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Innominatkontrakt

Index Innominatkontrakt

Der Innominatkontrakt war eine nachklassische Vertragsform im römischen Recht.

11 Beziehungen: Actio praescriptis verbis, Gegenleistung, Herbert Hausmaninger, Klage, Leistung (Recht), Nachklassisches Recht, Römisches Recht, Typenzwang, Vertrag, Vertrag sui generis, Walter Selb.

Actio praescriptis verbis

Die actio praescriptis verbis war im römischen Recht eine Klageart für sogenannte Innominatkontrakte, also „unbenannte Verträge“.

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Gegenleistung

Unter Gegenleistung versteht man im Schuldrecht bei gegenseitigen Verträgen die fällige Leistung, die an den anderen Vertragspartner im Gegenzug zu dessen Leistung zu erbringen ist.

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Herbert Hausmaninger

Herbert Hausmaninger (* 21. April 1936 in Salzburg) ist ein österreichischer Jurist und Hochschullehrer.

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Klage

Die Klage ist im Zivilprozess sowie in den Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung in den Verfahren, in denen aufgrund einer mündlichen Verhandlung durch Urteil entschieden wird.

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Leistung (Recht)

Der Rechtsbegriff der Leistung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit verschiedenen Bedeutungsinhalten verwendet.

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Nachklassisches Recht

Justinian den Codex des römischen Rechts'' (Charles Meynier, geschaffen 1802/03.) Ausgelegt werden kann der Text etwa so: Hadrian repräsentiert den Prinzipat, der für die Blüte der klassischen Rechtswissenschaft steht. In dieser Phase wurden die entscheidenden Grundlagen für einen Codex zwar hervorgebracht, tatsächlich aber wurde ein solcher nicht verfasst. In einer Zeit, als das klassische Recht in der spätantiken Nachklassik deutlich abflachte, bewahrte Kaiser Justinian die klassische Pioniersleistung im ''Corpus iuris'', die bemerkenswerteste Zusammenstellung allen römischen Rechts seit den frührepublikanischen Zwölftafeln (unabhängiges Zusammenwirken zweier kaiserlicher Kräfte). Das nachklassische Recht, teilweise auch als epiklassisches Recht bezeichnet, steht im rechtshistorischen Zusammenhang für eine Epoche des römischen Privatrechts, die der klassischen Rechtswissenschaft der Zeit des frühen und mittleren Prinzipats folgte.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Typenzwang

Unter einem Typenzwang versteht man in der deutschen Rechtswissenschaft den Umstand, dass ein Rechtsanwender im Sachenrecht nur aus einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Katalog von Handlungsformen und Gestaltungen auswählen und keine neuen vereinbaren oder annehmen darf (numerus clausus).

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Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

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Vertrag sui generis

Ein Vertrag sui generis (auch atypischer Vertrag genannt) ist im Recht der Schuldverhältnisse ein Vertragstyp, der nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist.

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Walter Selb

Walter Selb (* 22. Mai 1929 in München; † 2. Juni 1994 in Wien) war Jurist, Hochschullehrer und Rechtshistoriker in Österreich und Deutschland.

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