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Heilpraktikergesetz

Index Heilpraktikergesetz

Das deutsche Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17. Februar 1939 regelt die Voraussetzungen zur Führung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“.

12 Beziehungen: Approbationsordnung, Berufsrecht, Bundesgesetz (Deutschland), Bundesministerium für Gesundheit (Deutschland), Deutschland, Durchführungsbestimmung, Erlaubnis, Gewerbeordnung (Deutschland), Heilberuf, Heilpraktiker, Kurierfreiheit, Reichsgesetzblatt.

Approbationsordnung

Approbationsordnungen („Billigung, Genehmigung“, veraltet: „Bestallung“) sind Rechtsverordnungen, die in Deutschland die Zulassung zu den akademischen Heilberufen Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und Apotheker regeln.

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Berufsrecht

Unter Berufsrecht werden diejenigen Rechtsvorschriften verstanden, die Zugang und Berufsausübung der freien Berufe regeln.

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Bundesgesetz (Deutschland)

Als Bundesgesetz werden in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen einfachen Gesetze bezeichnet, für die der Bund nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in Art.

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Bundesministerium für Gesundheit (Deutschland)

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit Einfahrt zum Dienstsitz Bonn Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Durchführungsbestimmung

Als Durchführungsbestimmung wird eine hierarchisch unter dem Gesetz stehende Rechtsvorschriften bezeichnet.

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Erlaubnis

Ausnahmegenehmigung für Reportagen Die Erlaubnis, auch Genehmigung, Bewilligung oder Konzession (von ‚zugestehen‘, ‚erlauben‘), ist eine von einer Behörde ausgestellte Erklärung, mit der ein bestimmtes Verhalten zugelassen oder ein Antrag genehmigt wird.

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Gewerbeordnung (Deutschland)

Die Gewerbeordnung (GewO) ist ein deutsches Gesetz, das die Gewerbefreiheit inhaltlich bestimmt und beschränkt.

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Heilberuf

Heilberuf bezeichnet im weitesten Sinn einen Beruf, der sich mit der Behandlung von Krankheiten und Behinderungen auseinandersetzt.

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Heilpraktiker

Als Heilpraktiker (als Begriff zu Beginn des 20. Jahrhunderts aufgekommen und 1928 allgemein eingeführt) wird in Deutschland bezeichnet, wer die Heilkunde berufs- oder gewerbsmäßig ausübt, ohne als Arzt oder Psychologischer Psychotherapeut approbiert zu sein (des seit 1939 bestehenden Heilpraktikergesetzes).

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Kurierfreiheit

Kurierfreiheit (Freigabe der Heilkunde), in der Schweiz Freie Heiltätigkeit genannt, bezeichnet die (rechtliche) Möglichkeit, dass jeder unabhängig von seiner Ausbildung medizinische Behandlungen durchführt.

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Reichsgesetzblatt

Titelseite der ersten Gesamtausgabe des Reichsgesetzblatts 1871 Das Reichsgesetzblatt (Abkürzung: RGBl.) war das amtliche Verkündungsblatt des Deutschen Reiches von 1871 bis 1945.

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Leitet hier um:

Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, HeilprG.

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