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Kanzleistil

Index Kanzleistil

Als Kanzleistil bezeichnet man einen sprachlich aufwendig formulierten Schriftverkehr, zumal im Umgang mit Behörden, Anwälten und Gerichten.

19 Beziehungen: Anwalt, Behörde, Eduard Engel, Eisenbahnunternehmen, Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, Gericht, Handbuch, Juristische Fachsprache, Korrespondenz, Latein, Mittelalter, Nominalstil, Reichsgericht, Schriftstück, Text, Umgangssprache, Urteil (Recht), Verwaltungssprache, Wiener Kanzleisprache.

Anwalt

Der Anwalt ist der vertragliche oder gesetzliche Vertreter in Rechtsangelegenheiten, insbesondere von Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen gegenüber dem Staat, Behörden, Gerichten oder Unternehmen.

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Behörde

Behörde (auch Amt im organisatorischen Sinne genannt) ist eine öffentliche Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind.

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Eduard Engel

Eduard Engel Eduard Engel (* 12. November 1851 in Stolp; † 23. November 1938 in Bornim bei Potsdam) war ein deutscher Sprach- und Literaturwissenschaftler, der als Kämpfer für „Sprach- und Stilveredelung“ bekannt wurde.

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Eisenbahnunternehmen

Eisenbahnunternehmen, historisch Bahnverwaltung genannt, sind öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahn-Verkehrsleistungen erbringen (Eisenbahnverkehrsunternehmen, EVU) oder eine Eisenbahn-Infrastruktur betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen, EIU).

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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen

Bei den Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen handelt es sich um die, vom Gericht selbst veranlasste und auf privatrechtlicher Grundlage veröffentlichte, Sammlung der wichtigsten zivilrechtlichen Entscheidungen des deutschen Reichsgerichts.

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Gericht

Richter, Ankläger und Prozessbeteiligte sitzen zu Gericht (Old Bailey in London, 19. Jahrhundert). Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).

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Handbuch

Ein Handbuch (encheirídion „etwas, das man in der Hand hält“) ist in der Literatur eine geordnete Zusammenstellung eines Ausschnitts des menschlichen Wissens und kann als Nachschlagewerk dienen.

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Juristische Fachsprache

Die juristische Fachsprache oder juristische Terminologie, umgangssprachlich auch als Juristendeutsch, Amtsdeutsch oder Juristenlatein bezeichnet, ist die in den Rechtswissenschaften gebräuchliche Fachsprache und Forschungsgegenstand der Rechtslinguistik.

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Korrespondenz

Correspondence'', Theodore Robinson, 1895 Korrespondenz (aus, wörtlich gegenseitige Beantwortung), auch Briefwechsel oder Schriftverkehr genannt, steht meistens für eine i. d. R.

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Latein

Die lateinische Sprache (lateinisch lingua Latina), kurz Latein oder Lateinisch, ist eine indogermanische Sprache, die ursprünglich von den Latinern, den Bewohnern von Latium mit Rom als Zentrum, gesprochen wurde.

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Mittelalter

Als Mittelalter wird in der europäischen Geschichte die Epoche zwischen dem Ende der Antike und dem Beginn der Neuzeit bezeichnet, also etwa die Zeit zwischen dem 6.

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Nominalstil

Der Nominalstil benutzt in seinen Sätzen viele Nominalgruppen und nur wenige Vollverben.

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Reichsgericht

Das Reichsgericht war von 1879 bis 1945 der für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständige oberste Gerichtshof im Deutschen Reich.

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Schriftstück

Schriftstücke sind Informationsträger, die Schrift enthalten.

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Text

Text (‚weben‘, ‚flechten‘) bezeichnet im nichtwissenschaftlichen Sprachgebrauch eine abgegrenzte, zusammenhängende, meist schriftliche sprachliche Äußerung, im weiteren Sinne auch nicht geschriebene, aber schreibbare Sprachinformation (beispielsweise eines Liedes, Films oder einer improvisierten Theater­aufführung).

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Umgangssprache

Die Umgangssprache, auch Alltagssprache, Normalsprache oder Gebrauchssprache, ist – im Gegensatz zur Standardsprache und auch zur Fachsprache – die Sprache, die im täglichen Umgang benutzt wird, aber keinem spezifischen Soziolekt entspricht.

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Urteil (Recht)

Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: Abs. 1 ZPO).

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Verwaltungssprache

Unter Verwaltungssprache oder Behördensprache wird einerseits die Amtssprache verstanden, die gesetzlich oder üblicherweise in Ämtern und Verwaltungen eines Landes oder Gebietes gesprochen und – noch mehr – geschrieben wird.

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Wiener Kanzleisprache

Die Wiener Kanzleisprache ist die in Österreich verwendete schriftliche Form des Amtsdeutsch bzw.

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