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Hochschulzugangsprüfung

Index Hochschulzugangsprüfung

Die erfolgreich abgelegte Hochschulzugangsprüfung berechtigt beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung (das ist die Meisterprüfung oder ein mit der Meisterprüfung vergleichbarer Abschluss der beruflichen Aufstiegsfortbildung) in Deutschland an einer Hochschule zu studieren.

8 Beziehungen: Begabtenprüfung, Berufsausbildung, Hochschule, Hochschulreife, Numerus clausus, Studiengang, Studium, Zugangsprüfungsverordnung.

Begabtenprüfung

Zeugnis über das Bestehen einer Begabtenprüfung in Hessen (1970) Die Begabtenprüfung war eine von den Kultusministerien in Deutschland von 1924 bis 1984 abgenommene Prüfung, die (berufs- oder lebenserfahrenen: Mindestalter 25 Lebensjahre) Personen ein Studium ohne Reifezeugnis und den Weg zur Universität öffnen sollte.

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Berufsausbildung

Mülheim-Saarn (1956) Lehrwerkstatt im Volkswagenwerk Wolfsburg (1981) Zugang zur einstigen Lehrwerkstatt der Lübecker Maschinenbau Gesellschaft Als Berufsausbildung (auch berufliche Bildung) wird im weiteren Sinne jede Ausbildung bezeichnet, die jemanden dazu befähigt, einen Beruf auszuüben.

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Hochschule

Seiten.

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Hochschulreife

Als Hochschulreife oder Universitätsreife wird die Berechtigung zu einem Studium an einer Hochschule bezeichnet.

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Numerus clausus

Unter Numerus clausus, abgekürzt NC, Synonym Zulassungsbeschränkung, versteht man Einschränkungen der Zulassung an Schulen, Hochschulen und Universitäten.

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Studiengang

Als Studiengang, Studienfach oder Studienrichtung bezeichnet man an Universitäten und anderen Hochschulen den spezifischen Aufbau und die fachliche Ausrichtung eines Studiums.

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Studium

Technischen Universität Helsinki Unter Studium („ streben, sich bemühen“) wird primär das wissenschaftliche Lernen und Forschen an Universitäten und anderen, gleichgestellten Hochschulen verstanden.

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Zugangsprüfungsverordnung

Die Zugangsprüfungsverordnung, kurz ZugangsprüfungsVO, eröffnete beruflich Qualifizierten ohne Abitur bzw.

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Leitet hier um:

HZP.

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