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Haager Konferenz für Internationales Privatrecht

Index Haager Konferenz für Internationales Privatrecht

Mitglieder der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (85 Staaten und die Europäische Union, 2015) Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) ist eine 1893 gegründete und seit Inkrafttreten der Satzung 1955 dauerhafte zwischenstaatliche Organisation mit der Aufgabe, an der fortschreitenden Vereinheitlichung der Regeln des Internationalen Privatrechts zu arbeiten.

17 Beziehungen: Abkommen zur Regelung der Vormundschaft über Minderjährige, Abkommen zur Regelung von Fragen des internationalen Privatrechts, Apostille, Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen, Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen, Den Haag, Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern, Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption, Haager Minderjährigenschutzabkommen, Internationale Organisation (Völkerrecht), Internationaler Urkundenverkehr, Internationales Privatrecht, Juristenzeitung, Juristische Ausbildung (Zeitschrift), Kollisionsrecht, Ratifikation.

Abkommen zur Regelung der Vormundschaft über Minderjährige

Das Abkommen zur Regelung der Vormundschaft über Minderjährige vom 12.

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Abkommen zur Regelung von Fragen des internationalen Privatrechts

Das Abkommen zur Regelung von Fragen des internationalen Privatrechts vom 14.

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Apostille

Länder, bei denen das Übereinkommen noch nicht in Kraft getreten ist Die Apostille (Wortherkunft griechisch-neulateinisch), auch bekannt als Haager Apostille, ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr.

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Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen

Das Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (ESÜ) ist ein internationales Abkommen, das am 2.

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Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen

Das Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (kurz „Haager Beweisübereinkommen“, HBÜ), ist ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag, der in Den Haag am 18. März 1970 von den Mitgliedern der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht geschlossen wurde.

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Den Haag

Den Haag (amtlich ’s-Gravenhage, deutsch (veraltet) der Haag) ist der Parlaments- und Regierungssitz der Niederlande und des Königreichs der Niederlande sowie die Hauptstadt der Provinz Südholland.

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Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern

Das Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern, kurz Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern (KSÜ), ist ein internationales Abkommen.

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Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

http://travel.state.gov/content/dam/childabduction/complianceReports/2013ComplianceReport.pdf U.S. Department of State - Report on Compliance with the Hague Convention on the Civil Aspects of International Child Abduction - Compliance Report 2013 (pdf) (4,3 MB) Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (auch Haager Kindesentführungsübereinkommen, kurz HKÜ) vom 25.

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Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

Unterzeichnerstaaten farbig: Staaten in türkis haben unterzeichnet und ratifiziert; Staaten in lila sind keine Mitglieder haben aber ratifiziert; in grün noch nicht ratifiziert. (Stand 2021) Das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 29.

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Haager Minderjährigenschutzabkommen

Das Haager Minderjährigenschutzabkommen, MSA, amtlich in der Bundesrepublik: Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen, vom 5.

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Internationale Organisation (Völkerrecht)

Eine Internationale Organisation oder zwischenstaatliche Organisation (englisch intergovernmental organization, IGO) im völkerrechtlichen Sinne ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Staaten oder anderen Völkerrechtssubjekten, der auf Dauer angelegt ist, sich in der Regel über nationale Grenzen hinweg betätigt und überstaatliche Aufgaben erfüllt.

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Internationaler Urkundenverkehr

Beim Internationalen Urkundenverkehr geht es um die Verwendung einer in einem Staat ausgestellten Urkunde in einem zweiten Staat.

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Internationales Privatrecht

Das internationale Privatrecht (Abkürzung: IPR) beschäftigt sich mit der Frage, welche nationale Rechtsordnung auf einen rechtlichen Sachverhalt anzuwenden ist, der Bezüge zu den Rechtsordnungen mehrerer Staaten aufweist.

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Juristenzeitung

Die Juristenzeitung (JZ) (Eigenschreibweise JuristenZeitung) ist eine juristische Fachzeitschrift.

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Juristische Ausbildung (Zeitschrift)

Die Juristische Ausbildung (abgekürzt: JURA oder Jura) ist eine juristische Ausbildungszeitschrift.

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Kollisionsrecht

Unter Kollisionsrecht werden die rechtlichen Normen verstanden, die bestimmen, welche Rechtsnormen oder Rechtsordnungen im Fall einer Normenkollision anwendbar sind.

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Ratifikation

Die Ratifikation oder Ratifizierung (Substantivierung von ratifizieren; von, „berechnet, gültig, rechtskräftig“, und facere, „machen, tun“) ist ein juristischer Fachbegriff, der die völkerrechtlich verbindliche Erklärung der Bestätigung eines zuvor abgeschlossenen, d. h.

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Leitet hier um:

HCCH, Haager Testamentsabkommen, Haager Testamentsübereinkommen.

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