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Hochwohlgeboren

Index Hochwohlgeboren

Postkarte von 1901Hochwohlgeboren (magnificus) ist eine Anrede für ein Mitglied des niedrigen Adelsstandes.

15 Beziehungen: Adel, Baron, Deutscher Adel, Doktor, Durchlaucht, Edler, Erlaucht, Freiherr, Graf, Herzog, Hoheit (Anrede), Honoratioren, Rechtswissenschaft, Ritter, Souveränität.

Adel

Idealbild Karls des Großen mit erst lange nach seinem Tod hergestellten Teilen der Reichskleinodien, gemalt 1513 von Albrecht Dürer im Auftrag seiner Vaterstadt Nürnberg. Die Schrift im Bild lautet: „Karolus magnus / imp(er)avit Annis·14·“. Die umlaufende Schrift lautet: „Dis ist der gstalt vnd biltnus gleich / kaiser karlus der das Remisch reich / Den teitschen under tenig macht / Sein kron vnd klaidung hoch geacht / Zaigt man zu Nurenberg alle Jar / Mit andern haltum offenbar“. Der Adel (oder edili „edles Geschlecht, die Edelsten“) versteht sich selbst als eine „sozial exklusive Gruppe mit gesellschaftlichem Vorrang“, die Herrschaft ausübt und diese in der Regel innerfamiliär (als Adelsgeschlecht) tradiert.

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Baron

Baron (von altfränkisch baro „Herr, Krieger“), weiblich Baronin, als Tochter Baroness(e),Duden online: Abgerufen am 5.

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Deutscher Adel

Der deutsche Adel war bis 1919 eine gesellschaftlich privilegierte Bevölkerungsgruppe.

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Doktor

Doktor (weiblich auch Doktorin; von, weiblich auch doctrix ‚Lehrerin‘; zu lateinisch de, de) ist der höchste akademische Grad.

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Durchlaucht

Seine Durchlaucht (S.D.) (mhd. Partizip von durchliuhten („durchleuchten“), vgl. erlaucht) für männliche und Ihre Durchlaucht (I.D.) für weibliche Titelträger, in alten Texten auch als Drlt. abgekürzt, ist ein Adelsprädikat in der ursprünglichen Form eines Adjektivs (durchläuchtig), das zugleich zur Anrede verwendet wurde; es konnte bestimmten standesherrlichen Familien des Hochadels durch den römisch-deutschen Kaiser, nach Ende des Alten Reiches 1806 durch den Kaiser von Österreich und schließlich ab 1871 auch durch den Deutschen Kaiser verliehen werden.

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Edler

Ur-Adelskrone – Deutschland, Polen, Russland. Edler, abgeleitet von „Edelherr“ oder „Edler Herr“, war ein Adelsprädikat, das im Falle einer Nobilitierung erbeten werden konnte.

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Erlaucht

Erlaucht ist die förmliche Anrede für die Häupter mediatisierter reichsgräflicher Geschlechter.

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Freiherr

Freiherr (abk. Fhr., Frhr.) ist ein Adelstitel des Heiligen Römischen Reiches, der in Österreich und dem Deutschen Reich bis 1919 fortbestand.

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Graf

Graf, weiblich Gräfin, ist ein Adelstitel, der in den meisten europäischen Ländern verliehen wurde.

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Herzog

Heraldische Herzogskrone Herzog (lateinisch dux, ursprünglich Führer, Heerführer im Kriege) ist ein Adelstitel.

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Hoheit (Anrede)

Hoheit ist eine Anrede an eine fürstliche Persönlichkeit, die in der schlichten Form regierenden deutschen Herzögen zustand und – angereichert mit dem Zusatz kaiserliche oder königliche – für Angehörige entsprechend regierender (oder vormals regierender) Häuser verwendet wurde bzw.

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Honoratioren

Honoratior in der Rheinprovinz Als Honoratioren bezeichnet man Bürger, die aufgrund ihres herausgehobenen sozialen Status im überwiegend kleinstädtischen Milieu, aber auch größeren Dörfern großes Ansehen genießen und dort gegebenenfalls informellen Einfluss ausüben können.

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Rechtswissenschaft

Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.

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Ritter

Idealbilder hochmittelalterlicher Ritter: Hartmann von Aue (Darstellung um 1300) … und Ulrich von Liechtenstein (Codex Manesse, um 1300) Ritter (mittelhochdeutsch: rîtære, rîter, riter, ritter, mittellateinisch miles, neulateinisch eques auratus, französisch chevalier, englisch knight, italienisch cavaliere, spanisch caballero, polnisch rycerz, slawisch vitez, vityaz, ungarisch vitéz) ist ursprünglich die Bezeichnung für die wehrhaften, schwer gerüsteten, berittenen Krieger des europäischen Mittelalters.

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Souveränität

Unter dem Begriff Souveränität (aus mittellateinisch supernus ‚darüber befindlich‘, ‚überlegen‘) versteht man in der Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher ''Selbstbestimmung''.

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Leitet hier um:

Hochgeboren, IIHH, Wohlgeboren.

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