16 Beziehungen: Auflage (Verwaltungsrecht), Düsseldorf, Deutsches Patent- und Markenamt, Filmproduzent, Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, Inkasso, Internet, München, Mitglied, Multimedia, Pornografie, Schwarze Liste, Strafgesetzbuch (Deutschland), Urheber, Urheberrecht, Verwertungsgesellschaft.
Auflage (Verwaltungsrecht)
Die Auflage ist in der Dogmatik des deutschen Verwaltungsrechts eine selbständige Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt (VA), mit der dem Begünstigten des VA ein Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben wird.
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Düsseldorf
Logo der Landeshauptstadt Düsseldorf St. Lambertus, Mannesmann-Hochhaus und dem Rheinturm sowie der Rheinkniebrücke Düsseldorf, Blick nach Westen mit dem Rhein sowie der Rheinkniebrücke (links) und Oberkasseler Brücke (mittig) Düsseldorf am Rhein mit Altstadt und Hafen, rechts der Rheinturm Rheinkniebrücke mit Blick auf Oberkassel Düsseldorf ist die Landeshauptstadt Nordrhein-Westfalens und der Behördensitz des Regierungsbezirks Düsseldorf.
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Deutsches Patent- und Markenamt
Hauptsitz des Deutschen Patent- und Markenamts in München Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), bis 1998 Deutsches Patentamt, ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz mit Sitz in München und Außenstellen in Jena, im Berliner Ortsteil Kreuzberg des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg und in Hauzenberg.
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Filmproduzent
Europäischen Filmpreis Ein Filmproduzent verwaltet und steuert den Herstellungsprozess audiovisueller Produktionen.
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Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine weltweit agierende Autorengesellschaft (Verwertungsgesellschaft) für Werke der Musik.
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Inkasso
Als Inkasso (von, „Eingang“, „Einziehung“; als Deverbativ von „einkassieren“ oder „Geld einziehen“; Plural Inkassos, österreichisch Inkassi), wird die Einziehung von fälligen Geldforderungen im eigenen oder fremdem Namen bezeichnet.
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Internet
Das Internet (von,zusammengeschaltete Netzwerke‘, kürzer oder kurz net ‚Netz‘), umgangssprachlich auch Netz, ist ein weltweiter Verbund von Rechnernetzwerken, den autonomen Systemen.
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München
Frauenkirche und Viktualienmarkt Heilig-Geist-Kirche Olympiapark) Luftbild des Münchner Zentrums (Blick nach Osten) Blick über die Ludwigstraße nach Norden auf die Highlight Towers in Schwabing München (standarddeutsch oder) ist die Landeshauptstadt des Freistaates Bayern.
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Mitglied
Mitglied ist ein konstitutiver Angehöriger (natürliche oder juristische Person) eines Kollegialorgans.
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Multimedia
Der Begriff Multimedia bezeichnet Inhalte und Werke, die aus mehreren meist digitalen Medien bestehen wie Text, Fotografie, Grafik, Animation, Audio und Video.
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Pornografie
Pornografische Tuschzeichnung – ''In der Scheune'', 19. Jahrhundert Pornografie, auch Pornographie, ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität oder des Sexualakts, in der Regel mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen.
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Schwarze Liste
Eine Schwarze Liste, Negativliste, Sperrliste, Blacklist, auch Schwarzliste, oder einfach nur Index ist eine Liste von Personen oder Dingen, die benachteiligt werden sollen.
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Strafgesetzbuch (Deutschland)
Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts.
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Urheber
Ein Urheber oder eine Urheberin ist eine Person, die etwas Neues geschaffen hat, besonders auf den Gebieten der Literatur, der Musik, der bildenden Kunst und der Wissenschaft.
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Urheberrecht
Das Urheberrecht ist zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht.
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Verwertungsgesellschaft
Verwertungsgesellschaften übernehmen die Verwaltung und Verwertung der den Urhebern zustehenden Verwertungsrechte aus Werken der Literatur, Kunst und Wissenschaft.