22 Beziehungen: Angriffskrieg, Bürgerkrieg, Bewaffneter Konflikt, Formation (Militär), Frieden, Gefecht, Geplänkel, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen, Krieg, Legalität, Legitimität, Militär, Militäreinsatz, Scharmützel, Schlacht, Tatbestand, Treffen, UN-Resolution, Völkerrecht, Verbrechen, Waffe.
Angriffskrieg
Angriffskrieg bezeichnet die Anwendung von Gewalt durch einen Staat oder Staaten gegen einen anderen Staat, ohne dass der Angreifer (oder ein anderer verbündeter Staat) entweder von dem angegriffenen Staat vorher selbst angegriffen worden wäre, ein solcher Angriff unmittelbar bevorstünde oder der angegriffene Staat dem Angreifer den Krieg erklärt hätte oder Teile seines Territoriums besetzt hielte.
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Bürgerkrieg
Ein Bürgerkrieg ist ein bewaffneter Konflikt auf dem Territorium eines Staates zwischen verschiedenen Gruppen.
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Bewaffneter Konflikt
Ein bewaffneter Konflikt (auch militärischer Konflikt genannt) ist im Völkerrecht eine Auseinandersetzung zwischen dem Militär verschiedener Staaten (internationaler bewaffneter Konflikt) oder zwischen dem Militär, paramilitärischen Organisationen und/oder Aufständischen innerhalb eines Staates (nichtinternationaler bewaffneter Konflikt).
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Formation (Militär)
Gefechtsformation Bundeswehr US-Marschformation (1986) Eine Formation im Militär bezeichnet die aufbauorganisatorische Zusammenstellung von Truppenteilen verschiedener Größenordnungen in verschiedenen Organisationsformen (reguläre Streitkräfte, Paramilitär und andere).
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Frieden
CND-Symbol Panzerhaubitze M109 Friede oder Frieden (von althochdeutsch fridu „Schonung“, „Freundschaft“) ist allgemein definiert als ein heilsamer Zustand der Stille oder Ruhe, als die Abwesenheit von Störung oder Beunruhigung und besonders von Krieg.
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Gefecht
Unter einem Gefecht versteht man einen bewaffneten Zusammenstoß zwischen eigenen und gegnerischen militärischen Formationen der Bodentruppen, Fliegerkräfte und Flotte (Marine) in allen Sphären.
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Geplänkel
Napoleonische Voltigeure überqueren die Donau vor der Schlacht bei Wagram Geplänkel war eine Kampftaktik, die dem Zweck diente, den Gegner durch andauernden, wenn auch ineffektiven Beschuss aus der Ruhe zu bringen, zu beschäftigen und zu schwächen.
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.
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Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen
Das Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen trägt den Titel „Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen“.
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Krieg
Bilder eines „modernen“ Krieges (Zweiter Golfkrieg) Als Krieg wird ein organisierter und unter Einsatz erheblicher Mittel mit Waffen und Gewalt ausgetragener Konflikt bezeichnet, an dem planmäßig vorgehende Kollektive beteiligt sind.
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Legalität
Legalität ist die gesetzliche Zulässigkeit einer Handlung, einer Duldung oder eines Unterlassens.
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Legitimität
Legitimität bezeichnet die Anerkennungswürdigkeit beziehungsweise Rechtmäßigkeit von Personen, Institutionen, Vorschriften etc.
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Militär
Ölgemälde von Louis-François Lejeune, 1804). Als Militär (von lateinisch militaris ‚den Kriegsdienst betreffend‘ bzw. miles ‚Soldat‘), mitunter mit Streitkräfte oder Streitmacht gleichgesetzt, werden die mit Kriegswaffen ausgestatteten Träger der Staatsgewalt bezeichnet, die vorwiegend hoheitlich mit der Gewährleistung der äußeren Sicherheit betraut sind und oft auch zum Erreichen weiterer politischer Ziele eingesetzt werden.
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Militäreinsatz
Als Militäreinsatz oder Einsatz bezeichnet man in Deutschland verfassungsrechtlich die Verwendung der Streitkräfte als Mittel der vollziehenden Gewalt unter Ausübung von hoheitlichem Zwang.
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Scharmützel
Scharmützel zwischen österreichischen Kürassieren und französischen Husaren auf einem Gemälde (1805) von Wilhelm von Kobell (1766–1855) Scharmützel der Stadt Bantam (Java) mit den Holländern (1596) Stockstadt Scharmützel bezeichnet einen zeitlich und örtlich begrenzten bewaffneten Zusammenstoß (Konflikt), an dem in der Regel nur kleinere militärische Formationen beteiligt sind.
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Schlacht
Schlacht bei Issos (333 v. u. Z.) Rekonstruktion (1893) eines Mosaiksim Haus des Fauns in Pompej BA) HGM) Die Schlacht im militärischen Sinn ist Bestandteil der (militärischen) Operation und bezeichnet einen bewaffneten Zusammenstoß zwischen eigenen und gegnerischen militärischen Formationen der Bodentruppen, Fliegerkräfte und/oder Flotten (Marine) in allen Sphären.
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Tatbestand
Der Tatbestand, auch Tatsächlichkeit, Gegebenheit oder Faktizität, ist ein grundlegender Begriff in der Philosophie und Rechtswissenschaft.
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Treffen
Das Wort Treffen bezeichnet folgendes: Allgemein eine Begegnung von Personen oder Gruppen.
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UN-Resolution
Eine Resolution der Vereinten Nationen (kurz UN-Resolution) ist ein abschließender Beschluss der UN, welches das Ergebnis einer Aussprache bestimmter Hauptorgane schriftlich festlegt.
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Völkerrecht
Das Völkerrecht (Lehnübersetzung zu) ist eine überstaatliche, aus Prinzipien und Regeln bestehende Rechtsordnung.
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Verbrechen
Unter einem Verbrechen wird ein schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens verstanden.
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Waffe
Stich-, Hieb- und Schusswaffen Die Zwille wurde als Spielgerät erdacht und später als Waffe benutzt; in den 1970er Jahren wurde sie in Deutschland als solche eingestuft. Waffe ist ein Oberbegriff zur Waffen-Typologie und für Legaldefinitionen.
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