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Kapitalherabsetzung

Index Kapitalherabsetzung

Als Kapitalherabsetzung wird in der Betriebswirtschaftslehre und im Gesellschaftsrecht eine Kapitalmaßnahme von Unternehmen bezeichnet, die auf eine Verminderung des Eigenkapitals abzielt.

65 Beziehungen: Aktiengesellschaft (Deutschland), Aktiengesellschaft (Schweiz), Aktiengesetz (Österreich), Aktiengesetz (Deutschland), Anleger (Finanzmarkt), Ausschüttungssperre, Österreich, Bedingtes Kapital, Betriebsvermögen, Betriebswirtschaftslehre, Bilanzgewinn, Bilanzsumme, Buchwert, Dekapitalisierung, Dividende, Eigene Aktie, Eigenfinanzierung, Eigenkapital, Emittent (Finanzmarkt), Extension und Intension, Fachliteratur, Finanzierung, Finanzprodukt, Fremdfinanzierung, Fremdkapital, Genehmigtes Kapital, Generalversammlung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Österreich), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland), Gesellschafter, Gesellschafterversammlung, Gesellschaftsrecht, Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Gewinnrücklage, Gewinnvortrag, Gläubiger, Gläubigerschutz, Gratisaktie, Grundkapital, Handelsrecht (Deutschland), Handelsregister (Schweiz), Insolvenz, Jahresüberschuss, Kapitalerhöhung, Kapitalgesellschaft, Kapitalmaßnahme, Kapitalschnitt, Komplementär (Gesellschaftsrecht), Liquidität, ..., Mindestkapital, Obligationenrecht (Schweiz), Personengesellschaft, Rücklage, Rechtsgrundlage, Schweiz, Sicherheitsleistung, Stammkapital, Steuer, Tagesordnung, Unterbilanz, Unterkapitalisierung, Unternehmen, Verwaltungsrat (Schweiz), Wertminderung. Erweitern Sie Index (15 mehr) »

Aktiengesellschaft (Deutschland)

Die Aktiengesellschaft (AG) nach deutschem Gesellschaftsrecht ist eine Rechtsform der Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital aus Aktien besteht.

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Aktiengesellschaft (Schweiz)

Die Aktiengesellschaft (kurz AG) ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft.

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Aktiengesetz (Österreich)

Das österreichische Aktiengesetz regelt die Errichtung, die Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften.

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Aktiengesetz (Deutschland)

Das deutsche Aktiengesetz (AktG) regelt die Errichtung, die Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften sowie von Kommanditgesellschaften auf Aktien.

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Anleger (Finanzmarkt)

Der Anleger oder Investor ist ein Wirtschaftssubjekt, das auf dem Finanz–, Immobilien- oder Rohstoffmarkt ein Finanzprodukt bzw.

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Ausschüttungssperre

Unter Ausschüttungssperre versteht man im Handels- und Bilanzrecht die vertragliche oder gesetzliche Begrenzung der Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter.

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Österreich

Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.

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Bedingtes Kapital

Als Bedingtes Kapital wird im Aktienrecht eine Kapitalmaßnahme bezeichnet, die nur in dem Maße stattfindet, wie vom Bezugsrecht oder Umtauschrecht bei einer Kapitalerhöhung Gebrauch gemacht wird.

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Betriebsvermögen

Betriebsvermögen ist im deutschen Steuerrecht der Wert aller aktiven Vermögensgegenstände eines Betriebs abzüglich der Werte aller Schulden.

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Betriebswirtschaftslehre

Die Betriebswirtschaftslehre (BWL;; auch Betriebsökonomie), kurz auch Betriebswirtschaft genannt, ist innerhalb der Wirtschaftswissenschaften eine Einzelwissenschaft, die als Lehr- und Forschungsgegenstand den Betrieb oder das Unternehmen untersucht.

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Bilanzgewinn

Bilanzgewinn ist im Rechnungswesen der in der Bilanz von Kapitalgesellschaften ausgewiesene Teil des Gewinns.

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Bilanzsumme

Die Bilanzsumme ist im Rechnungswesen die Summe der Vermögensgegenstände auf der Aktivseite bzw.

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Buchwert

Buchwert ist im Rechnungswesen der Wert, mit dem ein Wirtschaftsgut zum Bilanzstichtag in der Bilanz aktiviert oder als Kapitalposition passiviert ist.

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Dekapitalisierung

Unter Dekapitalisierung wird in der Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre der Entzug von Kapital verstanden.

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Dividende

Als Dividende (aus, „der zu verteilende“) wird in der Wirtschaft meist der Teil des Gewinns, den eine Aktiengesellschaft (oder eine andere Kapitalgesellschaft) an ihre Aktionäre (oder Anteilseigner) ausschüttet, bezeichnet.

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Eigene Aktie

Eine eigene Aktie ist eine Aktie, die sich nach einem Aktienrückkauf im Eigentum des emittierenden Unternehmens befindet.

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Eigenfinanzierung

Finanzierungsformen: Hauptarten der Finanzierung: Einordnung Eigenfinanzierung bezeichnet in der Betriebswirtschaftslehre Finanzierungsmaßnahmen im Rahmen der Unternehmensfinanzierung, bei denen einem Unternehmen zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung gestellt wird.

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Eigenkapital

Eigenkapital ist in den Wirtschaftswissenschaften derjenige Teil des Kapitals (Passiva) von Wirtschaftssubjekten, der sich bilanziell als positive Differenz aus Vermögen und Schulden zeigt, so dass das Eigenkapital dem Reinvermögen entspricht.

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Emittent (Finanzmarkt)

Ein Emittent ist ein Wirtschaftssubjekt, das zum Zwecke der Kapitalbeschaffung Wertpapiere oder ähnliche Urkunden auf den Geld- oder Kapitalmärkten ausgibt oder mit Hilfe eines Bankenkonsortiums ausgeben lässt.

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Extension und Intension

Extension und Intension (‚Ausdehnung, Spannweite, Verbreitung‘ und ‚Mühe, Spannung, Anspannung‘) sind Begriffe aus der Semantik, mit denen verschiedene Dimensionen der Bedeutung sprachlicher Ausdrücke (Prädikate, Sätze) oder logischer Entitäten (Mengen, Begriffe, Propositionen) bestimmt werden.

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Fachliteratur

Die Fachliteratur, je nach Definition auch Fachprosa genannt, ist ein Teilgebiet der nichtbelletristischen Literatur.

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Finanzierung

Finanzierung ist in der Finanzwirtschaft die Versorgung eines Wirtschaftssubjekts mit Kapital, damit es seine Ziele verfolgen kann.

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Finanzprodukt

Unter Finanzprodukt (auch Finanzanlage, Finanzinstrument oder Anlageprodukt) versteht man im Finanzwesen Produkte, die einem Anleger als Geld- oder Kapitalanlage (Investition) oder einem Spekulanten zur Spekulation dienen.

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Fremdfinanzierung

Finanzierung – Stellung der Fremdfinanzierung Fremdfinanzierung bezeichnet in der Betriebswirtschaftslehre Finanzierungsmaßnahmen im Rahmen der Unternehmensfinanzierung, bei denen einem Unternehmen zusätzliches Fremdkapital zur Verfügung gestellt wird.

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Fremdkapital

Fremdkapital ist in der Betriebswirtschaftslehre Kapital, das einer juristischen Person (Unternehmen oder Gebietskörperschaft) von ihren Gläubigern befristet und rückzahlbar zur Verfügung gestellt wird oder aus der Innenfinanzierung stammt (Rückstellungen).

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Genehmigtes Kapital

Das Genehmigte Kapital (engl. authorised capital, §§ 202–206 AktG), auch Zugelassenes Kapital, ist der Wert oder die Anzahl von Aktien, die die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft zur Durchführung einer möglichen Kapitalerhöhung durch Bar- oder/und Sacheinlagen vorab per 3/4-Mehrheitsbeschluss genehmigt hat.

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Generalversammlung

Beispiel einer Generalversammlung, hier der Swissair, einer Schweizer Aktiengesellschaft aus dem Jahr 1983. Die Generalversammlung oder Hauptversammlung ist ein Organ von privaten wie öffentlich-rechtlichen Vereinigungen.

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Österreich)

Die österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (abgekürzt meist GmbH, früher auch oft GesmbH bzw. Ges.m.b.H.) ist eine juristische Person des Privatrechts und zählt zur Gruppe der Kapitalgesellschaften.

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)

GmbH-Anteilschein der Johs. Girmes & Co GmbH aus dem Jahr 1944 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört.

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Gesellschafter

Ein Gesellschafter ist eine natürliche Person oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die als Mitglied an der Gründung einer Gesellschaft teilnimmt oder später in eine bestehende Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag oder kraft Gesetzes eintritt.

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Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft wird regelmäßig durch ihre gesamten Gesellschafter gebildet.

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Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht bezeichnet als Gegenstand der rechtsvergleichenden Forschung den Vergleich von Rechtsnormen mit Bezug auf Personenvereinigungen.

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Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch: GmbH-Gesetz) regelt in Österreich im Wesentlichen die besondere Form der GmbH, ihre Errichtung, ihre Organe und ihre Stellung im Rechtsverkehr.

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Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch: GmbHG, GmbH-Gesetz oder Gesetz über die GmbH) regelt in Deutschland im Wesentlichen die besondere Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), ihre Errichtung, ihre Organe und ihre Stellung im Rechtsverkehr.

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Gewinnrücklage

Eine Gewinnrücklage ist im Rechnungswesen die Folge nicht ausgeschütteter Jahresüberschüsse einer Kapitalgesellschaft und gehört zum Eigenkapital.

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Gewinnvortrag

Der Gewinnvortrag ist bei der Bilanzierung eine Bilanzposition, die den nicht verwendeten Rest des Bilanzgewinnes aus dem Vorjahr enthält.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Gläubigerschutz

Unter Gläubigerschutz werden alle präventiven Regelungen verstanden, die den tatsächlichen und potenziellen Gläubiger vor dem Ausfall seiner Forderungen in der Insolvenz des Schuldners bewahren sollen.

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Gratisaktie

Gratisaktien (besser: Berichtigungsaktien, Zusatzaktien) sind Aktien, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Zuführung von Rücklagen ausgegeben werden.

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Grundkapital

Grundkapital ist in Deutschland bei aktienrechtlich organisierten Kapitalgesellschaften die von den Aktionären aufzubringende Kapitalbeteiligung.

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Handelsrecht (Deutschland)

Handelsrecht ist ein spezielles Privatrecht, das die Gesamtheit aller Rechtsnormen für Kaufleute umfasst.

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Handelsregister (Schweiz)

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis und dient der Konstituierung und der Identifikation von Rechtseinheiten, die ein Gewerbe betreiben.

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Insolvenz

Eine Insolvenz (zu de) bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können.

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Jahresüberschuss

Der Jahresüberschuss ist im Rechnungswesen die sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergebende positive Differenz aus Erträgen und Aufwendungen einer Rechnungsperiode.

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Kapitalerhöhung

Unter Kapitalerhöhung werden sämtliche Kapitalmaßnahmen verstanden, die auf eine Erhöhung des Eigenkapitals von Unternehmen abzielen und sowohl als Innenfinanzierung als auch im Wege der Außenfinanzierung durchgeführt werden können.

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Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist im Handelsrecht und in der Wirtschaft eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht wie bei ihrem Pendant Personengesellschaft die haftungsrechtliche, persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als Unternehmer.

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Kapitalmaßnahme

Eine Kapitalmaßnahme umfasst bei Kapitalgesellschaften alle Maßnahmen, welche die Ausstattung mit Eigen- oder Fremdkapital und somit die Kapitalstruktur betreffen.

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Kapitalschnitt

Als Kapitalschnitt wird in der Betriebswirtschaftslehre und im Gesellschaftsrecht die Kombination einer vereinfachten Kapitalherabsetzung mit einer gleichzeitigen Kapitalerhöhung bezeichnet.

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Komplementär (Gesellschaftsrecht)

Ein Komplementär ist in der juristischen Fachsprache der persönlich haftende Gesellschafter (Vollhafter) einer Kommanditgesellschaft (KG).

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Liquidität

Liquidität („flüssig“) ist in der Wirtschaft die Fähigkeit von Wirtschaftssubjekten, jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen aus Schulden uneingeschränkt nachkommen zu können oder die Eigenschaft von Wirtschaftsobjekten, jederzeit liquidierbar zu sein.

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Mindestkapital

Mindestkapital ist im Gesellschaftsrecht die gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe der von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen bei einer Kapitalgesellschaft.

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Obligationenrecht (Schweiz)

Das Schweizerische Obligationenrecht, kurz OR, ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber eine eigene Artikel-Nummerierung erhalten und ist im Umfang länger als die anderen vier Teile zusammen.

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Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.

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Rücklage

Rücklagen sind bei Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen im Rechnungswesen Bestandteile des Eigenkapitals, die weder als gezeichnetes Kapital, Gewinnvortrag noch als Jahresüberschuss ausgewiesen und entweder auf gesonderten Rücklagenkonten bilanziert werden (offene Rücklagen) oder im Jahresabschluss nicht erkennbar sind (stille Rücklagen).

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Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage, auch Ermächtigungsgrundlage oder Ermächtigungsnorm, ist ein Begriff aus dem deutschen Verwaltungsrecht und bezeichnet eine Rechtsnorm, die eine Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zur Regelung eines Einzelfalls ermächtigt.

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Schweiz

Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.

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Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung ist die Stellung einer Sicherheit, die für bestimmte Sachverhalte von Amts wegen oder kraft vertraglicher Vereinbarung gefordert wird.

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Stammkapital

Stammkapital bezeichnet die Summe der von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen bei einer GmbH, die im Gesellschaftsvertrag vereinbart wird.

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Steuer

Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt, die einen steuerpflichtigen Tatbestand verwirklichen.

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Tagesordnung

Friedensvertrags von Versailles, 1919, in Französisch und Englisch Unter einer Tagesordnung (in der Schweiz auch Traktandenliste genannt) oder Agenda versteht man die programmatische und zeitliche Gliederung eines Gesprächs.

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Unterbilanz

Als Unterbilanz wird in der Bilanzierung und der Wirtschaft eine Bilanz bezeichnet, bei der das Reinvermögen geringer ist als das Eigenkapital.

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Unterkapitalisierung

Unterkapitalisierung liegt in der Betriebswirtschaftslehre und im Gesellschaftsrecht vor, wenn eine Kapitalgesellschaft im Verhältnis zu ihrer Betriebsgröße und Geschäftstätigkeit ein unzureichendes Eigenkapital aufweist.

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Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

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Verwaltungsrat (Schweiz)

Der Verwaltungsrat (VR) ist das oberste Exekutivorgan, dem die Führung der Geschäfte einer Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht (Gesetzestexte im Obligationenrecht) obliegt, soweit nicht die Generalversammlung (GV; die «Legislative» der AG) zuständig ist, wobei eine Kompetenzvermutung zugunsten des VR besteht.

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Wertminderung

Unter Wertminderung versteht man im Rechnungswesen den Betrag, um den der aktuelle Wert eines Vermögensgegenstands zu einem bestimmten Zeitpunkt unter seinem anfänglichen Buchwert liegt.

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Leitet hier um:

Aktieneinziehung, Aktieneinzug, Kapitalerniedrigung, Kapitalverminderung.

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