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Gutschrift

Index Gutschrift

Unter Gutschrift versteht man im Bankwesen die einen Habensaldo erhöhende und den Sollsaldo vermindernde oder in einen Habensaldo verwandelnde Habenbuchung auf einem Bankkonto.

42 Beziehungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute, Auszahlung, Bankensystem, Bankfeiertag, Bankkonto, Bedingung (Recht), Belastung (Zahlungsverkehr), Bereicherungsrecht, Bezogener, Bringschuld, Buchungssatz, Bundesgerichtshof, Erfüllung (Recht), Erfolgsort (Schuldrecht), Europäischer Gerichtshof, Geldschuld, Gerichtsstand, Herrschende Meinung, Kontoauszug, Kontoerstgutschrift, Kontokorrent, Kreditinstitut, Lastschrift, Leistung (Recht), Leistungsort, Minderung, Rechnung, Rechtsprechung, Reklamation, Saldo, Scheck, Schuld (Privatrecht), Schuldanerkenntnis, Schuldner, Stornierung, Umsatzsteuergesetz (Deutschland), Unverzüglichkeit, Verbraucher, Wechsel (Wertpapier), Werktag, Wertstellung, Zivilprozessordnung (Deutschland).

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kreditinstitute sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Grundlage der Geschäftsverbindung zwischen einem Kreditinstitut und seinen Kunden bilden (so genannter allgemeiner Bankvertrag).

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Auszahlung

Als Auszahlung bezeichnet man im Rechnungswesen einen Abfluss an Zahlungsmitteln aus einem Zahlungsmittelbestand.

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Bankensystem

Das Bankensystem (oder Bankwesen) ist die Gesamtheit der in einem Staat für die Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld oder Kapital und für den Zahlungsverkehr zuständigen privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmen einschließlich ihrer organisatorischen Verflechtungen und der für diesen Wirtschaftssektor erlassenen gesetzlichen Regelungen.

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Bankfeiertag

Bankfeiertage oder Bankenfeiertage (seltener banking holidays) sind die zusätzlichen, unter Umständen von gesetzlichen Feiertagsregelungen abweichenden Tage, an denen Kreditinstitute keine Bankgeschäfte abwickeln.

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Bankkonto

Bankkonto (von, „Rechnung, Konto, Zahlung“) ist die umgangssprachliche Sammelbezeichnung für alle Kontoarten, die Kreditinstitute für ihre Kunden im Rahmen der Bankverbindung führen.

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Bedingung (Recht)

Bedingung ist im Recht die einer Willenserklärung hinzugefügte Bestimmung, nach der die Rechtswirksamkeit des Rechtsgeschäfts von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig gemacht wird.

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Belastung (Zahlungsverkehr)

Unter Belastung versteht man im Rechnungs- und Bankwesen eine Buchung, durch die auf einem Konto der Sollsaldo erhöht oder ein bestehender Habensaldo gemindert oder in einen Sollsaldo verwandelt wird.

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Bereicherungsrecht

Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts.

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Bezogener

Bezogener (oder Trassat) ist der aus einem Wechsel oder einem Scheck zur Zahlung verpflichtete Schuldner.

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Bringschuld

Bringschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht und bedeutet, dass Leistungs- und Erfolgsort der Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz des Gläubigers ist.

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Buchungssatz

right Ein Buchungssatz (auch: Buchungsformel, Kontenanruf) gibt in der Buchführung als Teil des Rechnungswesens an, auf welchen Konten ein Geschäftsvorfall gebucht werden muss.

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Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

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Erfüllung (Recht)

Die Erfüllung (lat. solutio.

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Erfolgsort (Schuldrecht)

Der Erfolgsort bezeichnet im Schuldrecht den Ort, an dem der Erfolg einer geschuldeten Leistung eintritt.

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Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union (EU).

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Geldschuld

Unter Geldschuld (oder Geldzahlungsschuld) wird im Rechtssinne jede Schuld bezeichnet, die der Schuldner mit gesetzlichen Zahlungsmitteln in einer bestimmten Währung zu begleichen hat.

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Gerichtsstand

Der rechtliche Ausdruck Gerichtsstand ist ein mehrdeutiges Wort des Verfahrensrechts.

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Herrschende Meinung

Der Begriff der herrschenden Meinung bezeichnet im akademischen und besonders im juristischen Kontext die in einem Diskurs oder zu einer konkreten Streit- oder Rechtsfrage vorwiegend eingenommene Position.

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Kontoauszug

Ein Kontoauszug ist ein Schriftstück, auf dem alle Umsätze eines Bankkontos einschließlich eines sich hieraus ergebenden Saldos ersichtlich sind.

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Kontoerstgutschrift

Die Kontoerstgutschrift ist ein Verfahren zur Umstellung des österreichischen Pensionssystems vom alten Berechnungssystem auf das neue Pensionskonto des Allgemeinen Pensionsgesetzes.

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Kontokorrent

Ein Kontokorrent (und de) ist in der Wirtschaft die übliche Form der Leistungsabwicklung zwischen Gläubiger und Schuldner im Rahmen einer Geschäftsverbindung zwecks Verrechnung gegenseitiger Zahlungen.

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Kreditinstitut

Kreditinstitute (oder Geldinstitute, Finanzinstitute) sind Unternehmen, deren Betriebszweck darin besteht, gewerbsmäßig Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zu betreiben.

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Lastschrift

Die Lastschrift (auch Bankeinzug genannt) ist im bargeldlosen Zahlungsverkehr ein Zahlungsinstrument, bei dem der Zahlungsempfänger eine Forderung aufgrund eines vom Zahlungspflichtigen vorliegenden Mandats einziehen darf, was durch Kontogutschrift beim Zahlungsempfänger und nachfolgender Kontobelastung beim Zahlungspflichtigen mittels Buchgeldübertragung geschieht.

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Leistung (Recht)

Der Rechtsbegriff der Leistung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit verschiedenen Bedeutungsinhalten verwendet.

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Leistungsort

Als Leistungsort bezeichnet man im deutschen Zivilrecht den Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung vorzunehmen hat, die er kraft schuldrechtlicher Verpflichtung erbringen muss.

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Minderung

Die Minderung (von „mindern“ im Sinne von vermindern, verringern usw.) ist ein Institut der Gewährleistung im deutschen Zivilrecht.

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Rechnung

Rechnung von Johann Maria Farina gegenüber dem Jülichs-Platz während der Franzosenzeit vom 10. Juni 1815 Eine Rechnung aus dem Jahr 1904 Unter Rechnung (veraltet auch Faktura oder Faktur) wird jedes Dokument verstanden, das die Abrechnung über eine Lieferung oder sonstige Leistung zum Inhalt hat, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.

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Rechtsprechung

Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.

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Reklamation

Unter einer Reklamation („laut dagegen rufen“) versteht man in der Wirtschaft umgangssprachlich eine Mängelanzeige, mit welcher der Auftraggeber, Besteller oder Käufer den Mangel einer Kaufsache oder Dienstleistung gegenüber dem Verkäufer rügt.

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Saldo

Der Saldo ist in der Buchführung die Differenz zwischen der Soll- und der Habenseite eines Kontos.

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Scheck

Ein Barscheck mit allen gesetzlichen Merkmalen Verrechnungsscheck der WestLB, ausgestellt durch die Landeshauptkasse Düsseldorf, 2004 Der Scheck (schweiz. zumeist Cheque oder Check) ist ein Zahlungsmittel, bei dem der zahlungspflichtige Aussteller ein Kreditinstitut anweist, einem Zahlungsempfänger zu Lasten des Girokontos des Ausstellers einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen.

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Schuld (Privatrecht)

Schuld bedeutet im Privatrecht die von einem Schuldner gegenüber seinem Gläubiger übernommene Leistungspflicht (Schuldpflicht).

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Schuldanerkenntnis

Das Schuldanerkenntnis (oder Schuldversprechen) ist im Schuldrecht ein Anerkenntnis mittels Vertrag durch den Schuldner gegenüber seinem Gläubiger, womit er losgelöst vom zugrundeliegenden Kausalgeschäft mit einem hiervon selbständigen Haftungsgrund seine Schuld bekräftigt.

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Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

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Stornierung

Eine Stornierung (oder Stornobuchung, kurz: Storno; aus, „rückgängig machen“, aus, „ausdrehen“) ist im Rechnungswesen und allgemein in der Wirtschaft das Rückbuchen zur Aufhebung einer auf einem Konto vorgenommenen unrichtigen Buchung wegen Irrtums, Schreibfehlers oder Widerrufs.

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Umsatzsteuergesetz (Deutschland)

Das Umsatzsteuergesetz regelt die Umsatzbesteuerung.

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Unverzüglichkeit

Unverzüglichkeit ist ein in Gesetzen und in Verträgen häufig vorkommender unbestimmter Rechtsbegriff, der vom Schuldner ein alsbaldiges Handeln verlangt.

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Verbraucher

Als Verbraucher oder Konsument wird eine natürliche Person bezeichnet, die eine oder mehrere Waren oder Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung käuflich erwirbt.

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Wechsel (Wertpapier)

Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das die unbedingte Anweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, bei Fälligkeit an einem bestimmten Zahlungsort eine bestimmte Geldsumme an den Aussteller oder einen benannten dritten Zahlungsempfänger zu zahlen.

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Werktag

Als Werktag gilt allgemein jeder Tag, der nicht Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist.

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Wertstellung

Wertstellung (Valuta) bezeichnet im Bankwesen die Festsetzung des Kalenderdatums, an dem eine Gutschrift oder Belastung auf einem Konto wirksam bzw.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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Leitet hier um:

Abrechnungsgutschrift, Bankgutschrift, Eingang vorbehalten, Kontogutschrift.

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