8 Beziehungen: Deutschland, Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland), Grundakte, Grundbuch, Grundbuchordnung, Grundbuchrecht, Katasterbezirk, Reichsministerialblatt der inneren Verwaltung.
Deutschland
Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.
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Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland)
Mit dem Ausdruck freiwillige Gerichtsbarkeit bezeichnet man in Deutschland einen Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der in bestimmten Zivilsachen im Gegensatz zur streitigen Zivilgerichtsbarkeit nicht nach der Zivilprozessordnung (ZPO) verfährt, sondern nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
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Grundakte
Eine Grundakte (auch Stammakte genannt) ist eine speziell angelegte Akte parallel zum Grundbuch.
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Grundbuch
Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.
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Grundbuchordnung
Die Grundbuchordnung (amtliche Abkürzung: GBO) ist ein deutsches Gesetz des Grundbuchrechts, die zusammen mit der Grundbuchverfügung (GBV) das Verfahren bei Eintragungen in das Grundbuch als formelles Recht regelt.
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Grundbuchrecht
Das Grundbuchrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit dem Recht der Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und dem Grundbuchwesen befasst.
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Katasterbezirk
Als Katasterbezirk oder Grundbuchbezirk wird in Deutschland eine zusammenhängende Gruppe von Flurstücken bezeichnet, die einer Gemarkung zugeordnet sind.
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Reichsministerialblatt der inneren Verwaltung
Das Ministerialblatt des Reichsministers des Innern und das Ministerialblatt für die preußische innere Verwaltung wurden 1936 zum Ministerial-Blatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern (RMBliV.) vereinigt.
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