutreten‘) ist ein Rechtsbegriff, der die Abhängigkeit des Bestehens eines Rechtes von dem Bestehen eines anderen Rechts kennzeichnet.

Sehen Konsortium und Akzessorietät

Auszahlungsvoraussetzung

Auszahlungsvoraussetzungen gehören im Bankwesen zu den Bedingungen eines Kreditvertrages und regeln, wann ein Kredit dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellt (ausgezahlt) werden kann.

Sehen Konsortium und Auszahlungsvoraussetzung

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

Sehen Konsortium und Bürgerliches Gesetzbuch

Bilanz

Die Balkenwaage als Vorbild der Bilanz: Beide Seiten tragen den gleichen Betrag Konsum-Teigwarenfabrik Riesa'' mit Aktiva (links) und Passiva (rechts), Jahresbilanz 1916 Bilanz (aus lateinisch de und de) ist ein in vielen Fachgebieten vorkommender Begriff, worunter allgemein eine nach bestimmten Kriterien gegliederte, summarische und sich ausgleichende Gegenüberstellung von Wertkategorien verstanden wird.

Sehen Konsortium und Bilanz

Bugsier-, Reederei- und Bergungsgesellschaft

Die Bugsier-, Reederei- und Bergungsgesellschaft mbH & Co.

Sehen Konsortium und Bugsier-, Reederei- und Bergungsgesellschaft

Bundesanleihe

Eine deutsche Bundesanleihe (kurz Bund) ist eine Anleihe, die von der Bundesrepublik Deutschland als Staatsanleihe herausgegeben wird.

Sehen Konsortium und Bundesanleihe

Bundesebene (Deutschland)

Die Bundesebene (auch Bund genannt) ist in Deutschland die oberste Ebene in der Hierarchie des Staatsmodells des Bundesstaates.

Sehen Konsortium und Bundesebene (Deutschland)

Covenants

Covenants (kein Pluraletantum; auch der Gebrauch im Singular als „Covenant“ ist möglich) sind im Finanzwesen der Anglizismus für Kredit- und Anleihebedingungen des Gläubigers, die der Schuldner erfüllen muss.

Sehen Konsortium und Covenants

Cross-Default-Klausel

Die Cross-Default-Klausel ist eine Vereinbarung in Form einer Klausel in Kreditverträgen oder Anleihebedingungen, wonach eine Vertragsstörung bereits eintreten soll, wenn der Schuldner im Verhältnis zu anderen Gläubigern vertragsbrüchig wird, ohne dass der die Klausel beinhaltende Vertrag verletzt worden ist.

Sehen Konsortium und Cross-Default-Klausel

Darlehen (Deutschland)

Darlehen (ugs. auch Kredit, alternative Schreibweise Darlehn) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein Kreditgeber (oder Darlehensgeber) einem Kreditnehmer (oder Darlehensnehmer) Geld (Banknoten, Münzen, Buchgeld) oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen) zum Eigentum überträgt und der Darlehensnehmer verpflichtet ist, nach Zeitablauf oder Kündigung Sachen gleicher Art, Güte und Menge an den Darlehensgeber zurückzugewähren.

Sehen Konsortium und Darlehen (Deutschland)

Deutsche Bundesbank

Blick auf die Zentrale der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main (vom Main Tower aus) Haupteingang der Deutschen Bundesbank an der Wilhelm-Epstein-Straße Miquel-Anlage, „Vorgarten“ der Bundesbank Genuss-Schein über 333,33 DM der Deutschen Bundesbank vom 2. Oktober 1961 Die Deutsche Bundesbank (kurz: BBk, international auch: DBB) ist die Zentralbank Deutschlands mit Hauptsitz in Frankfurt am Main und Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken.

Sehen Konsortium und Deutsche Bundesbank

Deutsches Kaiserreich

Deutsches Kaiserreich ist die nachträgliche Bezeichnung des Deutschen Reiches für die Epoche von seiner Gründung 1871 bis zum Ende der Monarchie in der Novemberrevolution von 1918.

Sehen Konsortium und Deutsches Kaiserreich

Duden

rahmenlos ''Vollständiges Orthographisches Wörterbuch der deutschen Sprache.'' 1. Auflage, 1880 ''Duden, Orthographisches Wörterbuch,'' 3. Auflage, 1887 Der Duden entstand als ein Rechtschreibwörterbuch der deutschen Sprache.

Sehen Konsortium und Duden

Elmar Seebold

Elmar Seebold (* 28. September 1934 in Stuttgart) ist ein deutscher Germanist und Linguist, Lexikologe und Runologe.

Sehen Konsortium und Elmar Seebold

Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache

Ausgaben des „Kluge“, 1883 bis 2011 Das Etymologische Wörterbuch der deutschen Sprache ist ein Nachschlagewerk zur deutschen Sprachgeschichte.

Sehen Konsortium und Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache

Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit ist ein vor allem in der Rechtssprache geläufiger Fachausdruck.

Sehen Konsortium und Fahrlässigkeit

Fallrecht

Fallrecht ist eine Rechtsordnung, die ihre primäre Rechtsquelle nicht in generellen Gesetzen, sondern in der richterlichen Entscheidung konkreter Fälle hat (Kasuistik).

Sehen Konsortium und Fallrecht

Ferdinand II. (HRR)

Kaiser Ferdinand II. (Gemälde von Georg Pachmann) Ferdinand II. (* 9. Juli 1578 in Graz; † 15. Februar 1637 in Wien) war von September 1619 bis zu seinem Tode Kaiser des Heiligen Römischen Reiches.

Sehen Konsortium und Ferdinand II. (HRR)

Forderung

Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.

Sehen Konsortium und Forderung

Französische Sprache

Französisch (Eigenbezeichnung: IPA, IPA) gehört zu der romanischen Gruppe des italischen Zweigs der indogermanischen Sprachen.

Sehen Konsortium und Französische Sprache

Friedrich Kluge

Friedrich Kluge um 1890 Friedrich Kluge (* 21. Juni 1856 in Köln; † 21. Mai 1926 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher Sprachwissenschaftler und Lexikograf.

Sehen Konsortium und Friedrich Kluge

Gültigkeit

Gültigkeit ist die Eigenschaft, bei der etwas Geltungskraft besitzt.

Sehen Konsortium und Gültigkeit

Genua

Genua (im Ligurischen Zena) ist eine italienische Stadt und die Hauptstadt der Region Ligurien.

Sehen Konsortium und Genua

Geschäftsbericht

Ein Geschäftsbericht (englisch: annual report) hat die Aufgabe, Informationen über den Geschäftsverlauf des vergangenen Geschäftsjahres eines Unternehmens zu vermitteln und insbesondere dessen Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang – und Lagebericht zu erläutern und zu ergänzen.

Sehen Konsortium und Geschäftsbericht

Geschäftsbesorgungsvertrag

Ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein in Wirtschaft und Recht bedeutender Dienst- beziehungsweise Werkvertrag gemäß und BGB, durch den sich der Leistungsschuldner zur entgeltlichen Besorgung eines ihm vom Leistungsgläubiger übertragenen Geschäfts verpflichtet (Abs. 1 BGB).

Sehen Konsortium und Geschäftsbesorgungsvertrag

Geschäftsgrundlage

Geschäftsgrundlage sind im Zivilrecht die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut.

Sehen Konsortium und Geschäftsgrundlage

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abkürzung GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) handelt es sich nach deutschem Gesellschaftsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Zusammenschluss mindestens zweier Rechtssubjekte als Gesellschafter, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern.

Sehen Konsortium und Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)

Gesellschaftsvertrag

Ein Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich zwei oder mehrere Personen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zusammenschließen, um ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel zu verfolgen.

Sehen Konsortium und Gesellschaftsvertrag

Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

Sehen Konsortium und Gläubiger

Guido Möllering

Guido Möllering (* 21. Januar 1972 in Ochtrup) ist ein deutscher Wirtschaftswissenschaftler mit Schwerpunkt Vertrauensforschung.

Sehen Konsortium und Guido Möllering

Gundaker von Liechtenstein

Gundaker von Liechtenstein (1580–1658) Gundaker von Liechtenstein (seit 1623 Fürst) (* 30. Januar 1580 auf Schloss Lednice; † 5. August 1658 auf Schloss Wilfersdorf) war ein Mitglied des Hauses Liechtenstein und als solcher Herr über große Besitzungen.

Sehen Konsortium und Gundaker von Liechtenstein

Haftung (Recht)

Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt.

Sehen Konsortium und Haftung (Recht)

Haftungsklausel

Eine Haftungsklausel (auch Freizeichnungsklausel oder Haftungsausschluss) ist eine vertragliche Haftungsbeschränkung, also eine Klausel, welche die Verantwortlichkeit für Pflichtverletzungen – etwa die Mängelhaftung – begrenzt oder sogar ausschließt.

Sehen Konsortium und Haftungsklausel

Hamburg

Vorlage:Infobox Bundesland wie bei den anderen Bundesländern Deutschlands: siehe Diskussion --> Hamburg (regiolektal auch, dialektal), amtlich Freie und Hansestadt Hamburg (Ländercode HH), ist als Stadtstaat ein Land der Bundesrepublik Deutschland.

Sehen Konsortium und Hamburg

Heinz Georg Bamberger

Heinz Georg Bamberger (* 28. Januar 1947 in Segendorf bei Neuwied) ist ein deutscher Politiker (SPD) und Jurist.

Sehen Konsortium und Heinz Georg Bamberger

Herbert Schimansky

Herbert Schimansky (* 22. Juni 1934 in Berlin) war von 1982 bis 1999 Richter am Bundesgerichtshof.

Sehen Konsortium und Herbert Schimansky

Hermann-Josef Bunte

Hermann-Josef Bunte (* 22. Dezember 1941 in Papenburg) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Kunstsammler.

Sehen Konsortium und Hermann-Josef Bunte

Kai-Oliver Knops

Kai-Oliver Knops (* 31. Mai 1966 in Viersen) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Sehen Konsortium und Kai-Oliver Knops

Klausel (Recht)

Klauseln sind einzelne Bestimmungen eines Regelwerks, insbesondere eines Vertrages (Vertragsklausel).

Sehen Konsortium und Klausel (Recht)

Kolonie (Biologie)

Kolonien von ''Candida albicans'' auf Sabouraud-Agar Polypen Basstölpel-Kolonie auf der Insel Helgoland Als Kolonie bezeichnet man in der Zoologie und der Mikrobiologie eine Gruppe von Lebewesen, die in unmittelbarer Nähe zueinander leben und deren Siedlungsgebiet von anderen Siedlungsgebieten der gleichen Spezies räumlich getrennt ist.

Sehen Konsortium und Kolonie (Biologie)

Konditionalität

Konditionalität („Bedingung“) bezeichnet im Rahmen einer Staatsschuldenkrise und in der Entwicklungszusammenarbeit die mit Kreditzusagen oder Zahlungen verbundene Erteilung von Auflagen durch Gläubigerinstitutionen oder Geberstaaten.

Sehen Konsortium und Konditionalität

Konsortialbank

Konsortialbank ist ein Kreditinstitut, das als Mitglied eines Bankenkonsortiums fungiert und im Rahmen dieses Konsortiums mit der Durchführung eines bestimmten Bankgeschäfts betraut wurde.

Sehen Konsortium und Konsortialbank

Konsortialkredit

Konsortialkredit (oder Metakredit, syndizierter Kredit) ist im Kreditwesen die Gewährung eines einheitlichen Kredites durch mindestens zwei Kreditinstitute an einen Kreditnehmer.

Sehen Konsortium und Konsortialkredit

Konsortium (Seefahrt)

Ein Konsortium ist in der Schifffahrt ein Zusammenschluss von mehreren Reedereien, besonders im Bereich Containertransport, die gemeinsam ihre angebotenen Dienste verbessern wollen.

Sehen Konsortium und Konsortium (Seefahrt)

Konsul

CC.

Sehen Konsortium und Konsul

Konzern

Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss eines herrschenden und eines oder mehrerer abhängiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter der Leitung des herrschenden Unternehmens, wobei jedes Unternehmen weiterhin einen eigenen Jahresabschluss erstellt.

Sehen Konsortium und Konzern

Kredit

Unter Kredit (abgeleitet von, „glauben, vertrauen“ und, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; oder.

Sehen Konsortium und Kredit

Kreditgeber

Der Kreditgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die einen Kredit an den Kreditnehmer gewährt.

Sehen Konsortium und Kreditgeber

Kreditkündigung

Die Kreditkündigung ist die Kündigung eines Kreditvertrages durch Kreditgeber oder Kreditnehmer.

Sehen Konsortium und Kreditkündigung

Kreditnehmer

Ein Kreditnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die ein Darlehen (Kredit) bei einem Kreditinstitut oder auch einem anderen Kreditgeber aufnimmt (Kreditvertrag).

Sehen Konsortium und Kreditnehmer

Kreditvertrag

Der Kreditvertrag (oder Darlehensvertrag) ist insbesondere im Kreditwesen ein Vertrag zwischen Kreditinstitut und Kreditnehmer über die Gewährung eines bestimmten Kredits.

Sehen Konsortium und Kreditvertrag

Kreditzusage

Kreditzusage ist im Bankwesen eine rechtsverbindliche Zusage durch das kreditgebende Kreditinstitut, Kredite unter bestimmten, vorab festgelegten Kreditbedingungen dem Kreditnehmer zur Verfügung zu stellen.

Sehen Konsortium und Kreditzusage

Lloyd’s of London

Logo von Lloyd’s of London Lloyd’s Building, London (im Vordergrund, mit den blauen Kränen) Lloyd’s of London mit Sitz in London ist ein internationaler Versicherungsmarkt.

Sehen Konsortium und Lloyd’s of London

Loan Market Association

Die Loan Market Association (LMA) ist ein in London gegründeter und dort sitzender Interessenverband in Form einer Nichtregierungsorganisation, dessen Betriebszweck in der Erstellung und Vereinheitlichung von Klauseln und Muster-Vertragsdokumentationen für das Bank- und Finanzwesen besteht.

Sehen Konsortium und Loan Market Association

Negativerklärung

Die Negativerklärung oder Negativklausel ist eine in unbesicherten Kreditverträgen oder in Anleihebedingungen enthaltene Zusicherung des Schuldners in Form einer Klausel, dass er künftigen Gläubigern keine Kreditsicherheiten zur Verfügung stellen wird oder gleichzeitig den von der Erklärung begünstigten Gläubigern gleichwertige Sicherheiten anbieten wird.

Sehen Konsortium und Negativerklärung

Offenmarktpolitik

Die Offenmarktpolitik ist ein Instrument der Geldpolitik, durch das die Zentralbank die Geschäftsbanken mit Liquidität versorgt.

Sehen Konsortium und Offenmarktpolitik

Operatives Geschäft

Als operative Geschäfte bezeichnet man sämtliche Unternehmensaktivitäten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betriebszweck stehen.

Sehen Konsortium und Operatives Geschäft

Pari-passu-Klausel

Die Pari-passu-Klausel („im gleichen Schritt“; Gleichrangerklärung) ist eine Vereinbarung in Form einer Klausel in Anleihebedingungen oder in Kreditverträgen, die auf den Gleichrang gegenwärtiger und künftiger unbesicherter Forderungen gegen einen Schuldner abzielt.

Sehen Konsortium und Pari-passu-Klausel

Peter Derleder

Peter Derleder (* 3. März 1940 in Stuttgart; † 4. Oktober 2018 in Bremen) war ein deutscher Jurist und Professor für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Universität Bremen.

Sehen Konsortium und Peter Derleder

Poolvertrag

Mit einem Poolvertrag schließen sich mindestens zwei rechtlich selbständig bleibende Vertragsparteien zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels für einen bestimmten Zeitraum durch einen Vertrag zusammen.

Sehen Konsortium und Poolvertrag

Positiverklärung

Unter Positiverklärung wird im Kreditwesen die in einem Kreditvertrag durch den Kreditnehmer abzugebende Verpflichtung verstanden, einem Kreditinstitut bestimmte Kreditsicherheiten zur Verfügung zu stellen, wenn die hierzu im Kreditvertrag beschriebenen Voraussetzungen oder Ereignisse eingetreten sind.

Sehen Konsortium und Positiverklärung

Preußen-Konsortium

Das sogenannte Preußen-Konsortium war eine Gemeinschaft deutscher Banken, die – rechtlich und wirtschaftlich selbständig – seit 1866 bis zum Ende des Kaiserreiches die preußischen Staatsanleihen und später die des Deutschen Kaiserreiches auf dem Kapitalmarkt unterbrachten.

Sehen Konsortium und Preußen-Konsortium

Primus inter pares

Ein primus inter pares (lateinisch für „Erster unter Gleichen“, weiblich prima inter pares) ist ein Mitglied einer Gruppe, das dieselben Rechte innehat wie alle anderen auch, aber trotzdem eine erhöhte Ehrenstellung genießt.

Sehen Konsortium und Primus inter pares

Rückversicherung

Eine Rückversicherung (auch Reassekuranz oder Zession genannt) ist die Übertragung von Risiken von einem Versicherungs- auf ein Rückversicherungsunternehmen.

Sehen Konsortium und Rückversicherung

Rechtmäßigkeit

Rechtmäßigkeit ist die Übereinstimmung eines Rechtsaktes mit geltendem Recht.

Sehen Konsortium und Rechtmäßigkeit

Rechtsprechung

Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.

Sehen Konsortium und Rechtsprechung

Richtigkeit

Richtigkeit bedeutet das Richtigsein einer Aussage.

Sehen Konsortium und Richtigkeit

Risikobericht

Ein Risikobericht ist die im Rahmen des Lageberichts von einem bilanzierenden Unternehmen abzugebende Risikokommunikation der wirtschaftlichen und technischen Risiken, ihre künftige Entwicklung und ihre etwaige Risikobewältigung.

Sehen Konsortium und Risikobericht

Schiedsvereinbarung

Durch eine Schiedsvereinbarung (auch Schiedsvertrag oder Schiedsklausel wenn die Vereinbarung Teil eines größeren Vertragswerks ist; lat. compromissum) schließen die Parteien für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis die staatliche Gerichtsbarkeit aus und einigen sich auf eine Entscheidung durch ein Schiedsgericht.

Sehen Konsortium und Schiedsvereinbarung

Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

Sehen Konsortium und Schuldner

Schwere und Vollständigkeit (theoretische Informatik)

In der theoretischen Informatik – insbesondere in der Berechenbarkeits- und der Komplexitätstheorie – bezeichnet die Schwere (Übersetzung von engl. hardness dt. „Schwierigkeit“) eines Problems dessen Eigenschaft, mindestens so schwierig lösbar zu sein wie alle Probleme einer betrachteten Klasse.

Sehen Konsortium und Schwere und Vollständigkeit (theoretische Informatik)

Syndikat

Ein Syndikat ist eine Gruppierung von Personen oder Unternehmen.

Sehen Konsortium und Syndikat

Tortosa

Tortosa (Provinz Tarragona) ist eine alte katalanische Bischofsstadt am Ebro.

Sehen Konsortium und Tortosa

Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet.

Sehen Konsortium und Unternehmen

Unternehmensverbindung

Unternehmensverbindung (oder Unternehmenszusammenschluss) bezeichnet die vertraglich vereinbarte enge Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen (Kooperation) bzw.

Sehen Konsortium und Unternehmensverbindung

Verbindlichkeit

Unter einer Verbindlichkeit versteht das Schuldrecht die Verpflichtung des Schuldners, dem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen.

Sehen Konsortium und Verbindlichkeit

Verhältnismäßigkeitsprinzip

Als Verhältnismäßigkeitsprinzip wird der Rechtsgrundsatz bezeichnet, der besagt, dass bei Eingriffen in persönliche Rechte, die im Falle eines öffentlichen Interesses als zulässig gelten, ein gewisses Maß gehalten wird.

Sehen Konsortium und Verhältnismäßigkeitsprinzip

Vollstreckbarkeit

Mit dem Begriff Vollstreckbarkeit (siehe beispielsweise der Zivilprozessordnung, ZPO) bezeichnet das deutsche Recht die Eignung eines Titels als Grundlage zur Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Sehen Konsortium und Vollstreckbarkeit

Vorsatz (Recht)

Vorsatz (dolus) bezeichnet im Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände einschließlich der Kausalitätsbeziehungen.

Sehen Konsortium und Vorsatz (Recht)

Wallenstein

Wallenstein – ''Albrecht von Waldstein'' Wallenstein, eigentlich Albrecht Wenzel Eusebius von Waldstein (* 24. September 1583 in Hermanitz an der Elbe, Bidschower Kreis; † 25. Februar 1634 in Eger, Elbogener Kreis), war ein böhmischer Feldherr, Generalissimus und Ständepolitiker.

Sehen Konsortium und Wallenstein

Werkvertrag (Deutschland)

Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil (Unternehmer) verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen.

Sehen Konsortium und Werkvertrag (Deutschland)

Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse

Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ist ein normativ-unbestimmter Rechtsbegriff, der dem Gläubiger aus einem Dauerschuldverhältnis (etwa Kreditvertrag, Miete) eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gegenüber seinem Schuldner ermöglichen soll, weil wegen der Bonitätssituation des Schuldners die Geschäftsgrundlage des Vertrages entfallen ist oder künftig gefährdet wird.

Sehen Konsortium und Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse

Wirksamkeit (Recht)

Die Frage nach der Wirksamkeit (auch: Rechtswirksamkeit) stellt sich für jede Maßnahme, die darauf gerichtet ist, Rechtsfolgen auszulösen.

Sehen Konsortium und Wirksamkeit (Recht)

Siehe auch

Organisationsform

Auch bekannt als Consortium, Konsorte, Konsorten, Konsortial, Konsortial-, Konsortialpartner, Konsortialvertrag, Konsortien.

, Kreditvertrag, Kreditzusage, Lloyd’s of London, Loan Market Association, Negativerklärung, Offenmarktpolitik, Operatives Geschäft, Pari-passu-Klausel, Peter Derleder, Poolvertrag, Positiverklärung, Preußen-Konsortium, Primus inter pares, Rückversicherung, Rechtmäßigkeit, Rechtsprechung, Richtigkeit, Risikobericht, Schiedsvereinbarung, Schuldner, Schwere und Vollständigkeit (theoretische Informatik), Syndikat, Tortosa, Unternehmen, Unternehmensverbindung, Verbindlichkeit, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Vollstreckbarkeit, Vorsatz (Recht), Wallenstein, Werkvertrag (Deutschland), Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, Wirksamkeit (Recht).