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Kommiss (Begriffsklärung)

Index Kommiss (Begriffsklärung)

Kommiss (vermutlich von lateinisch commissum, urspr. „anvertrautes Gut“, dann „Heeresvorräte“) bezeichnet.

4 Beziehungen: Bundeswehr, Militär, Vorratshaltung, Wehrmacht.

Bundeswehr

Dienstflagge der Bundesbehörden Dienstflagge der Seestreitkräfte Die Bundeswehr umfasst die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland sowie zivile Bereiche.

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Militär

Ölgemälde von Louis-François Lejeune, 1804). Als Militär (von lateinisch militaris ‚den Kriegsdienst betreffend‘ bzw. miles ‚Soldat‘), mitunter mit Streitkräfte oder Streitmacht gleichgesetzt, werden die mit Kriegswaffen ausgestatteten Träger der Staatsgewalt bezeichnet, die vorwiegend hoheitlich mit der Gewährleistung der äußeren Sicherheit betraut sind und oft auch zum Erreichen weiterer politischer Ziele eingesetzt werden.

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Vorratshaltung

Vorratshaltung oder Bevorratung (auch Vorratsbildung) bezeichnet die Anlegung nützlicher Bestände, die für einen zeitlich aufgeschobenen Bedarf gehortet werden.

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Wehrmacht

Vorschriften – ''Die Pflichten des deutschen Soldaten'', Mai 1934 und andere Wehrmacht ist die Bezeichnung für die Gesamtheit der deutschen Streitkräfte in der Zeit von 1935 bis 1945.

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Leitet hier um:

Kommiß.

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