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Insolvenzanfechtung (Deutschland)

Index Insolvenzanfechtung (Deutschland)

Die in §§ 129 ff.

79 Beziehungen: Abtretung (Deutschland), Analogie (Recht), Anfechtungsgesetz, Annahme (Recht), Anspruch (Recht), Antragsrecht, Arbeitsgericht, Arbeitsgerichtsgesetz, Arbeitsverhältnis, Aufrechnung (Deutschland), Übereignung, Bereicherungsrecht (Deutschland), Beweis (Recht), Bundesgerichtshof, Cash-Pooling, Dingliches Recht (Deutschland), Eigenverwaltung, Einrede (prozessual), Erbschaft, Fälligkeit, Generalklausel, Geschäftsähnliche Handlung, Gesellschafterdarlehen, Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte, Grundbuch, Handelsgesetzbuch, IDEA (Software), Insolvenzanfechtung, Insolvenzgeld, Insolvenzgläubiger, Insolvenzmasse, Insolvenzordnung (Österreich), Insolvenzordnung (Deutschland), Insolvenzrecht (Österreich), Insolvenzrecht (Deutschland), Insolvenzverwalter, INVEP, Karsten Schmidt (Rechtswissenschaftler), Konkursordnung (Deutschland), Kredit, Kreditgeber, Kreditsicherungsrecht (Deutschland), Mahnung (Deutschland), Masseverbindlichkeit, Ordentliche Gerichtsbarkeit (Deutschland), Organ (Recht), Par conditio creditorum, Parteispende, Paulianische Anfechtungsklage, Pfändung, ..., Römisches Recht, Realakt, Rechtsgeschäft, Rechtshängigkeit, Rechtsinstitut, Rechtskraft (Deutschland), Rechtsnachfolge, Sachwalter, Schenkung, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Schuldnerverzug (Deutschland), Sicherungsabtretung, Stille Gesellschaft, Treuhandkonto, Unterlassen (Deutschland), Verarbeitung (Recht), Verbraucherinsolvenzverfahren, Verfügung, Verjährung (Deutschland), Vermischung (Recht), Verpfändung, Versäumnisurteil, Vorsatz (Recht), Widerspruch (Recht), Zahlungsunfähigkeit, Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht, Zivilprozessordnung (Deutschland), Zustimmung, Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland). Erweitern Sie Index (29 mehr) »

Abtretung (Deutschland)

Abtretung (auch Zession von) bedeutet im deutschen Zivilrecht nach der Legaldefinition des Satz 1 BGB die vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar).

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Analogie (Recht)

Die Analogie ist eine Argumentationsform im Rahmen der juristischen Methodenlehre in den Rechtswissenschaften.

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Anfechtungsgesetz

Das deutsche Anfechtungsgesetz regelt seit 1879, unter welchen Voraussetzungen ein Gläubiger Rechtshandlungen seines Schuldners, die ihn benachteiligen, anfechten kann.

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Annahme (Recht)

Die Annahme (Lehnübersetzung von) bezeichnet eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Abschluss eines angebotenen schuldrechtlichen Vertrags gerichtet ist.

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Anspruch (Recht)

Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen.

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Antragsrecht

Das Antragsrecht bezeichnet das Recht einer natürlichen oder juristischen Person auf Herbeiführung einer bestimmten Rechtshandlung, insbesondere einer Amtshandlung, rechtsverbindlichen Erklärung oder behördlichen Entscheidung.

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Arbeitsgericht

mini Ein Arbeitsgericht ist regelmäßig das Gericht erster Instanz für Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitssachen).

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Arbeitsgerichtsgesetz

Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) bildet die Grundlage für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland.

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Arbeitsverhältnis

Ein Arbeitsverhältnis ist die rechtliche und soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die durch einen Arbeitsvertrag zustande kommt.

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Aufrechnung (Deutschland)

Die Aufrechnung (Kompensation) liegt im Rechtssinne vor, wenn der Schuldner seinem Gläubiger eine Gegenforderung mit dem Erfolg entgegenhalten kann, dass der Gläubiger gegen ihn nur noch die Restforderung durchsetzen kann, soweit sie ihm nach Abzug der Gegenforderung verbleibt.

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Übereignung

Unter Übereignung (oder Eigentumsübertragung) versteht man im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person auf eine andere.

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Bereicherungsrecht (Deutschland)

Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des deutschen Zivilrechts, das die Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen zum Gegenstand hat.

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Beweis (Recht)

Ein Beweis ist das (positive) Ergebnis eines auf die Feststellung von Tatsachen gerichteten Beweisverfahrens.

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Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

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Cash-Pooling

Der Begriff Cash-Pooling oder Liquiditätsbündelung (und de) bezeichnet einen konzerninternen Liquiditätsausgleich durch ein zentrales, meist von der Konzernobergesellschaft übernommenes Finanzmanagement, das den Konzernunternehmen überschüssige Liquidität entzieht bzw.

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Dingliches Recht (Deutschland)

Als dingliche Rechte werden in der deutschen Rechtswissenschaft diejenigen Rechte bezeichnet, die sich auf Gegenstände beziehen.

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Eigenverwaltung

Die Eigenverwaltung ist laut den der deutschen Insolvenzordnung (InsO) die Möglichkeit eines Schuldners, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters selbst zu verwalten und über sie zu verfügen.

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Einrede (prozessual)

Im deutschen Zivilprozessrecht ist eine Einrede jede Tatsachenbehauptung des Beklagten, mit der sich dieser verteidigt, ohne die klagebegründenden Behauptungen des Prozessgegners zu bestreiten.

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Erbschaft

Der Ausdruck Erbschaft oder Nachlass bezeichnet im deutschen Erbrecht die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse, die im Erbfall als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) übergehen.

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Fälligkeit

Unter dem Rechtsbegriff Fälligkeit versteht man den Eintritt des Leistungstermins und die damit verbundene sofortige Leistungspflicht des Schuldners.

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Generalklausel

Als Generalklausel bezeichnet man in der Rechtswissenschaft eine Rechtsnorm, deren Tatbestand weit gefasst ist.

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Geschäftsähnliche Handlung

Unter geschäftsähnlichen Handlungen versteht man Erklärungen (die keine Willenserklärung sind), bei denen bestimmte gesetzliche Rechtsfolgen eintreten.

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Gesellschafterdarlehen

Gesellschafterdarlehen sind Darlehen eines Gesellschafters an die Gesellschaft, an der er beteiligt ist.

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Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

Das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte (GlRStG) ist ein Bundesgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

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Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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IDEA (Software)

IDEA (Interactive Data Extraction and Analysis) ist eine ursprünglich für den kanadischen Rechnungshof entwickelte, seit den 1990er Jahren auf dem Markt befindliche Software zur Analyse großer Datenmengen.

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Insolvenzanfechtung

Als Insolvenzanfechtung bezeichnet man ein Instrument des Insolvenzrechts, das Bestandteil zahlreicher Rechtsordnungen ist.

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Insolvenzgeld

Nach deutschem Recht erhalten im Inland beschäftigte Arbeitnehmer im Falle der Insolvenz (früher: Konkurs) ihres Arbeitgebers ein sogenanntes Insolvenzgeld (früher: Konkursausfallgeld) zum Ausgleich ihres ausgefallenen Arbeitsentgeltes.

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Insolvenzgläubiger

Insolvenzgläubiger sind nach der Legaldefinition von Insolvenzordnung (InsO) diejenigen Gläubiger, die gegen den Insolvenzschuldner eine Forderung haben, die schon vor dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet war.

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Insolvenzmasse

Die Insolvenzmasse umfasst nach der Legaldefinition des Insolvenzordnung (InsO) das gesamte Vermögen, das dem Insolvenzschuldner zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (sogenannter „Neuerwerb“).

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Insolvenzordnung (Österreich)

Insolvenzordnung (abgekürzt IO) ist in Österreich der Name des Gesetzes, welches das Insolvenzverfahren regelt.

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Insolvenzordnung (Deutschland)

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt in Deutschland das Insolvenzverfahren, ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung, welches dazu dient, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen (insolventen) Schuldners gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen (InsO).

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Insolvenzrecht (Österreich)

Das Insolvenzrecht Österreichs ist in der Insolvenzordnung, in der Anfechtungsordnung und im Insolvenzrechtseinführungsgesetz geregelt.

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Insolvenzrecht (Deutschland)

Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst.

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Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter (vor Einführung der Insolvenzordnung in Deutschland und Österreich sowie im schweizerischen Recht Konkursverwalter oder Gesamtvollstreckungsverwalter, veraltet Kontradiktor) wird bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht ernannt und von diesem Gericht beaufsichtigt.

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INVEP

INVEP (Akronym für Insolvenz Verwaltungs Programm) ist eine Branchensoftware für Insolvenzverwalter, Restrukturierer und Sanierer.

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Karsten Schmidt (Rechtswissenschaftler)

Karsten Schmidt (* 24. Januar 1939 in Oschersleben) ist ein deutscher Jurist, der sich insbesondere mit dem Wirtschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt.

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Konkursordnung (Deutschland)

Verkündung der Konkursordnung Die Konkursordnung (KO) war eine Rechtsverordnung des Deutschen Reiches.

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Kredit

Unter Kredit (abgeleitet von, „glauben, vertrauen“ und, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; oder.

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Kreditgeber

Der Kreditgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die einen Kredit an den Kreditnehmer gewährt.

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Kreditsicherungsrecht (Deutschland)

Kreditsicherung ist die Absicherung eines Kreditrisikos durch Sachen, Rechte oder durch die Bonität von anderen Unternehmen oder Personen.

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Mahnung (Deutschland)

Eine Mahnung, bei Entgeltforderungen auch als Zahlungserinnerung bezeichnet, ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete und fällige Leistung zu erbringen.

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Masseverbindlichkeit

Eine Masseverbindlichkeit ist eine Verbindlichkeit, die bei einer Insolvenz vor anderen Verbindlichkeiten in voller Höhe aus der Vermögensmasse bedient wird.

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Ordentliche Gerichtsbarkeit (Deutschland)

Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) besteht in Deutschland gemäß Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) aus allen Gerichten, vor die Zivilsachen, also bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie Strafsachen gehören, soweit für sie nicht entweder die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten begründet ist oder auf Grund von Vorschriften des Bundesrechts Fachgerichte bestellt oder zugelassen sind.

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Organ (Recht)

Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen und Personenvereinigungen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können.

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Par conditio creditorum

Die par conditio creditorum (.

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Parteispende

Als Parteispenden werden Spenden an politische Parteien bezeichnet.

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Paulianische Anfechtungsklage

Die Paulianische Anfechtungsklage ist eine Klage zur Anfechtung von Geschäften, die zum Nachteil eines oder mehrerer Gläubiger abgeschlossen wurden.

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Pfändung

Genrebild einer Pfändung, 19. Jahrhundert Unter einer Pfändung versteht man im Zwangsvollstreckungsrecht (in Österreich auch ''Exekution'' genannt) die staatliche Beschlagnahme von Gegenständen des Schuldners zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Realakt

Unter Realakt versteht man in der Rechtswissenschaft eine rein faktisch wirkende Rechtshandlung.

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Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.

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Rechtshängigkeit

Die Rechtshängigkeit oder auch Litispendenz bezeichnet im Prozessrecht einen bestimmten prozessualen Zustand eines Rechtsverhältnisses.

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Rechtsinstitut

Rechtsinstitut (auch Rechtseinrichtung und Rechtsfigur) bezeichnet die Summe der Rechtsgrundsätze, die durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft zur rechtlichen Beurteilung eines bestimmten Lebenssachverhalts entwickelt worden sind.

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Rechtskraft (Deutschland)

Der Rechtsbegriff Rechtskraft bezeichnet bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil oder Beschluss ausgehen, sowie die Voraussetzungen, unter denen diese Wirkungen eintreten.

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Rechtsnachfolge

Unter Rechtsnachfolge versteht man in der Rechtswissenschaft den Übergang von Rechten und Pflichten von einem Rechtssubjekt auf ein anderes.

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Sachwalter

Sachwalter ist allgemein im deutschen Sprachraum ein Rechtssubjekt, das die Interessen eines Dritten wahren soll.

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Schenkung

Die Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen Anderen bereichert und beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (Abs. 1 BGB).

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Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Das schweizerische Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ist Teil des Zwangsvollstreckungsrechts.

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Schuldnerverzug (Deutschland)

Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung, wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslösenden Umstandes (in der Regel Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen und diese Verzögerung zu vertreten hat.

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Sicherungsabtretung

Die Sicherungsabtretung (lat. cessio in securitatem debiti) ist als Mittel der Kreditsicherung ein Rechtsgeschäft, welches die Sicherung – nicht Befriedigung – eines Kreditgebers wegen seiner (Kredit-)Forderung bezweckt, indem der Kreditnehmer dem Kreditgeber sicherungshalber eine Forderung abtritt.

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Stille Gesellschaft

Die stille Gesellschaft (Abkürzung sG) ist im deutschen und im österreichischen Gesellschaftsrecht eine Sonderform einer Personenvereinigung.

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Treuhandkonto

Das Treuhandkonto (oder Fremdgeldkonto) ist im Bankwesen ein Bankkonto, bei dem ein Treuhänder fremdes Vermögen für einen Treugeber aus einem Treuhandverhältnis verwaltet.

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Unterlassen (Deutschland)

Unter Unterlassen (oder: Unterlassung) wird im rechtswissenschaftlichen Bereich eine Handlungsalternative zum positiven Tun und zum Dulden verstanden.

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Verarbeitung (Recht)

Unter Verarbeitung versteht man im Sachenrecht die Herstellung oder Umbildung bisher rechtlich selbständiger Sachen zu wesentlichen Bestandteilen einer neuen einheitlichen Hauptsache.

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Verbraucherinsolvenzverfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren, oft auch IK-Verfahren genannt, ist in Deutschland ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) einer natürlichen Person (Privatperson).

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Verfügung

Der Begriff Verfügung ist in vielen Staaten in zahlreichen Rechtsgebieten gebräuchlich, seine genaue Bedeutung aber je nach Gebiet unterschiedlich.

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Verjährung (Deutschland)

Verjährung ist ein sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht (einschließlich des Steuerrechts) und im Strafrecht verwendeter Rechtsbegriff, dessen Wesen und Inhalt sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt und dessen Rechtsfolgen regelmäßig nach Ablauf einer bestimmten Verjährungsfrist eintreten.

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Vermischung (Recht)

Unter Vermischung oder Vermengung versteht man im Sachenrecht die technische Vermischung von bisher rechtlich selbständigen Sachen zu wesentlichen Bestandteilen einer neuen einheitlichen Menge.

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Verpfändung

Verpfändung ist im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Sicherung einer Forderung durch Bestellung eines Pfandrechts an beweglichen Sachen, Rechten oder Forderungen zugunsten des Pfandgläubigers.

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Versäumnisurteil

Vollstreckbare Ausfertigung eines Versäumnisurteils (Amtsgericht) Das Versäumnisurteil oder Säumnisurteil ist im deutschen Zivilprozessrecht eine gerichtliche Entscheidung, die gegen eine Partei ergeht, welche sich im Prozess säumig verhält.

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Vorsatz (Recht)

Vorsatz (dolus) bezeichnet im Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände einschließlich der Kausalitätsbeziehungen.

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Widerspruch (Recht)

Der Rechtsbegriff Widerspruch (als rechtliche Gegenrede) bezeichnet einen Rechtsbehelf gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen, ein spezielles Rechtsinstitut des Grundbuchrechts sowie die Möglichkeiten des Wohnraummieters, bei Kündigung des Vermieters gegen diese vorzugehen, oder des Arbeitnehmers, den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber zu verhindern.

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Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit liegt in der Wirtschaft vor, wenn ein Schuldner seine fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen kann.

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Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht

Die Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht (ZInsO) gehört zu den führenden juristischen Fachzeitschriften auf dem Gebiet des Insolvenzrechts.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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Zustimmung

Zustimmung ist im Zivilrecht die Erklärung des Einverständnisses mit einem von anderen Rechtssubjekten abgeschlossenen Rechtsgeschäft.

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Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland)

Das Zwangsvollstreckungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht der zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung eines privaten, zivilrechtlichen Anspruchs eines Gläubigers gegen seinen Schuldner.

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Leitet hier um:

Bargeschäftsprivileg, Deckungsanfechtung, Inkongruente Deckung, Kongruente Deckung, § 129 InsO.

AusgehendeEingehende
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