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Hinterbliebener

Index Hinterbliebener

Als Hinterbliebener wird eine Person bezeichnet, die zu einem Verstorbenen in einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis stand.

25 Beziehungen: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Alters- und Hinterlassenenversicherung, Angehöriger, Bürgerliches Gesetzbuch, Beamtenversorgungsgesetz, Bundeskindergeldgesetz, Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache, Ehe, Eingetragene Partnerschaft (Österreich), Hinterbliebenenleistungen, Pflegekind, Privathaushalt, Pschyrembel (Medizinisches Wörterbuch), Rente wegen Todes, Soziales Entschädigungsrecht, Sozialrecht (Deutschland), Sozialversicherungen (Schweiz), Stieffamilie, Unterhalt, Verwandtschaftsbeziehung, Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch, Waise, Waisenrente, Witwe.

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) beinhaltet die zentralen gesetzlichen Bestimmungen zur allgemeinen Sozialversicherung in Österreich.

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Alters- und Hinterlassenenversicherung

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist die obligatorische Rentenversicherung der Schweiz.

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Angehöriger

Freiburger Hauptfriedhof (2015) Als Angehöriger oder Angehörige wird eine Person bezeichnet, wenn ihr besonderes rechtliches oder soziales Verhältnis zu einer anderen Person oder zu einer Gruppe von Personen hervorgehoben werden soll.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Beamtenversorgungsgesetz

Das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) regelt die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes.

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Bundeskindergeldgesetz

Bundeskindergeldgesetz (BKGG) ist ein Bundesgesetz, das die Regelungen zum Kindergeld in Deutschland enthält.

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Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Johannes Rauch, Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Sitz des Sozialministeriums Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (kurz BMSGPK oder Sozialministerium) ist das für Sozialpolitik, Sozialversicherung, Pflege, Seniorenpolitik, Gesundheit sowie Konsumentenpolitik zuständige Bundesministerium der Republik Österreich und führt diese Bezeichnung seit 29.

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Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache

alt.

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Ehe

Die Ehe (von), Eheschließung oder Heirat (von althochdeutsch de, ‚Vermählung‘, von de, ‚Rat‘, ‚Heirat‘, mit der germanischen Wurzel hīwa-, ‚zur Hausgenossenschaft gehörig‘, ‚Lager‘) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren), die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religionslehren begründet und anerkannt ist, meist rituell oder gesetzlich geregelt wird und ihren Ausdruck in Zeremonien findet (Hochzeit, Trauung).

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Eingetragene Partnerschaft (Österreich)

Die Eingetragene Partnerschaft (EP) ist im Bundesgesetz der Republik Österreich Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) geregelt.

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Hinterbliebenenleistungen

Hinterbliebenenleistungen sind Geldleistungen an unterhaltsberechtigte Angehörige, die diesen aus Anlass des Todes der unterhaltspflichtigen Person von dritter Seite gezahlt werden.

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Pflegekind

Pflegekind (Pflegetochter, Pflegesohn, früher auch Ziehtochter, Ziehsohn) bezeichnet ein Kind, das vorübergehend oder auf Dauer von einer anderen volljährigen Person (Pflegemutter/Pflegervater) als den leiblichen Eltern zur Pflege aufgenommen und betreut wird und bei der Pflegefamilie lebt, statt bei seinen Herkunftseltern.

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Privathaushalt

Ein Privathaushalt oder Haushalt (auch Hausstand oder Haushaltsgemeinschaft) ist im ökonomischen Sinne eine aus mindestens einer natürlichen Person bestehende Wirtschaftseinheit. In der Rechts- und Verwaltungssprache verfügt jeder Haushalt über einen Haushaltsvorstand (heute eher: Haupteinkommensbezieher). Sofern ein privater Haushalt aus mehreren Personen besteht (Mehrpersonenhaushalt), sind einige dieser Personen häufig verheiratet oder verwandt (Familie). Der Haushalt einer allein lebenden Person (Single) wird als Einpersonenhaushalt bezeichnet. Eine Wohngemeinschaft (WG) besteht im Allgemeinen aus mehreren einzelnen Haushalten. Je nach Definition von Haushalt und Charakter der WG kann sie aber auch einen Mehrpersonenhaushalt bilden. Ist der Haushalt räumlich und organisatorisch eng an ein wirtschaftliches Unternehmen (z. B. Ladengeschäft) gekoppelt, spricht man auch von einem Geschäftshaushalt. In der amtlichen Statistik zählt als privater Haushalt jede zusammen wohnende und eine wirtschaftende Einheit bildende Personengemeinschaft sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften. Personen in Alters- oder Pflegeheimen, Kasernen und ähnlichen Einrichtungen, die dort keinen eigenen Haushalt führen, zählen hingegen zu den Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Personen können darüber hinaus neben ihrem Hauptwohnsitz an einem weiteren Wohnsitz (Nebenwohnsitz) einem Haushalt angehören und werden in diesem Fall doppelt gezählt. Die Bevölkerung in Privathaushalten weicht deshalb geringfügig von der Einwohnerzahl (also der Bevölkerung am Hauptwohnsitz) ab.

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Pschyrembel (Medizinisches Wörterbuch)

Pschyrembel ist eine Marke für medizinische Nachschlagewerke des Verlags Walter de Gruyter in Berlin.

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Rente wegen Todes

Rente wegen Todes ist in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung eine Rentenart, die wegen Todes geleistet wird (Abs. 1 SGB VI).

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Soziales Entschädigungsrecht

Das soziale Entschädigungsrecht ist ein Teilgebiet des Sozialrechts, in dem für die Folgen eines Gesundheitsschadens die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen gegenüber dem Geschädigten und seinen Hinterbliebenen einsteht (SGB I).

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Sozialrecht (Deutschland)

Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen.

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Sozialversicherungen (Schweiz)

Die Sozialversicherungen sind in der Schweiz die wichtigste Institution der sozialen Sicherung.

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Stieffamilie

Eine Stieffamilie (Stief von Althochdeutsch stiof-, ‚hinterblieben‘, ‚verwaist‘) oder Patchworkfamilie (von Engl. Patchwork, ‚Flickwerk‘: ein aus kleineren Stoffteilen verschiedener Art, Größe und Farbe zusammengesetztes textiles Stück) ist eine Familie, bei der mindestens ein Elternteil ein Kind aus einer früheren Beziehung in die neue Familie miteingebracht hat.

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Unterhalt

Der Rechtsbegriff Unterhalt (historisch Sustentation) bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung eines Rechtssubjekts, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern.

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Verwandtschaftsbeziehung

Eine Verwandtschaftsbeziehung (von mittelhochdeutsch verwant „zugewandt, zugehörig“) ist ein Verhältnis zwischen zwei Personen, deren eine von der anderen biologisch abstammt oder die beide einen gemeinsamen Vorfahren haben.

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Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch

Das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (Abkürzung: SGB XIV) wurde als Art. 1 des Gesetzes zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts erlassen.

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Waise

''Orphan'', James Tissot 1879 Als Waise (auf das deutsche und niederländische Sprachgebiet beschränkte Wort mhd. weise, ahd. weiso, zu wīsan, ‚meiden, verlassen‘, immer im Femininum) oder Waisenkind wird ein Kind bezeichnet, das einen oder beide Elternteile verloren hat.

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Waisenrente

''Waisen'' von Thomas Kennington, 1885 (Tate, London) Waisenrente ist eine Hinterbliebenenleistung an Kinder eines Verstorbenen (Waisen).

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Witwe

''Anna Maria Luisa de’ Medici als trauernde Witwe'' (Gemälde von Jan Frans van Douven, 1717) ''Porträt einer Frau mit Gebetbuch'' (Gemälde von Marie Wiegmann, 1864) Eine Witwe (kurz Wwe.) oder ein Witwer (Wwr.) ist eine Person, deren Ehepartner bzw.

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Leitet hier um:

Hinterbliebene, Hinterbliebenenversorgung.

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