16 Beziehungen: Beitragssatzstabilität, Benehmen, Budgetierung, Budgetierung (Gesundheitswesen), Bundesmantelvertrag, DAK-Gesundheit, Einvernehmen, Ersatzkasse, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Floatender Punktwert, Gesamtvergütung, GKV-Versorgungsstrukturgesetz, Grundlohnsumme, Kassenärztliche Vereinigung, Krankenkasse, Primärkasse.
Beitragssatzstabilität
Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität gehört zu den allgemeinen Grundsätzen, welche im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung für die Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern gelten und der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung dienen.
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Benehmen
Benehmen ist in der Rechtswissenschaft eine Form der Mitwirkung bei einem Rechtsakt.
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Budgetierung
Budgetierung ist bei Wirtschaftssubjekten der betriebswirtschaftliche Finanzplanungsprozess, der mit der Veröffentlichung eines Budgets endet.
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Budgetierung (Gesundheitswesen)
Im deutschen Gesundheitswesen bezeichnet die Budgetierung eine Maßnahme, die gesetzlich festlegt, dass pro Kalenderjahr in einem bestimmten Ausgabenbereich für alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur eine Geldmenge ausgegeben werden darf, die derjenigen des Vorjahres entspricht und um den Prozentsatz der Grundlohnsummensteigerung angepasst werden kann (Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik).
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Bundesmantelvertrag
Ein Bundesmantelvertrag (BMV) ist eine Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten einschließlich der mitversicherten Familienangehörigen.
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DAK-Gesundheit
Hauptverwaltung der DAK-Gesundheit in Hamburg (2018) Logo 2007 Die DAK-Gesundheit mit Sitz in Hamburg ist eine bundesweit tätige deutsche Krankenkasse.
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Einvernehmen
Einvernehmen bezeichnet einen Rechtsbegriff.
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Ersatzkasse
Anleiheschein des Provinzialverbandes der Provinz Ostpreussen für Zwecke der Provinzial-Hilfskasse von 1897 Ersatzkassen gehören als Krankenkassen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.
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Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sind fast alle Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zusammengefasst.
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Floatender Punktwert
Der floatende Punktwert ist ein Begriff aus der standespolitischen Laiensprache.
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Gesamtvergütung
Der Begriff Gesamtvergütung stammt aus dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) und ist in § 85 definiert: (1) Die Krankenkasse entrichtet nach Maßgabe der Gesamtverträge an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (KV) mit befreiender Wirkung eine Gesamtvergütung für die gesamte vertragsärztliche Versorgung der Mitglieder mit Wohnort im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung einschließlich der mitversicherten Familienangehörigen. (2) Die Höhe der Gesamtvergütung wird im Gesamtvertrag vereinbart.
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GKV-Versorgungsstrukturgesetz
Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz ist ein umfangreiches Artikelgesetz, mit dem zum 1.
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Grundlohnsumme
Unter Grundlohnsumme (GLS) versteht man die Summe der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter, aus denen Krankenversicherungsbeiträge zu leisten sind, also die bundesweite Gesamtsumme des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, aus dem die Beiträge zur Krankenversicherung errechnet werden.
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Kassenärztliche Vereinigung
Die 17 Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Deutschland Kassenärztliche Vereinigungen (KV) sind in Deutschland gemäß Abs.
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Krankenkasse
Krankenkasse bezeichnet den Träger einer Krankenversicherung.
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Primärkasse
Eine Primärkasse (auch primärer Träger; früher RVO-Kasse) ist in Deutschland eine Krankenkasse der gesetzlichen Krankenversicherung, die zu den bei der Gründung der Sozialversicherung durch Otto von Bismarck festgelegten berufsständischen Pflichtversicherungen nach der Reichsversicherungsordnung (RVO) gehörte.
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