32 Beziehungen: Adäquanz, Altrömisches Recht, Bürgerliches Gesetzbuch, Bereicherungsrecht, Bereicherungsrecht (Deutschland), Condictio, Condictio certae pecuniae, Condictio certae rei, Condictio ex lege, Condictio furtiva, Condictio generalis, Condictio incerti, Condictio indebiti, Condictio ob causam finitam, Condictio ob rem, Condictio ob turpem vel iniustam causam, Condictio possessionis, Condictio triticaria, Formularprozess, Heinrich Honsell, Herbert Hausmaninger, Ius strictum, Juristische Fachsprache, Legis actio per condictionem, Legisaktionenverfahren, Litteralvertrag, Mutuum, Obligationenrecht (Schweiz), Prozessformel, Römisches Recht, Stipulation, Walter Selb.
Adäquanz
Adäquanz (von lateinisch adäquat – angemessen, entsprechend) ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft.
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Altrömisches Recht
Das altrömische Recht war der erste Entwicklungsschritt in einer knapp eintausendjährigen Rechtsgeschichte des Römischen Reichs.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Bereicherungsrecht
Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts.
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Bereicherungsrecht (Deutschland)
Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des deutschen Zivilrechts, das die Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen zum Gegenstand hat.
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Condictio
Die condictio (von) ist ein römischrechtlicher Klagetyp aus ungerechtfertigter Bereicherung, ursprünglich entwickelt in der Form einer ''legis actio'', nämlich der legis actio per condictionem.
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Condictio certae pecuniae
Die condictio certae pecuniae bezeichnet im römischen Formularprozess die Klage des Gläubigers auf Leistung einer genau angegebenen Geldmenge, dem certum.
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Condictio certae rei
Die condictio certae rei (deutsch: Herausgabe einer bestimmten Sache) bezeichnet im römischen Formularprozess der Zeit des Prinzipats die spezifische Klage des Gläubigers auf Verschaffung des Eigentums oder Übertragung von Besitz an einer bestimmten Sache.
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Condictio ex lege
Die condictio ex lege (etwa: Rückforderung aus Gesetz) bezeichnet die justinianische Neubildung einer Klage im römischen Kondiktionenrecht.
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Condictio furtiva
Die condictio (ex causa) furtiva ist eine sachverfolgende adjektizische Klage des römischen Formularprozesses.
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Condictio generalis
Die condictio generalis bezeichnet eine unter Justinian neugebildete bereicherungsrechtliche Klage des römischen Rechts der Spätantike.
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Condictio incerti
Die condictio incerti bezeichnet eine unter dem spätantiken Kaiser Iustinian entstandene bereicherungsrechtliche Klage des römischen Rechts.
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Condictio indebiti
Die condictio indebiti (übersetzt etwa: „Zurückforderung des Nichtgeschuldeten“) bezeichnet die Kondiktion, also die Rückforderung einer erbrachten Leistung, aufgrund einer tatsächlich bestehenden Nichtschuld.
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Condictio ob causam finitam
Bei der condictio ob causam finitam oder condictio causa finita handelt es sich um eine Art der Leistungskondiktion aus dem Bereicherungsrecht, die in Deutschland in Abs.
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Condictio ob rem
Die Condictio ob rem (deutsch: Zweckverfehlungskondiktion, unklassisch condictio causa data causa non secuta oder auch condictio ob causam datorum), eigentlich condictio ob rem dati re non secuta, ist der vielleicht seltenste Bereicherungsanspruch, den das deutsche BGB kennt.
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Condictio ob turpem vel iniustam causam
Die condictio ob turpem vel iniustam causam (lat. für Rückgewähranspruch wegen eines unsittlichen oder unrechten Rechtsgrunds) ist eine besondere Leistungskondiktion des deutschen Bereicherungsrechts, die in des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) normiert ist.
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Condictio possessionis
Mit der Condictio possessionis (deutsch: Besitzherausgabe) wird ungerechtfertigt erlangter Besitz an einer Sache herausverlangt.
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Condictio triticaria
Die condictio triticaria (lat.: triticum.
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Formularprozess
Der Formularprozess (auch Formularverfahren) ist im römischen Recht das durch Verwendung zahlreicher, aus der actio des Klägers und einer eventuellen exceptio (Einrede) des Beklagten gebildeten Verfahrensformeln (Prozessprogramm) gekennzeichnete Verfahren.
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Heinrich Honsell
Heinrich Honsell (2015) Heinrich Honsell (* 28. Juli 1942 in München) ist ein Jurist mit deutscher und österreichischer Staatsbürgerschaft.
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Herbert Hausmaninger
Herbert Hausmaninger (* 21. April 1936 in Salzburg) ist ein österreichischer Jurist und Hochschullehrer.
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Ius strictum
Ius strictum ist strenges Recht, das ohne Rücksicht auf konkrete Gegebenheiten des Einzelfalles (bindend) anzuwenden ist.
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Juristische Fachsprache
Die juristische Fachsprache oder juristische Terminologie, umgangssprachlich auch als Juristendeutsch, Amtsdeutsch oder Juristenlatein bezeichnet, ist die in den Rechtswissenschaften gebräuchliche Fachsprache und Forschungsgegenstand der Rechtslinguistik.
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Legis actio per condictionem
Die legis actio per condictionem war ein zivilrechtlicher Spruchformelprozess vom (früh)republikanischen Prozessverfahrenstyp der Legisaktionen.
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Legisaktionenverfahren
Das Legisaktionenverfahren (lat.: legis actio: (von lege agere) Vorgehen aus Recht, Spruchformelklage) stellte im frührepublikanischen Recht Roms die erste bekannte zivilprozessuale Verfahrensform dar.
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Litteralvertrag
Der Litteralvertrag (lat. contractus litteris; aus littera ‚Buchstabe, Brief‘, daher auch: litteris contrahi) war im römischen Recht eine Vertragsart des ius civile, bei welcher die Verbindlichkeit neben der Einigung durch einen Schriftakt (lat. transcriptio ‚Umbuchung‘), der die Zahlung ersetzte, entstand.
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Mutuum
Das mutuum war ein Realvertrag des römischen Rechts zur Übereignung einer Geldsumme.
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Obligationenrecht (Schweiz)
Das Schweizerische Obligationenrecht, kurz OR, ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber eine eigene Artikel-Nummerierung erhalten und ist im Umfang länger als die anderen vier Teile zusammen.
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Prozessformel
Die Prozessformel ist im altrömischen Recht die exakt vorgeschriebene Spruchformel im rituellen Klageverfahren der Legisaktionen.
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Römisches Recht
Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.
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Stipulation
Bei der Stipulation (lat. stipulatio.
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Walter Selb
Walter Selb (* 22. Mai 1929 in München; † 2. Juni 1994 in Wien) war Jurist, Hochschullehrer und Rechtshistoriker in Österreich und Deutschland.
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Leitet hier um:
Condictio sine causa, Kondiktion, Liste der condictiones des Römischen Privatrechts.