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Internationaler Urkundenverkehr

Index Internationaler Urkundenverkehr

Beim Internationalen Urkundenverkehr geht es um die Verwendung einer in einem Staat ausgestellten Urkunde in einem zweiten Staat.

17 Beziehungen: Amtssprache, Apostille, Außenministerium der Vereinigten Staaten, Beglaubigung, Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Bundesstaat der Vereinigten Staaten, Eheurkunde, Europäische Union, Geburtsurkunde, Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, Internationale Kommission für das Zivilstandswesen, Konsulargesetz (Deutschland), Konsulat (Diplomatie), Legalisation, Personenstandsurkunde, Sterbeurkunde, Urkunde.

Amtssprache

Die Amtssprache ist die im Sprachenrecht verbindlich geregelte Sprache eines Landes oder Staates, die für die Regierung und alle staatlichen Stellen untereinander und gegenüber den Bürgern gilt.

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Apostille

Länder, bei denen das Übereinkommen noch nicht in Kraft getreten ist Die Apostille (Wortherkunft griechisch-neulateinisch), auch bekannt als Haager Apostille, ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr.

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Außenministerium der Vereinigten Staaten

Das Außenministerium der Vereinigten Staaten (United States Department of State oder auch State Department) ist für die Außenpolitik der Vereinigten Staaten zuständig.

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Beglaubigung

Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als öffentliche Beglaubigung durch einen Notar oder als amtliche Beglaubigung durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde.

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Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (kurz BMEIA) ist das Außenministerium der Republik Österreich.

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Bundesstaat der Vereinigten Staaten

District of Columbia (Hawaii und Alaska sind hier anders skaliert) Ein Bundesstaat in den Vereinigten Staaten von Amerika, auch kurz US-Bundesstaat, ist ein Gliedstaat.

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Eheurkunde

Abschrift einer k.u.k. Heiratsurkunde, 1854 Standesamtliche Heiratsurkunde, Bremen 1912 Die Eheurkunde ist in Deutschland der Beweis für die Eheschließung (Abs. 2, Abs. 1 Nr. 2 PStG).

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Europäische Union

Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten.

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Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde (auch als Geburtsschein bezeichnet) ist eine amtliche Bescheinigung über die Geburt einer Person – mit Vorname, Familienname, Geschlecht, Datum und Ort der Geburt, welche aus dem Geburtsregister des Geburtsortes erstellt wird.

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Haager Konferenz für Internationales Privatrecht

Mitglieder der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (85 Staaten und die Europäische Union, 2015) Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) ist eine 1893 gegründete und seit Inkrafttreten der Satzung 1955 dauerhafte zwischenstaatliche Organisation mit der Aufgabe, an der fortschreitenden Vereinheitlichung der Regeln des Internationalen Privatrechts zu arbeiten.

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Internationale Kommission für das Zivilstandswesen

Die Internationale Kommission für das Zivilstandswesen (franz. Commission Internationale de l'Etat Civil CIEC) ist eine zwischenstaatliche Organisation, deren Ziel es ist, die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Personenstandsrechts und verwandter Gebiete wie dem Familienrecht und dem Staatsangehörigkeitsrecht zu fördern.

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Konsulargesetz (Deutschland)

Das Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse, kurz Konsulargesetz, regelt die Aufgaben und Befugnisse von deutschen Konsularbeamten im Ausland.

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Konsulat (Diplomatie)

Ein Konsulat ist eine Auslandsvertretung eines souveränen Staates, das von einem Konsul, der dem gehobenen Dienst angehört, geleitet wird.

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Legalisation

Unter Legalisation (Wortherkunft: lateinisch-neulateinisch) ist ein förmliches Verfahren im internationalen Urkundenverkehr zu verstehen, bei dem durch die diplomatische oder konsularische Vertretung eines Staates, in dem eine ausländische öffentliche Urkunde zu Beweiszwecken verwendet wird, die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des beigedrückten Siegels bestätigt werden soll (vgl. die Definition in Artikel 2 des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961,, Apostille und für den umgekehrten Fall – zur Verwendung einer ausländischen Urkunde in Deutschland – die in Abs. 2 Konsulargesetz).

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Personenstandsurkunde

Als Personenstandsurkunde zum Nachweis des Personenstands bezeichnet man entweder einen beglaubigten Auszug oder eine beglaubigte Originalkopie aus einem Personenstandsbuch beim Standesamt.

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Sterbeurkunde

Sterbeurkunde (Beispiel) Sterbeurkunde (Vorderseite) von 1889 Die Sterbeurkunde ist eine Personenstandsurkunde, die in Deutschland von dem Standesamt ausgestellt wird, bei dem das Sterberegister bezüglich der verstorbenen Person geführt wird.

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Urkunde

Bauurkunde mit Weihinschrift aus der Gründungskapsel Urmammas, 2112–2095 v. Chr., Vorderasiatisches Museum Berlin, VA 10945 Eine Urkunde (von althochdeutsch urchundi „Erkenntnis“; mittelhochdeutsch urkúnde „Zeugnis“, „Beweis“) ist eine schriftlich niedergelegte und häufig beglaubigte Erklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw.

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Leitet hier um:

Haager Apostille, Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisierung.

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