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Haustürwiderrufsgesetz

Index Haustürwiderrufsgesetz

Das deutsche Haustürwiderrufsgesetz (HWiG) wurde als Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften Mitte der 1980er Jahre erlassen.

9 Beziehungen: Bundesgesetz (Deutschland), Deutscher Bundestag, Deutschland, Fernabsatzgesetz, Kaffeefahrt, Schuldrechtsmodernisierung, Unternehmer, Verbraucher, Widerruf (Recht).

Bundesgesetz (Deutschland)

Als Bundesgesetz werden in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen einfachen Gesetze bezeichnet, für die der Bund nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in Art.

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Deutscher Bundestag

Großes Bundessiegel der Bundesrepublik Deutschland als Siegel des Präsidenten des Bundestages 3. Oktober 1990 gehisst Bundesregierung, 2014 Der Deutsche Bundestag (Abkürzung BT) ist das Parlament und somit das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Fernabsatzgesetz

Das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) war ein deutsches Gesetz auf dem Gebiet des Fernabsatzrechts.

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Kaffeefahrt

Verkaufsveranstaltung (Matratzenverkauf) während einer Kaffeefahrt zum Prickingshof (2013) Kaffeefahrt (auch: Werbefahrt) ist die euphemistisch verschleiernde Bezeichnung für eine organisierte Tagesreise mit einem Reisebus oder Schiff mit angeschlossener Verkaufsveranstaltung.

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Schuldrechtsmodernisierung

Unter Schuldrechtsmodernisierung versteht man in Deutschland die im Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.

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Unternehmer

Unternehmer ist, wer als natürliche oder juristische Person allein oder gemeinsam mit anderen Mitunternehmern ein Unternehmen betreibt.

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Verbraucher

Als Verbraucher oder Konsument wird eine natürliche Person bezeichnet, die eine oder mehrere Waren oder Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung käuflich erwirbt.

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Widerruf (Recht)

Der Widerruf bezeichnet im Privatrecht die Ausübung verschiedener Gestaltungsrechte, die dem Berechtigten die Möglichkeit geben, die rechtliche Bindung an seine Willenserklärung aufzuheben oder zu verhindern.

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