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Idealverein

Index Idealverein

Ein Idealverein, auch nichtwirtschaftlicher Verein genannt, ist im deutschen Recht ein Verein, der vorwiegend ideelle Zwecke verfolgt.

12 Beziehungen: Abgabenordnung, Übungsleiterpauschale, Bürgerliches Gesetzbuch, Bundesgerichtshof, Gemeinnützigkeit, Gewinn, Mitglied, Rechtsfähigkeit, Satzung (Privatrecht), Verein, Vereinsregister, Zweckbetrieb.

Abgabenordnung

Die Abgabenordnung (AO) ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts.

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Übungsleiterpauschale

Unter der Übungsleiterpauschale (auch: Übungsleiterfreibetrag) versteht man eine Vergünstigung nach Nr. 26 des deutschen Einkommensteuergesetzes.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

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Gemeinnützigkeit

Gemeinnützig ist ein Verhalten von Personen oder Körperschaften, das dem Gemeinwohl dient.

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Gewinn

Gewinn oder Ergebnis ist in der Wirtschaftswissenschaft der Überschuss der Erträge über die Aufwendungen eines Unternehmens.

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Mitglied

Mitglied ist ein konstitutiver Angehöriger (natürliche oder juristische Person) eines Kollegialorgans.

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Rechtsfähigkeit

Rechtsfähig ist, wer über Rechte und Rechtspflichten verfügt und deshalb rechtsgestaltende Handlungen (Stufenbau der Rechtsordnung) vornehmen kann.

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Satzung (Privatrecht)

Die Satzung ist bzw.

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Verein

Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.

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Vereinsregister

In Deutschland wird das Vereinsregister (VR) nach der Vereinsregisterverordnung (VRV) im Rahmen des Registerrechts bei den Amtsgerichten (sachliche Zuständigkeit) geführt.

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Zweckbetrieb

Ein Zweckbetrieb ist ein wirtschaftlich ausgerichteter Teilbereich einer Körperschaft, die ansonsten gemeinnützig oder öffentlich-rechtlich tätig ist.

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Leitet hier um:

Nebenzweckprivileg, Nichtwirtschaftlicher Verein.

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