5 Beziehungen: Adoption, Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz, Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern, Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, Kinderhandel.
Adoption
Adoption oder Annahme an Kindes statt oder Annahme als Kind bezeichnet die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung.
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Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz
Das Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29.
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Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern
Das Europäische Übereinkommen über die Adoption von Kindern ist eine vom Europarat am 24.
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Haager Konferenz für Internationales Privatrecht
Mitglieder der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (85 Staaten und die Europäische Union, 2015) Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) ist eine 1893 gegründete und seit Inkrafttreten der Satzung 1955 dauerhafte zwischenstaatliche Organisation mit der Aufgabe, an der fortschreitenden Vereinheitlichung der Regeln des Internationalen Privatrechts zu arbeiten.
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Kinderhandel
Unter Kinderhandel versteht man laut dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) die Anwerbung, den Transport, die Übersendung, die Unterbringung oder die Entgegennahme von minderjährigen Personen zum Zwecke ihrer Ausbeutung und zwar mittels Drohung oder Anwendung von Gewalt oder anderer Formen von Zwang, durch Entführung, Betrug, Täuschung, den Missbrauch von Macht oder einer Position der Verwundbarkeit oder durch das Geben oder Empfangen von Geld oder Begünstigungen, um so die Zustimmung einer Person zu erwirken, die die Kontrolle über eine andere innehat.
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Leitet hier um:
Haager Adoptionsübereinkommen, Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption.