2 Beziehungen: Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Arbeitnehmerüberlassung
Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Entleiher „Merkblatt für Leiharbeitnehmer“ der Bundesanstalt für Arbeit, das ein Verleiher gemäß dem Arbeitnehmer­überlassungs­gesetz (AÜG) von 1972 beim Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Leiharbeiter diesem aushändigen musste. Arbeitnehmerüberlassung (kurz: ANÜ; auch Leiharbeit, Synonyme: Zeitarbeit, Mitarbeiterüberlassung, Personalleasing und Temporärarbeit) liegt vor, wenn Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden.
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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeitnehmern), soweit sie im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit stattfindet.
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