7 Beziehungen: Bildzitat, Dissertation, Kleinzitat, Lyrik, Urheberrecht, Urheberrechtsgesetz (Deutschland), Zitat.
Bildzitat
Als Bildzitat bezeichnet man im Urheberrecht das Zitat eines urheberrechtlich geschützten Bildes.
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Dissertation
Eine Dissertation (abgekürzt Diss.), Doktorarbeit, seltener Promotionsschrift, Dissertationsschrift oder Doktorschrift, offiziell auch Inauguraldissertation, Antritts- oder Einführungsdissertation, ist eine wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung eines Doktorgrades an einer Wissenschaftlichen Hochschule mit Promotionsrecht.
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Kleinzitat
Als Kleinzitat bezeichnet man im Urheberrecht (etwa § 51 deutsches UrhG, Nr. 2) das auszugsweise Zitieren aus einem urheberrechtlich geschützten, nicht wissenschaftlichen Werk.
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Lyrik
Leier Als Lyrik bezeichnet man eine der drei literarischen Hauptgattungen neben Epik und Dramatik.
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Urheberrecht
Das Urheberrecht ist zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht.
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Urheberrechtsgesetz (Deutschland)
Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) wurde 1965 aus dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst (LUG) von 1901 und dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) von 1907 geschaffen.
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Zitat
Das Zitat („Angeführtes, Aufgerufenes“ zu lat. citāre „in Bewegung setzen, vorladen“, vgl. „jemanden vor Gericht zitieren“) ist eine wörtlich oder inhaltlich übernommene Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle.
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