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Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern

Index Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern

Das Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern, kurz Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern (KSÜ), ist ein internationales Abkommen.

14 Beziehungen: Aufhebung (Ehe), Österreich, Deutschland, Getrenntleben, Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption, Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, Haager Minderjährigenschutzabkommen, Nichtigerklärung (Ehe), Pflegeeltern, Scheidung, Schweiz, Sorgerecht (international), UN-Kinderrechtskonvention, Völkerrechtlicher Vertrag.

Aufhebung (Ehe)

Die Eheaufhebung ist eine gerichtlich verfügte Beendigung einer Ehe aufgrund fehlerhafter Eheschließung.

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Österreich

Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Getrenntleben

Getrenntleben ist eine Voraussetzung für die Scheidung einer Ehe.

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Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

Unterzeichnerstaaten farbig: Staaten in türkis haben unterzeichnet und ratifiziert; Staaten in lila sind keine Mitglieder haben aber ratifiziert; in grün noch nicht ratifiziert. (Stand 2021) Das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 29.

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Haager Konferenz für Internationales Privatrecht

Mitglieder der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (85 Staaten und die Europäische Union, 2015) Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) ist eine 1893 gegründete und seit Inkrafttreten der Satzung 1955 dauerhafte zwischenstaatliche Organisation mit der Aufgabe, an der fortschreitenden Vereinheitlichung der Regeln des Internationalen Privatrechts zu arbeiten.

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Haager Minderjährigenschutzabkommen

Das Haager Minderjährigenschutzabkommen, MSA, amtlich in der Bundesrepublik: Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen, vom 5.

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Nichtigerklärung (Ehe)

Als Nichtigkeit der Ehe bezeichnet man die Ungültigkeit einer Ehe von Anfang an wegen schwer wiegender Rechtsmängel bei der Eheschließung.

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Pflegeeltern

Pflegeeltern (Pflegemutter, Pflegevater), regional auch Zieheltern, bezeichnet volljährige Personen, die vorübergehend oder auf Dauer ein Kind anderer Eltern als Pflegekind aufnehmen.

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Scheidung

Eine Ehescheidung (kurz Scheidung) ist die Auflösung einer Ehe.

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Schweiz

Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.

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Sorgerecht (international)

Sorgerecht bezeichnet im Rechtswesen, insbesondere im Familienrecht, das Recht eines Elternteils, seine biologischen oder rechtlichen Kinder im eigenen Haushalt zu versorgen, zu betreuen und zu erziehen.

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UN-Kinderrechtskonvention

Nicht unterzeichnet Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention (KRK,, CRC), wurde am 20.

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Völkerrechtlicher Vertrag

Ein völkerrechtlicher Vertrag (auch: völkerrechtliches oder internationales Abkommen oder Übereinkommen) ist eine „ausdrückliche oder konkludente Willenseinigung zwischen zwei oder mehreren Völkerrechtssubjekten, durch welche völkerrechtliche Rechte und Pflichten begründet werden“.

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Leitet hier um:

Haager Kinderschutzübereinkommen, Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern, KSÜ, Kinderschutzübereinkommen, Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern.

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