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Vertrag sui generis

Index Vertrag sui generis

Ein Vertrag sui generis (auch atypischer Vertrag genannt) ist im Recht der Schuldverhältnisse ein Vertragstyp, der nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist.

33 Beziehungen: Analogie (Recht), Österreich, Bürgerliches Gesetzbuch, Betriebs-Berater, Der Betrieb, Dienstvertrag (Deutschland), Factoring, Franchising, Gemischter Vertrag, Gesetz, Gesetzliches Verbot, Innominatkontrakt, Juristische Schulung, Kaufvertrag (Deutschland), Leasing, Lizenz, Maklervertrag, Mietvertrag (Deutschland), Neue Juristische Wochenschrift, NVwZ-Rechtsprechungs-Report Verwaltungsrecht, Oberlandesgericht, Oberster Gerichtshof (Österreich), Obligationenrecht (Schweiz), Römisches Recht, Schenkung, Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Schuldrecht (Deutschland), Schweiz, Unabdingbarkeit, Vertrag, Vertragsfreiheit, Volker Emmerich, Werkvertrag (Deutschland).

Analogie (Recht)

Die Analogie ist eine Argumentationsform im Rahmen der juristischen Methodenlehre in den Rechtswissenschaften.

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Österreich

Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Betriebs-Berater

Erstausgabe vom 15. Juni 1946 Der Betriebs-Berater (BB) ist eine seit 1946 erscheinende Fachzeitschrift in den Ressorts Wirtschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht sowie Bilanzrecht und Betriebswirtschaft.

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Der Betrieb

Der Betrieb (eigene Schreibweise: DER BETRIEB) ist eine wöchentlich montags erscheinende deutsche Fachzeitschrift für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht des Verlags Fachmedien Otto Schmidt KG (Düsseldorf), der zur Verlag Dr. Otto Schmidt KG (Köln) gehört.

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Dienstvertrag (Deutschland)

Der Dienstvertrag ist im deutschen Schuldrecht ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich eine Vertragspartei zur Leistung von bestimmten Diensten und der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

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Factoring

Factoring ist ein Anglizismus für die gewerbliche, revolvierende Übertragung von Forderungen eines Unternehmens (Lieferant, Kreditor) gegen einen oder mehrere Forderungsschuldner (Debitor) vor Fälligkeit an ein Kreditinstitut oder ein Finanzdienstleistungsinstitut (Factor).

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Franchising

Der Anglizismus Franchising steht in der Wirtschaft für Vertriebssysteme, mit deren Hilfe Produkte, Dienstleistungen, Know-how oder Technologien unter Beachtung von vorgegebenen Standards vermarktet werden, wobei die wirtschaftliche und rechtliche Selbständigkeit der Vertragsparteien erhalten bleibt.

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Gemischter Vertrag

Als gemischter Vertrag wird in der Rechtswissenschaft ein Vertrag bezeichnet, der sich aus verschiedenen Vertragstypen zusammensetzt.

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Gesetz

Unter Gesetz versteht man.

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Gesetzliches Verbot

Ein gesetzliches Verbot ist im Recht ein Verbot, also die Anordnung eines Unterlassens, durch Rechtsnorm.

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Innominatkontrakt

Der Innominatkontrakt war eine nachklassische Vertragsform im römischen Recht.

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Juristische Schulung

Die Juristische Schulung (JuS) ist eine Fachzeitschrift, die seit 1961 monatlich im Verlag C. H. Beck erscheint.

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Kaufvertrag (Deutschland)

Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand.

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Leasing

Fast zwei Drittel des Leasingvolumens in Deutschland entfallen auf Straßenfahrzeuge Leasing (von ‚mieten‘, ‚pachten‘) ist in der Wirtschaft der Anglizismus für ein Dauerschuldverhältnis, das die Vermietung oder Verpachtung von Wirtschaftsobjekten zum Inhalt hat.

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Lizenz

Eine Lizenz („es ist erlaubt“; dazu: licentia, „Freiheit“, „Erlaubnis“) ist in verschiedenen Fachgebieten die Genehmigung oder Erlaubnis an ein Rechtssubjekt, ein Recht wirtschaftlich nutzen zu dürfen.

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Maklervertrag

Der Maklervertrag (Schweiz: Mäklervertrag) ist ein privatrechtlicher Vertrag, durch den sich der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler für die Vermittlung eines Vertrages oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages eine Maklergebühr (Vergütung) zu zahlen.

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Mietvertrag (Deutschland)

''Deutscher Einheits-Mietvertrag'' (vor 1933) Er wurde als Formular offensichtlich auch noch 1950 genutzt. In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht.

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Neue Juristische Wochenschrift

Die Neue Juristische Wochenschrift (NJW) ist die auflagenstärkste Zeitschrift für die juristische Theorie und Praxis in Deutschland und wird vor allem von Rechtsanwälten, Notaren, Richtern, Rechtspflegern, Rechtsreferendaren und Studenten der Rechtswissenschaft gelesen.

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NVwZ-Rechtsprechungs-Report Verwaltungsrecht

Der NVwZ-Rechtsprechungs-Report Verwaltungsrecht (abgekürzt: NVwZ-RR) ist eine juristische Fachzeitschrift, in der ausschließlich gerichtliche Entscheidungen, überwiegend aus dem Verwaltungsrecht und seinen Nebengebieten, abgedruckt werden.

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Oberlandesgericht

Das Oberlandesgericht Hamm ist mit seinen über 900 Mitarbeitern das größte Deutschlands. Ein Oberlandesgericht (OLG), in Berlin aus historischen Gründen Kammergericht (KG) genannt, ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit eines Bundeslandes, das Gerichtsträger ist.

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Oberster Gerichtshof (Österreich)

Justizpalast Der Oberste Gerichtshof (OGH) ist in Österreich die letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

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Obligationenrecht (Schweiz)

Das Schweizerische Obligationenrecht, kurz OR, ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber eine eigene Artikel-Nummerierung erhalten und ist im Umfang länger als die anderen vier Teile zusammen.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Schenkung

Die Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen Anderen bereichert und beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (Abs. 1 BGB).

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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

Gebäude des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, „Roter Elefant“ genannt. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht (OLG) des Landes Schleswig-Holstein in Schleswig.

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Schuldrecht (Deutschland)

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).

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Schweiz

Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.

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Unabdingbarkeit

Mit Unabdingbarkeit, auch unabdingbarem oder zwingendem Recht (lat. ius cogens), bezeichnet man eine Regelung in einem Gesetz, von der nicht durch vertragliche Vereinbarung abgewichen werden kann.

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Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

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Vertragsfreiheit

Die in Deutschland nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch GG geschützte Vertragsfreiheit ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, die es jedermann gestattet, Verträge abzuschließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

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Volker Emmerich

Volker Emmerich (* 28. Februar 1938 in Nowawes) ist ein deutscher Jurist und emeritierter Professor an der Universität Bayreuth.

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Werkvertrag (Deutschland)

Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil (Unternehmer) verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen.

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Leitet hier um:

Innominatvertrag.

AusgehendeEingehende
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