Logo
Unionpedia
Kommunikation
Jetzt bei Google Play
Neu! Laden Sie Unionpedia auf Ihrem Android™-Gerät herunter!
Herunterladen
Schneller Zugriff als Browser!
 

Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

Index Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

Unterzeichnerstaaten farbig: Staaten in türkis haben unterzeichnet und ratifiziert; Staaten in lila sind keine Mitglieder haben aber ratifiziert; in grün noch nicht ratifiziert. (Stand 2021) Das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 29.

5 Beziehungen: Adoption, Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz, Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern, Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, Kinderhandel.

Adoption

Adoption oder Annahme an Kindes statt oder Annahme als Kind bezeichnet die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung.

Neu!!: Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption und Adoption · Mehr sehen »

Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz

Das Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29.

Neu!!: Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption und Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz · Mehr sehen »

Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern

Das Europäische Übereinkommen über die Adoption von Kindern ist eine vom Europarat am 24.

Neu!!: Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption und Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern · Mehr sehen »

Haager Konferenz für Internationales Privatrecht

Mitglieder der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (85 Staaten und die Europäische Union, 2015) Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) ist eine 1893 gegründete und seit Inkrafttreten der Satzung 1955 dauerhafte zwischenstaatliche Organisation mit der Aufgabe, an der fortschreitenden Vereinheitlichung der Regeln des Internationalen Privatrechts zu arbeiten.

Neu!!: Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption und Haager Konferenz für Internationales Privatrecht · Mehr sehen »

Kinderhandel

Unter Kinderhandel versteht man laut dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) die Anwerbung, den Transport, die Übersendung, die Unterbringung oder die Entgegennahme von minderjährigen Personen zum Zwecke ihrer Ausbeutung und zwar mittels Drohung oder Anwendung von Gewalt oder anderer Formen von Zwang, durch Entführung, Betrug, Täuschung, den Missbrauch von Macht oder einer Position der Verwundbarkeit oder durch das Geben oder Empfangen von Geld oder Begünstigungen, um so die Zustimmung einer Person zu erwirken, die die Kontrolle über eine andere innehat.

Neu!!: Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption und Kinderhandel · Mehr sehen »

Leitet hier um:

Haager Adoptionsübereinkommen, Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption.

AusgehendeEingehende
Hallo! Wir sind auf Facebook! »