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Konfiskation

Index Konfiskation

Konfiskation oder Konfiszierung bezeichnet die entschädigungslose Entziehung von Eigentum zugunsten des Staates (Fiskus).

11 Beziehungen: Beschlagnahme, Deutsches Rotes Kreuz, Die Friedens-Warte, Eigentum, Einziehung (StGB-D), Entschädigung, Fiskus, Junktim, Prisenrecht, Reallexikon für Antike und Christentum, Seekriegsrecht.

Beschlagnahme

Beschlagnahmte Waffen Beschlagnahmeprotokoll der DDR-Zollbehörden Beschlagnahme ist die Sicherstellung eines Gegenstandes durch einen staatlichen Hoheitsakt gegen den Willen des Besitzers und/oder des Eigentümers.

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Deutsches Rotes Kreuz

Deutsches Rotes Kreuz – Rundlogo Samariter'' am DRK Präsidium in Berlin-Lichterfelde Das Deutsche Rote Kreuz e. V. (DRK) ist die nationale Rotkreuz-Gesellschaft in Deutschland nach den Genfer Abkommen und als solche Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung mit Hauptsitz in Berlin.

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Die Friedens-Warte

Die Friedens-Warte – Journal of International Peace and Organisation ist die älteste Zeitschrift im deutschsprachigen Raum für Fragen der Friedenssicherung und der internationalen Organisation.

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Einziehung (StGB-D)

Das Rechtsinstitut der Einziehung bezeichnet im Strafrecht Deutschlands eine Rechtsfolge.

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Entschädigung

Eine Entschädigung ist eine Leistung, insbesondere eine Geldleistung, die zum Ausgleich erlittener Nachteile oder Einschränkungen geleistet wird.

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Fiskus

Übersicht Verwaltungshandeln Fiskus (eingedeutschte Schreibweise von) nennt man den Staat in seiner Rolle als Wirtschaftssubjekt.

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Junktim

Ein Junktim (von lat. iunctim, Adv. vereint, hintereinander), auch Junktimklausel, nennt man in der Rechtswissenschaft die Bestimmung einer Rechtsnorm, dass eine im Rang unter ihr stehende Rechtsvorschrift eine bestimmte Regelung nur in Verbindung mit einer anderen Regelung treffen darf.

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Prisenrecht

Das Prisenrecht ist der Teil des Seekriegsrechts und damit auch des Kriegsvölkerrechts, der die Maßnahmen von Kriegsschiffen gegenüber neutralen und feindlichen Handelsschiffen – einschließlich Passagierschiffen – regelt.

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Reallexikon für Antike und Christentum

Bände des RAC Aufgeschlagener Band des RAC Das Reallexikon für Antike und Christentum (RAC) ist eine Enzyklopädie, die sich mit den Wechselwirkungen zwischen dem frühen Christentum und dem Heidentum sowie Judentum der Antike auseinandersetzt.

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Seekriegsrecht

Das Seekriegsrecht ist eine vor allem in dem Haager Abkommen von 1907, dann aber auch (für Verwundete, Kranke, Kriegsgefangene) in der Genfer Konvention von 1949 sowie durch Völkergewohnheitsrecht ergänzte Regelung der militärischen Auseinandersetzungen.

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Leitet hier um:

Konfiszieren, Konfiszierung.

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