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Haager Abkommen

Index Haager Abkommen

Haager Abkommen vom 1907 im Deutschen Reichsgesetzblatt 1910, S. 5 ff. Als Haager Abkommen oder Haager Konventionen wird eine Anzahl von Konventionen bezeichnet, die auf den Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907 zwischen den wichtigsten damaligen Mächten abgeschlossen wurden, und die verschiedene kriegsvölkerrechtliche Regelungen enthalten.

15 Beziehungen: Allbeteiligungsklausel, Genfer Konventionen, Haager Friedenskonferenzen, Haager Landkriegsordnung, Handelsschiff, Humanitäres Völkerrecht, Internationaler Militärgerichtshof, Krieg, Kriegserklärung, Kriegsschiff, Kriegsvölkerrecht, Marine, Prisenrecht, Seemine, Völkergewohnheitsrecht.

Allbeteiligungsklausel

Die Allbeteiligungsklausel (clausula si omnes) ist eine in Artikel 24 der Genfer Konvention von 1906 sowie Artikel 2 der Konvention zur Haager Landkriegsordnung und den meisten anderen Haager Abkommen von 1899 und 1907 enthaltene Regel.

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Genfer Konventionen

Faksimile des Originals der ersten Genfer Konvention, 1864 Originaldokument, einzelne Seiten als PDF, 1864 Unterzeichnung der ersten Genfer Konvention 1864, Gemälde von Charles Édouard Armand-Dumaresq Die Genfer Konventionen, auch Genfer Abkommen genannt, sind zwischenstaatliche Abkommen und eine essentielle Komponente des humanitären Völkerrechts.

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Haager Friedenskonferenzen

Die Haager Friedenskonferenzen wurden aufgrund der Anregung des russischen Zaren Nikolaus II. und auf Einladung der niederländischen Königin Wilhelmina 1899 und 1907 in Den Haag einberufen und sollten der Abrüstung und der Entwicklung von Grundsätzen für die friedliche Regelung internationaler Konflikte dienen.

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Haager Landkriegsordnung

Die Haager Landkriegsordnung (HLKO) ist die Anlage zu dem während der ersten Friedenskonferenz in Den Haag beschlossenen zweiten Haager Abkommen von 1899 „betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs“, das 1907 im Rahmen der Nachfolgekonferenz als viertes Haager Abkommen in leicht geänderter Fassung erneut angenommen wurde.

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Handelsschiff

Containerschiff ''Colombo Express'' im Hamburger Hafen Historisches Handelsschiff: eine niederländische Fleute aus dem späten 17. Jahrhundert Als Handelsschiff oder veraltet Kauffahrteischiff/Kauffahrer bezeichnet man im rechtlichen Sinne alle nicht staatlichen Schiffe (die Handelsflotte).

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Humanitäres Völkerrecht

Das humanitäre Völkerrecht (engl. International Humanitarian Law, kurz IHL) umfasst die Regeln des Kriegsvölkerrechts, die im Fall eines Krieges oder eines anderen internationalen bewaffneten Konflikts den weitestmöglichen Schutz von Menschen, Gebäuden und Infrastruktur sowie der natürlichen Umwelt vor den Auswirkungen der Kampfhandlungen zum Ziel haben.

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Internationaler Militärgerichtshof

Internationaler Militärgerichtshof – Anklageschrift (1945) Deutsche Fassung, Band 1 1947, mit Anklageschrift, Urteil und Strafausspruch Dokumentenband 42, 1949 Der Internationale Militärgerichtshof (IMG), englisch: International Military Tribunal (IMT) war ein ad hoc errichteter Strafgerichtshof und wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von den alliierten Siegermächten eingerichtet.

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Krieg

Bilder eines „modernen“ Krieges (Zweiter Golfkrieg) Als Krieg wird ein organisierter und unter Einsatz erheblicher Mittel mit Waffen und Gewalt ausgetragener Konflikt bezeichnet, an dem planmäßig vorgehende Kollektive beteiligt sind.

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Kriegserklärung

Deutsche Reich. Bei der Kriegserklärung handelte es sich nach klassischem Völkerrecht um eine einseitige, formlose Willenserklärung an die gegnerische Kriegspartei, die den Eintritt des Kriegszustandes ankündigt.

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Kriegsschiff

Hamburg'' der Deutschen Marine Charles de Gaulle'' Moderne Kampfschiffe erhalten in See von Versorgungsschiffen Nachschub wie bei diesem multinationalen Verband Ein Kriegsschiff ist ein für den Krieg ausgerüstetes Schiff.

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Kriegsvölkerrecht

Als Kriegsvölkerrecht (engl. Law of Armed Conflict, kurz LOAC) werden zusammenfassend zwei verschiedene Aspekte des internationalen öffentlichen Rechts bezeichnet.

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Marine

Vereinigten Provinzen der Niederlande. Unter der Bezeichnung Marine versteht man die Gesamtheit der zur See fahrenden Flotte eines Staates.

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Prisenrecht

Das Prisenrecht ist der Teil des Seekriegsrechts und damit auch des Kriegsvölkerrechts, der die Maßnahmen von Kriegsschiffen gegenüber neutralen und feindlichen Handelsschiffen – einschließlich Passagierschiffen – regelt.

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Seemine

Zwei Taucher üben das Entschärfen einer Ankertaumine Explosion einer Seemine Seeminen sind Sprengladungen, die im Wasser gegen Schiffe und U-Boote eingesetzt werden.

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Völkergewohnheitsrecht

Völkergewohnheitsrecht ist eine Form ungeschriebenen Völkerrechts, das durch allgemeine Übung, getragen von der Überzeugung der rechtlichen Verbindlichkeit der Norm, entsteht.

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Leitet hier um:

Haager Konventionen, Haager Neutralitätsabkommen, Haager Recht.

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