5 Beziehungen: Insolvenz, Insolvenzrecht (Österreich), Insolvenzrecht (Deutschland), Insolvenzrecht (Vereinigte Staaten), Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.
Insolvenz
Eine Insolvenz (zu de) bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können.
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Insolvenzrecht (Österreich)
Das Insolvenzrecht Österreichs ist in der Insolvenzordnung, in der Anfechtungsordnung und im Insolvenzrechtseinführungsgesetz geregelt.
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Insolvenzrecht (Deutschland)
Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst.
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Insolvenzrecht (Vereinigte Staaten)
Das Insolvenzrecht der Vereinigten Staaten regelt das Insolvenzverfahren für Unternehmen, Munizipalitäten und Privatpersonen.
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Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Das schweizerische Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ist Teil des Zwangsvollstreckungsrechts.
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