9 Beziehungen: Britisches Weltreich, Colonial Office, Commonwealth of Nations, Commonwealth Realm, Generalgouverneur, High Commissioner of the United Kingdom to New Zealand, Konsul, Mandat (Völkerrecht), Staatsoberhaupt.
Britisches Weltreich
Das Britische Weltreich (oder kurz Empire) war das vom 17.
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Colonial Office
Colonial Office. Das Colonial Office (deutsch: Kolonialamt) war von 1854 bis 1966 eine eigenständige Abteilung in der britischen Administration.
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Commonwealth of Nations
Das Commonwealth of Nations oder kurz das Commonwealth (bis 1947 British Commonwealth of Nations) ist eine lose Verbindung souveräner Staaten, die in erster Linie vom Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und dessen ehemaligen Kolonien gebildet wird.
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Commonwealth Realm
Ein Commonwealth Realm (etwa „Commonwealth-Königreich“) ist ein souveräner Mitgliedstaat des Commonwealth of Nations, der mit der britischen Krone in Personalunion verbunden ist.
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Generalgouverneur
Ein Generalgouverneur ist der oberste Verwaltungsbeamte eines großen Gebietes, insbesondere im kolonialen Kontext benutzt.
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High Commissioner of the United Kingdom to New Zealand
British High Commission in Wellington. Der High Commissioner of the United Kingdom to New Zealand (dt.: „Hochkommissar des Vereinigten Königreichs in Neuseeland“) ist der höchste diplomatische Vertreter von Großbritannien in Neuseeland im System des Commonwealth.
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Konsul
CC.
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Mandat (Völkerrecht)
Historische Mandatsgebiete in Afrika und Vorderasien:1. Syrien (franz.),2. Libanon (franz.),3. Palästina (brit.),4. Transjordanien (brit.),5. Irak (brit.),6. Togoland (brit.),7. Togo (franz.),8. Kamerun (brit.),9. Kamerun (franz.),10. Ruanda-Urundi (belg.),11. Tanganyika (brit.) und12. Südwest-Afrika (südafr.). Der Begriff Mandat (von lateinisch in manum datum „in die Hand gegeben“) bezeichnet im Völkerrecht im weiteren Sinn den einem Staat oder Staatenbund erteilten Auftrag, die staats- und völkerrechtlichen Interessen eines bestimmten fremden Gebiets zu vertreten.
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Staatsoberhaupt
Der König von Eswatini Sobhuza II. war mit einer Amtszeit von über 82 Jahren das am längsten amtierende Staatsoberhaupt der Geschichte. Das Staatsoberhaupt steht an der Spitze der staatlichen Ämterhierarchie.
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