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Grundstücksteilung

Index Grundstücksteilung

Eine Grundstücksteilung (oder Parzellierung) ist im Grundstücksrecht die Aufteilung eines bestehenden Grundstückes in zwei oder mehrere rechtlich selbständige Grundstücke.

42 Beziehungen: Abstandsfläche, Aktivvermerk, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Baugesetzbuch, Bauordnungen (Deutschland), Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht, Baurecht (Deutschland), Bayerisches Oberstes Landesgericht, Bürgerliches Gesetzbuch, Beglaubigung, Bestandsverzeichnis, Brandschutz, Eigentum, Eintragung, Erklärung, Erlaubnis, Erschließung (Grundstück), Flurstück, Grundbuch, Grundbuchamt, Grundbuchordnung, Grunddienstbarkeit, Grunderwerbsteuer (Deutschland), Grundpfandrecht, Grundstück, Grundstücksrecht, Grundsteuer (Deutschland), Kataster, Löschung (Register), Miteigentumsanteil, Notar, Reallast, Sanierungsgebiet, Sondereigentum, Teileigentum, Teilungserklärung, Vermessungsamt, Wohnung, Wohnungseigentum (Deutschland), Wohnungseigentumsgesetz (Deutschland), Ziviltechniker.

Abstandsfläche

Als Abstandsfläche (auch Bauwich) werden im deutschen Bauordnungsrecht die Flächen vor Bauwerken bezeichnet, die von Bebauung freizuhalten sind.

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Aktivvermerk

Ein Aktivvermerk, auch Herrschvermerk genannt, ist in Deutschland eine Eintragung im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs und benennt das Recht, von dem ein Grundstück begünstigt wird.

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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI, ÖbV) ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens bzw.

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Baugesetzbuch

Das deutsche Baugesetzbuch (BauGB), dessen Vorgänger das Bundesbaugesetz (BBauG) ist, ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts in Deutschland.

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Bauordnungen (Deutschland)

Die Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Landes ist ein Landesgesetz und Kern des jeweiligen Bauordnungsrechts.

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Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht in Deutschland ist neben dem Bauplanungsrecht ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts und steht im Wesentlichen unter der Hoheit der deutschen Länder.

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Bauplanungsrecht

In Deutschland ist das Bauplanungsrecht (auch: Städtebaurecht) ein Teilgebiet des öffentlichen Baurechts.

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Baurecht (Deutschland)

Baurecht bezeichnet in Deutschland die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen.

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Bayerisches Oberstes Landesgericht

Ehemaliges Gerichtsgebäude des Bayerischen Obersten Landesgerichts in München-Schwabing (1973 bis 2006) Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) mit Sitz in München und Außensenaten in Nürnberg und Bamberg ist das oberste ordentliche Gericht des Freistaates Bayern.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Beglaubigung

Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als öffentliche Beglaubigung durch einen Notar oder als amtliche Beglaubigung durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde.

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Bestandsverzeichnis

Ein Bestandsverzeichnis ist ein Verzeichnis eines Bestandes.

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Brandschutz

Taktisches Zeichen in Deutschland für einen Brandschutzdienst Abschottungssysteme in Kanada. Brandschutzisolierung auf einem Schiff Unter Brandschutz oder Feuerschutzwesen versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes (Feuer und Rauch) vorbeugen (Brandverhütung durch vorbeugenden und baulichen Brandschutz) und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen (abwehrender Brandschutz).

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Eintragung

Eintragung ist ein Rechtsbegriff, der den amtlichen Vermerk von Rechts- und Tatsachenänderungen in öffentlichen Registern wie dem Grundbuch, Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Partnerschafts- und Vereinsregister beschreibt.

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Erklärung

Eine Erklärung ist eine kommunikative Handlung mit zwei unterschiedlichen Bedeutungen.

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Erlaubnis

Ausnahmegenehmigung für Reportagen Die Erlaubnis, auch Genehmigung, Bewilligung oder Konzession (von ‚zugestehen‘, ‚erlauben‘), ist eine von einer Behörde ausgestellte Erklärung, mit der ein bestimmtes Verhalten zugelassen oder ein Antrag genehmigt wird.

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Erschließung (Grundstück)

Voraussetzung für die Bebauung ist die gesicherte Erschließung der Grundstücke Erschließung, auch Aufschließung umfasst die Gesamtheit von baulichen Maßnahmen und rechtlichen Regelungen zur Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten eines oder mehrerer Grundstücke (Grundstückserschließung).

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Flurstück

Katasterplan von Bukowsko, Galizien (1906): Plan der Siedlung mit der Parzellierung (Flurstücke) Ein Flurstück (Deutschland) oder ein Grundstück bzw.

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Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.

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Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist im deutschen Recht ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist.

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Grundbuchordnung

Die Grundbuchordnung (amtliche Abkürzung: GBO) ist ein deutsches Gesetz des Grundbuchrechts, die zusammen mit der Grundbuchverfügung (GBV) das Verfahren bei Eintragungen in das Grundbuch als formelles Recht regelt.

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Grunddienstbarkeit

Die Grunddienstbarkeit ist im deutschen Sachenrecht (BGB) als Art der Dienstbarkeit die Belastung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (des dienenden Grundstücks) zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks (des herrschenden Grundstücks) in der Weise, dass.

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Grunderwerbsteuer (Deutschland)

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt.

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Grundpfandrecht

Grundpfandrechte sind im Sachenrecht Pfandrechte an Grundstücken oder an grundstücksgleichen Rechten zur Sicherung von Forderungen.

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Grundstück

Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche.

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Grundstücksrecht

Das Grundstücksrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit Rechtsnormen befasst, die beim Erwerb, der Veräußerung und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten zu beachten sind.

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Grundsteuer (Deutschland)

Die Grundsteuer (GrSt) ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an inländischen Grundstücken und deren Bebauung, die der Eigentümer zu zahlen hat.

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Kataster

Katasterplan von Bukowsko, Galizien, 1906 Unter Kataster wird im Allgemeinen ein Register, eine Liste oder Sammlung von Dingen oder Sachverhalten mit Raumbezug verstanden.

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Löschung (Register)

Löschung ist der Rechtsbegriff für die in amtlichen Registern vorgenommene Aufhebung einer bestehenden Eintragung, weil die betroffene Eintragung für die Zukunft nicht mehr rechtswirksam sein soll.

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Miteigentumsanteil

Der Miteigentumsanteil ist im deutschen Wohnungseigentumsrecht ein rechnerischer Bruchteil am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

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Notar

Ein junger Notar an seinem Schreibpult (um 1830) Der Notar (von) ist ein Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt.

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Reallast

Die Reallast (lat. onera realia, Plur.) ist nach deutschem Sachenrecht (BGB) das Recht einer bestimmten Person oder des jeweiligen Eigentümers eines bestimmten Grundstücks, aus einem Grundstück wiederkehrende Leistungen zu verlangen.

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Sanierungsgebiet

Als Sanierungsgebiet gilt in Deutschland ein fest umrissenes Gebiet, in dem eine Gemeinde (Städte, Gemeinden, auch Dörfer) eine „Städtebauliche Sanierungsmaßnahme“ durchführt.

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Sondereigentum

Sondereigentum ist nach dem deutschen Wohnungseigentumsrecht ein dem Eigentum weitgehend gleichgestelltes Eigentumsrecht an einer Wohnung (Wohnungseigentum, auch Eigentumswohnung genannt), an sonstigen nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum) sowie an Pkw-Stellplätzen oder an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks.

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Teileigentum

Teileigentum ist im Wohnungseigentumsrecht das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum, zu dem es gehört.

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Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist im deutschen Wohnungseigentumsrecht die Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird.

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Vermessungsamt

Ein Hinweisschild zu einem Katasteramt in Flensburg (Foto 2014) Siegelmarke des Königlich Preussischen Catasteramtes in Plön Vermessungsamt (im verwaltungsrechtlichen Sprachgebrauch auch Vermessungsbehörde, früher auch Messungsamt bzw. Messungsbehörde) ist allgemein eine Bezeichnung für eine Behörde des Landes, einer kommunalen Behörde oder deren organisatorischen Teil, die Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens wahrnimmt.

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Wohnung

Auch ein Hausboot kann eine Wohnung sein. Eine Wohnung ist ein umschlossener Raum oder eine Flucht aus mehreren Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden.

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Wohnungseigentum (Deutschland)

Wohnungseigentum ist im deutschen Recht das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (Abs. 5 des Bewertungsgesetzes).

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Wohnungseigentumsgesetz (Deutschland)

Das bundesdeutsche Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vom 15.

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Ziviltechniker

Ziviltechniker ist in Österreich eine Berufsbezeichnung für freiberuflich tätige, staatlich befugte und beeidete Personen.

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Leitet hier um:

Parzellierung.

AusgehendeEingehende
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