6 Beziehungen: Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt, Bescheid, Dienstvertrag, Fiskalverwaltung, Verordnung, Verwaltung.
Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt
Ein Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt ist eine österreichische Bezeichnung für Maßnahmen als einer Form hoheitlichen Handelns.
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Bescheid
Ein Bescheid ist eine individuell-konkrete Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts.
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Dienstvertrag
Dienstvertrag bezeichnet.
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Fiskalverwaltung
Übersicht Verwaltungshandeln Fiskalverwaltung oder Privatwirtschaftsverwaltung ist das nicht-hoheitliche Verwaltungshandeln des Staates.
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Verordnung
In Deutschland und Österreich ist eine Verordnung (VO) eine an eine Personengruppe gerichtete, generell-verbindliche Rechtsnorm, die durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan (Exekutive) erlassen wird.
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Verwaltung
Unter Verwaltung versteht man allgemein administrative Tätigkeiten, die mit der Besorgung eigener oder fremder Angelegenheiten zusammenhängen und meist in einem institutionellen Rahmen wie Behörden, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen stattfinden.