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Innung

Index Innung

Innung der Baumeister in Wien, uralte Haupthütte Eine Innung ist in Deutschland und Österreich die Interessenvertretung von Personen einer Berufssparte (Installateure, Bäcker usw.), die Inhaber eines Handwerkbetriebs sind.

23 Beziehungen: Arbeitgeberverband, Deutscher Handwerkskammertag, Ebersbach/Sa., Gesellenprüfung (Deutschland), Großstadt, Handwerk, Handwerkskammer, Handwerksordnung, Interesse (Politikwissenschaft), Interessenvertretung, Juristische Person, Körperschaft des öffentlichen Rechts (Österreich), Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland), Kreishandwerkerschaft, Landkreis, Machtergreifung, NS-Staat, Pflichtmitgliedschaft, Reichsgruppe Handwerk, Selbständigkeit (beruflich), Vereinsrecht (Deutschland), Wirtschaftskammer Österreich, Zunft.

Arbeitgeberverband

Ein Arbeitgeberverband ist ein Zusammenschluss von Arbeitgebern (Unternehmer) zum Zwecke gemeinsamer Interessenvertretung gegenüber Gewerkschaften und Staat.

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Deutscher Handwerkskammertag

Die 53 Handwerkskammern in Deutschland bilden gemeinsam den Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) mit Sitz in Berlin.

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Ebersbach/Sa.

Ebersbach/Sa. (Ebersbach/Sachsen) ist ein Ortsteil der Stadt Ebersbach-Neugersdorf im Landkreis Görlitz.

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Gesellenprüfung (Deutschland)

In den anerkannten Ausbildungsberufen der Gewerbe der Anlage A und Anlage B der Handwerksordnung werden gemäß Handwerksordnung (HwO) Gesellenprüfungen durchgeführt.

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Großstadt

Mumbai, eine der weltweit rund 4000 Großstädte; sie gilt mit etwa 15 Millionen Einwohnern (2018) auch als „Megastadt“ Großstädte sind nach einer Begriffsbestimmung der Internationalen Statistikkonferenz von 1887 alle Städte mit mindestens 100.000 Einwohnern.

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Handwerk

Schreiner-Arbeit an einem Windfang Als Handwerk (von mittelhochdeutsch hant-werc, eine Lehnübersetzung zu lateinisch opus manuum und cheirurgía „Handarbeit“) werden zahlreiche gewerbliche Tätigkeiten bezeichnet, die Produkte meist auf Bestellung fertigen oder Dienstleistungen auf Nachfrage erbringen.

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Handwerkskammer

Eine Handwerkskammer ist eine in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Selbstverwaltungseinrichtung des gesamten Handwerks in einem Kammerbezirk.

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Handwerksordnung

Die Handwerksordnung regelt in der Bundesrepublik Deutschland die Handwerksausübung im stehenden Gewerbe, die berufliche Bildung und Weiterbildung im Handwerk sowie die Selbstverwaltung dieses Wirtschaftsbereichs.

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Interesse (Politikwissenschaft)

Unter Interesse (von „teilnehmen“) versteht man in der Politikwissenschaft und Sozialwissenschaft einen recht vielfältig verwendeten, aber als grundlegend erachteten Begriff der Eigenverortung und damit verbundenen Zielen von Individuen und sozialen Gruppen sowohl im gesellschaftlichen Ganzen als auch allgemein in der übergreifenden Umgebung.

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Interessenvertretung

Eine Interessenvertretung (auch Interessengruppe, seltener Interessensvertretung oder Interessensgruppe) ist eine Person, Gruppe oder Institution, die Interessen einer bestimmten Gesellschafts-, Wirtschafts- oder Berufsgruppe definieren und vertreten soll.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Körperschaft des öffentlichen Rechts (Österreich)

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR) bezeichnet man im Recht Österreichs eine Form der juristischen Person öffentlichen Rechts.

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Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt.

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Kreishandwerkerschaft

Die Kreishandwerkerschaft ist der fachunabhängige Zusammenschluss aller Handwerksinnungen einer Region, die in einem bestimmten Stadt-, Landkreis oder Regierungsbezirk ihren Sitz haben.

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Landkreis

Kreise bzw. Landkreise in Deutschland; kreisfreie Städte (in Baden-Württemberg Stadtkreis genannt) sind gelb markiert (Stand 2017). Ein Landkreis (abgekürzt: Lk, Lkr, Lkrs oder Landkrs.) oder Kreis (abgekürzt: Kr) ist nach deutschem Kommunalrecht ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft.

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Machtergreifung

Mit Machtergreifung (auch Machtübernahme oder Machtübergabe) oder Machtergreifung der Nationalsozialisten wird die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg am 30. Januar 1933 bezeichnet.

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NS-Staat

Als NS-Staat (kurz für nationalsozialistischer Staat) oder NS-Deutschland wird das Deutsche Reich bzw.

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Pflichtmitgliedschaft

Pflichtmitgliedschaft ist die durch Gesetz oder Satzung erzwungene konstitutive Mitgliedschaft einer natürlichen oder juristischen Person in bestimmten Organisationen, weil die Personen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die mit der Mitgliedschaft verbunden sind.

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Reichsgruppe Handwerk

Die Reichsgruppe Handwerk war eine der sieben administrativ nach Wirtschaftszweigen gegliederten Reichsgruppen zur Zeit des Nationalsozialismus, die der Reichswirtschaftskammer untergeordnet waren.

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Selbständigkeit (beruflich)

Beruflich selbständig ist, wer keinem Direktionsrecht unterliegt, in keine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und seine Arbeitszeit frei bestimmen kann.

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Vereinsrecht (Deutschland)

In der deutschen Rechtswissenschaft ist Vereinsrecht das Rechtsgebiet, das den Verein regelt.

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Wirtschaftskammer Österreich

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO oder WKÖ), früher Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft (kurz: Bundeswirtschaftskammer), ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts.

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Zunft

Als Zünfte – von – bezeichnet man ständische Körperschaften von Handwerkern, wie sie seit dem Mittelalter zur Wahrung gemeinsamer Interessen entstanden und bis ins 19.

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Leitet hier um:

Innungsmeister.

AusgehendeEingehende
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