14 Beziehungen: Bürgerliches Gesetzbuch, Gewohnheitsrecht, Ius cogens, Kaltmiete, Klausel (Recht), Kosten, Mietshaus, Mietvertrag (Deutschland), Rechtsprechung, Reparatur, Schaden, Schönheitsreparatur, Wartungsaufwand, Wohnraummietrecht.
Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Gewohnheitsrecht
Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern auf lange andauernder Anwendung von Rechtsvorstellungen und Regeln beruht, die die Beteiligten im Rechtsverkehr als verbindlich akzeptieren.
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Ius cogens
Unter ius cogens (für zwingendes Recht, auch jus cogens geschrieben) versteht man den Teil der Rechtsordnung, der nicht abbedungen (durch andere Vereinbarungen oder Erklärungen geändert) werden darf.
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Kaltmiete
Kaltmiete (auch Nettomiete, Nettokaltmiete oder Grundmiete) bezieht sich im Sprachgebrauch in Deutschland auf den Teil der Miete, der allein die Raumnutzung abdeckt.
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Klausel (Recht)
Klauseln sind einzelne Bestimmungen eines Regelwerks, insbesondere eines Vertrages (Vertragsklausel).
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Kosten
Gewinnschwelle (Break-even-Point) aus Erlös und Kosten Kosten sind in der Wirtschaft die negativen Konsequenzen der erfolgswirksamen Nutzung von Produktionsfaktoren.
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Mietshaus
Die Escherhäuser waren die ersten Miethäuser der Stadt Zürich (1840). Typische Mietshäuser deutscher Großstädte aus der Zeit um 1900 in Erfurt Typisches Zinshaus um 1900 in Wien Ein Mietshaus (auch: Miethaus oder Zinshaus) ist ein Wohngebäude, in dem die einzelnen Wohneinheiten (Mietwohnungen) vom Vermieter gegen ein meist monatliches Entgelt zur Verfügung gestellt werden.
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Mietvertrag (Deutschland)
''Deutscher Einheits-Mietvertrag'' (vor 1933) Er wurde als Formular offensichtlich auch noch 1950 genutzt. In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht.
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Rechtsprechung
Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.
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Reparatur
Reparatur eines Kotflügels Unter Reparatur (von „wiederherstellen“) bzw.
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Schaden
Der Schaden (veraltet auch Schade, von mittelhochdeutsch schade) ist jeder materielle oder immaterielle Nachteil, den eine Person oder Sache durch ein Ereignis erleidet.
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Schönheitsreparatur
Schönheitsreparatur ist ein Ausdruck im deutschen Mietrecht für bestimmte, rein dekorative Arbeiten, die an einer vermieteten Wohnung oder einem vermieteten Geschäftsraum zur Verbesserung des Aussehens des Raumes und zur Behebung von oberflächlichen Schäden vorgenommen werden.
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Wartungsaufwand
Als Wartungsaufwand (auch Wartungskosten oder Reparaturkosten) bezeichnet man im Rechnungswesen die Kosten, die ein Wirtschaftssubjekt für die Wartung oder Reparatur von Sachen, Sachanlagen oder Sachgesamtheiten aufzuwenden hat.
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Wohnraummietrecht
Das Wohnraummietrecht behandelt den Teilbereich des Mietrechts, der die Mietverhältnisse über Wohnraum regelt.
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Leitet hier um:
Bagatellreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Kleinstreparaturklausel.