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Kleinzitat

Index Kleinzitat

Als Kleinzitat bezeichnet man im Urheberrecht (etwa § 51 deutsches UrhG, Nr. 2) das auszugsweise Zitieren aus einem urheberrechtlich geschützten, nicht wissenschaftlichen Werk.

5 Beziehungen: Großzitat, Musikzitat, Urheberrecht, Wissenschaftliche Arbeit, Zitat.

Großzitat

Als Großzitat bezeichnet man im Urheberrecht das Zitat eines urheberrechtlich geschützten Werkes (z. B. Texte, Bilder, Musik, Videos) in vollem Umfang.

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Musikzitat

Das Musikzitat ist eine besondere Form des Kleinzitats und bezeichnet die Einbindung einzelner Teile eines Musikstückes in ein neues Werk.

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Urheberrecht

Das Urheberrecht ist zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht.

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Wissenschaftliche Arbeit

Eine wissenschaftliche Arbeit ist ein systematisch gegliederter Text, in dem ein oder mehrere Wissenschaftler das Ergebnis ihrer eigenständigen Forschung darstellen.

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Zitat

Das Zitat („Angeführtes, Aufgerufenes“ zu lat. citāre „in Bewegung setzen, vorladen“, vgl. „jemanden vor Gericht zitieren“) ist eine wörtlich oder inhaltlich übernommene Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle.

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