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Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich

Index Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich

Das Logo der KEK Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) wurde 1997 auf der Grundlage der Bestimmungen des 3.

9 Beziehungen: Insa Sjurts, Landesmedienanstalt, Medienkonzentration, Medienstaatsvertrag, Meinungsvielfalt, Privatrechtlicher Rundfunk, Rundfunkabgabe, Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, Rundfunkstaatsvertrag.

Insa Sjurts

Insa Sjurts (* 3. Februar 1963 in Hamburg) ist eine deutsche Wirtschaftswissenschaftlerin und seit dem 1.

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Landesmedienanstalt

Das Logo der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten Die Landesmedienanstalten sind in Deutschland die Aufsichtsbehörden für private Radio- und Fernsehprogramme und Telemedien.

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Medienkonzentration

Unter Medienkonzentration versteht man das Ausmaß und den Umfang, mit dem einzelne Unternehmensgruppen eine marktbeherrschende Stellung im Medienbereich einnehmen.

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Medienstaatsvertrag

Der Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland enthält neun Artikel.

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Meinungsvielfalt

Meinungsvielfalt (Meinungspluralismus) beschreibt einen Zustand, in dem es keine vorherrschende Meinungsmacht gibt.

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Privatrechtlicher Rundfunk

Privatrechtlicher Rundfunk ist das durch privatrechtlich organisierte Unternehmen veranstaltete Privatradio oder Privatfernsehen.

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Rundfunkabgabe

Öffentlich-rechtliche Rundfunkgesellschaften finanzieren sich in einigen Staaten vor allem durch die Rundfunkabgabe (auch Rundfunkbeitrag) die als hoheitliche Abgabe von inländischen Betreibern entsprechender Empfangsgeräte (vor allem Fernseher und Radiogeräte) gezahlt wird.

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Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) ist ein Staatsvertrag, der zwischen den deutschen Bundesländern geschlossen wurde.

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Rundfunkstaatsvertrag

Unterzeichnung des Staatsvertrages zur Neuordnung des Rundfunkwesens im Bundesrat am 3. April 1987 Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (kurz Rundfunkstaatsvertrag oder RStV) war im Recht der Bundesrepublik Deutschland ein Verwaltungsabkommen zwischen allen 16 deutschen Bundesländern, der bundeseinheitliche Regelungen für das Rundfunkrecht schuf.

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