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Inkongruenz

Index Inkongruenz

Inkongruenz bezeichnet eine Nichtübereinstimmung oder ein Nichtzusammenpassen.

6 Beziehungen: Insolvenzanfechtung (Deutschland), Insolvenzordnung (Deutschland), Kongruenz, Kongruenz (Recht), Leistung (Recht), Verpflichtetsein.

Insolvenzanfechtung (Deutschland)

Die in §§ 129 ff.

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Insolvenzordnung (Deutschland)

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt in Deutschland das Insolvenzverfahren, ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung, welches dazu dient, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen (insolventen) Schuldners gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen (InsO).

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Kongruenz

Kongruenz (von lateinisch congruentia „Übereinstimmung“) oder kongruent steht für.

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Kongruenz (Recht)

Kongruenz ist in der Rechtswissenschaft die völlige Übereinstimmung von mindestens zwei Ansprüchen, die in einem inneren zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang zueinander stehen.

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Leistung (Recht)

Der Rechtsbegriff der Leistung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit verschiedenen Bedeutungsinhalten verwendet.

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Verpflichtetsein

Im deutschen Zivilrecht ist ein Träger von Rechten verpflichtet, wenn sich aus einem Schuldverhältnis Ansprüche gegen ihn richten (vgl.  Bürgerliches Gesetzbuch|BGB).

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Leitet hier um:

Nichtübereinstimmung.

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