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Honorarverteilungsvertrag

Index Honorarverteilungsvertrag

Ein Honorarverteilungsvertrag (HVV, bis 2004 und ab 2012 Honorarverteilungsmaßstab, HVM) regelte in Deutschland von 2004 bis 2011 die Verteilung der von den Krankenkassen bereitgestellten Gesamtvergütung durch die Kassenärztlichen (KV) oder Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) an ihre Ärzte oder Zahnärzte.

16 Beziehungen: Beitragssatzstabilität, Benehmen, Budgetierung, Budgetierung (Gesundheitswesen), Bundesmantelvertrag, DAK-Gesundheit, Einvernehmen, Ersatzkasse, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Floatender Punktwert, Gesamtvergütung, GKV-Versorgungsstrukturgesetz, Grundlohnsumme, Kassenärztliche Vereinigung, Krankenkasse, Primärkasse.

Beitragssatzstabilität

Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität gehört zu den allgemeinen Grundsätzen, welche im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung für die Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern gelten und der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung dienen.

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Benehmen

Benehmen ist in der Rechtswissenschaft eine Form der Mitwirkung bei einem Rechtsakt.

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Budgetierung

Budgetierung ist bei Wirtschaftssubjekten der betriebswirtschaftliche Finanzplanungsprozess, der mit der Veröffentlichung eines Budgets endet.

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Budgetierung (Gesundheitswesen)

Im deutschen Gesundheitswesen bezeichnet die Budgetierung eine Maßnahme, die gesetzlich festlegt, dass pro Kalenderjahr in einem bestimmten Ausgabenbereich für alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur eine Geldmenge ausgegeben werden darf, die derjenigen des Vorjahres entspricht und um den Prozentsatz der Grundlohnsummensteigerung angepasst werden kann (Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik).

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Bundesmantelvertrag

Ein Bundesmantelvertrag (BMV) ist eine Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten einschließlich der mitversicherten Familienangehörigen.

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DAK-Gesundheit

Hauptverwaltung der DAK-Gesundheit in Hamburg (2018) Logo 2007 Die DAK-Gesundheit mit Sitz in Hamburg ist eine bundesweit tätige deutsche Krankenkasse.

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Einvernehmen

Einvernehmen bezeichnet einen Rechtsbegriff.

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Ersatzkasse

Anleiheschein des Provinzialverbandes der Provinz Ostpreussen für Zwecke der Provinzial-Hilfskasse von 1897 Ersatzkassen gehören als Krankenkassen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.

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Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sind fast alle Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zusammengefasst.

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Floatender Punktwert

Der floatende Punktwert ist ein Begriff aus der standespolitischen Laiensprache.

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Gesamtvergütung

Der Begriff Gesamtvergütung stammt aus dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) und ist in § 85 definiert: (1) Die Krankenkasse entrichtet nach Maßgabe der Gesamtverträge an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (KV) mit befreiender Wirkung eine Gesamtvergütung für die gesamte vertragsärztliche Versorgung der Mitglieder mit Wohnort im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung einschließlich der mitversicherten Familienangehörigen. (2) Die Höhe der Gesamtvergütung wird im Gesamtvertrag vereinbart.

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GKV-Versorgungsstrukturgesetz

Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz ist ein umfangreiches Artikelgesetz, mit dem zum 1.

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Grundlohnsumme

Unter Grundlohnsumme (GLS) versteht man die Summe der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter, aus denen Krankenversicherungsbeiträge zu leisten sind, also die bundesweite Gesamtsumme des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, aus dem die Beiträge zur Krankenversicherung errechnet werden.

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Kassenärztliche Vereinigung

Die 17 Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Deutschland Kassenärztliche Vereinigungen (KV) sind in Deutschland gemäß Abs.

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Krankenkasse

Krankenkasse bezeichnet den Träger einer Krankenversicherung.

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Primärkasse

Eine Primärkasse (auch primärer Träger; früher RVO-Kasse) ist in Deutschland eine Krankenkasse der gesetzlichen Krankenversicherung, die zu den bei der Gründung der Sozialversicherung durch Otto von Bismarck festgelegten berufsständischen Pflichtversicherungen nach der Reichsversicherungsordnung (RVO) gehörte.

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Leitet hier um:

Honorarverteilungsmaßstab.

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