22 Beziehungen: Bayerischer Jugendring, Bremer Jugendring, Dachverband, Delegierter, Deutscher Bundesjugendring, Jugendamt, Jugendverband, Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland), Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt, Landesjugendamt, Landesjugendring Baden-Württemberg, Landesjugendring Berlin, Landesjugendring Hamburg, Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern, Landesjugendring Niedersachsen, Landesjugendring Nordrhein-Westfalen, Mitglied, Plenum, Sozialgesetzbuch (Deutschland), Verein, Vorstand.
Bayerischer Jugendring
Der Bayerische Jugendring (BJR) KdöR ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände, -gemeinschaften und -initiativen in Bayern.
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Bremer Jugendring
Der Bremer Jugendring ist der 1991 gegründete Landesjugendring der Freien Hansestadt Bremen.
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Dachverband
Ein Dachverband ist eine Organisation, die aus mehreren thematisch-fachlich oder regional zusammengehörigen Unterorganisationen besteht.
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Delegierter
Delegierte (von „hinschicken, anvertrauen“, Substantiv: die Delegation) sind gewählte oder persönlich von einer dazu befähigten Instanz beauftragte Akteure, denen die Aufgabe der konkreten Aktion per Einzelvollmacht zukommt.
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Deutscher Bundesjugendring
sprache.
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Jugendamt
Das deutsche Jugendamt ist eine Organisationseinheit innerhalb der Kommunalverwaltung, deren rechtliche Grundlagen sich im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – finden.
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Jugendverband
Unter einem Jugendverband versteht man einen organisatorischen Zusammenschluss von Jugendlichen mit gemeinsamen Interessen oder Zielen, der über örtliche Grenzen hinausgeht.
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Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt.
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Kinder- und Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst Leistungen und Aufgaben, die durch öffentliche und freie Träger zugunsten junger Menschen und deren Familien erbracht werden.
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Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt
Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. (Abkürzung: KJR LSA) ist der Zusammenschluss von derzeit 26 landesweit aktiven Kinder- und Jugendverbänden, 3 Dachverbänden sowie der Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendringe der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt.
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Landesjugendamt
Die Landesjugendämter sind in der Struktur der Jugendhilfe in Deutschland überörtliche Träger der Jugendhilfe.
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Landesjugendring Baden-Württemberg
Logo des Landesjugendrings Baden-Württemberg Der Landesjugendring Baden-Württemberg ist der Zusammenschluss der Jugendverbände in Baden-Württemberg zu einer Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene in Form eines eingetragenen Vereins mit Sitz in Stuttgart.
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Landesjugendring Berlin
Logo des Landesjugendrings Berlin Der Landesjugendring Berlin e.V. ist ein 1949 gegründeter freiwilliger Zusammenschluss von Jugendorganisationen im Land Berlin.
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Landesjugendring Hamburg
Im Landesjugendring Hamburg e. V. (LJR) sind auf Landesebene tätige Jugendverbände und Arbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen, um das selbstbestimmte, kreative und gemeinsame Handeln von Kindern und Jugendlichen in Hamburg zu fördern.
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Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern
Logo des Landesjugendrings Mecklenburg-Vorpommern Im Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern e. V. (Abk. LJR MV) haben sich im Jahre 1990 landesweit aktive Jugendverbände zu einer Interessengemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern zusammengeschlossen.
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Landesjugendring Niedersachsen
Logo des Landesjugendrings Niedersachsen Der Landesjugendring Niedersachsen e.V. ist die Arbeitsgemeinschaft von 19 landesweit aktiven Jugendorganisationen.
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Landesjugendring Nordrhein-Westfalen
Der Landesjugendring Nordrhein-Westfalen (LJR NRW) wurde 1948 von Jugendverbänden in Nordrhein-Westfalen gegründet.
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Mitglied
Mitglied ist ein konstitutiver Angehöriger (natürliche oder juristische Person) eines Kollegialorgans.
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Plenum
Das Plenum (von; „vollzählige Versammlung“ zu de; Plural: Plenen, Plena) ist die Vollversammlung (auch Plenarsitzung bzw. Plenarversammlung) möglichst aller Mitglieder einer Organisation.
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Sozialgesetzbuch (Deutschland)
alternativtext.
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Verein
Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.
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Vorstand
Als Vorstand wird allgemein das Leitungsorgan von Unternehmen oder sonstigen privaten oder öffentlichen Rechtsformen bezeichnet, das die Personenvereinigung nach außen gerichtlich und außergerichtlich vertritt und nach innen mit der Führung der Geschäfte betraut ist.
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Leitet hier um:
BezJR, Bezirksjugendring, Kreisjugendring, Landesjugendring, Stadtjugendring.