Logo
Unionpedia
Kommunikation
Jetzt bei Google Play
Neu! Laden Sie Unionpedia auf Ihrem Android™-Gerät herunter!
Herunterladen
Schneller Zugriff als Browser!
 

Großzitat

Index Großzitat

Als Großzitat bezeichnet man im Urheberrecht das Zitat eines urheberrechtlich geschützten Werkes (z. B. Texte, Bilder, Musik, Videos) in vollem Umfang.

7 Beziehungen: Bildzitat, Dissertation, Kleinzitat, Lyrik, Urheberrecht, Urheberrechtsgesetz (Deutschland), Zitat.

Bildzitat

Als Bildzitat bezeichnet man im Urheberrecht das Zitat eines urheberrechtlich geschützten Bildes.

Neu!!: Großzitat und Bildzitat · Mehr sehen »

Dissertation

Eine Dissertation (abgekürzt Diss.), Doktorarbeit, seltener Promotionsschrift, Dissertationsschrift oder Doktorschrift, offiziell auch Inauguraldissertation, Antritts- oder Einführungsdissertation, ist eine wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung eines Doktorgrades an einer Wissenschaftlichen Hochschule mit Promotionsrecht.

Neu!!: Großzitat und Dissertation · Mehr sehen »

Kleinzitat

Als Kleinzitat bezeichnet man im Urheberrecht (etwa § 51 deutsches UrhG, Nr. 2) das auszugsweise Zitieren aus einem urheberrechtlich geschützten, nicht wissenschaftlichen Werk.

Neu!!: Großzitat und Kleinzitat · Mehr sehen »

Lyrik

Leier Als Lyrik bezeichnet man eine der drei literarischen Hauptgattungen neben Epik und Dramatik.

Neu!!: Großzitat und Lyrik · Mehr sehen »

Urheberrecht

Das Urheberrecht ist zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht.

Neu!!: Großzitat und Urheberrecht · Mehr sehen »

Urheberrechtsgesetz (Deutschland)

Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) wurde 1965 aus dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst (LUG) von 1901 und dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) von 1907 geschaffen.

Neu!!: Großzitat und Urheberrechtsgesetz (Deutschland) · Mehr sehen »

Zitat

Das Zitat („Angeführtes, Aufgerufenes“ zu lat. citāre „in Bewegung setzen, vorladen“, vgl. „jemanden vor Gericht zitieren“) ist eine wörtlich oder inhaltlich übernommene Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle.

Neu!!: Großzitat und Zitat · Mehr sehen »

Leitet hier um:

Grosszitat.

AusgehendeEingehende
Hallo! Wir sind auf Facebook! »