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Einkunftsart (Deutschland)

Index Einkunftsart (Deutschland)

Das deutsche Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten, die in Abs.

23 Beziehungen: Betriebsvermögensvergleich, Buchführung, Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Deutschland), Einkünfte aus Kapitalvermögen (Deutschland), Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Deutschland), Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Deutschland), Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Deutschland), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Deutschland), Einkommensteuergesetz (Deutschland), Einkunftsart (Deutschland), Einnahmenüberschussrechnung, Gewinnerzielungsabsicht, Liebhaberei, Nachhaltigkeit (Steuerrecht), Privates Veräußerungsgeschäft, Reinvermögenszugangstheorie, Selbständigkeit (beruflich), Sonstige Einkünfte (Deutschland), Steuer, Steuerpflicht, Tatbestand, Werbungskosten, Zebragesellschaft.

Betriebsvermögensvergleich

Der Betriebsvermögensvergleich (BVV) (auch Bestandsvergleich) ist eine steuerrechtliche Gewinnermittlungsart.

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Buchführung

Buchführung bezeichnet die in Zahlenwerten vorgenommene, lückenlose, zeitlich und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge aufgrund von Belegen.

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Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Deutschland)

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gehören in Deutschland zu den in Abs.

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Einkünfte aus Kapitalvermögen (Deutschland)

Die Einkünfte aus Kapitalvermögen gehören in Deutschland zu den in Abs.

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Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Deutschland)

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gehören in Deutschland zu den in Abs.

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Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Deutschland)

Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gehören in Deutschland zu den in Abs. 1 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Überschusseinkünften.

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Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Deutschland)

Einkünfte aus selbständiger Arbeit gehören in Deutschland zu den in Abs. 1 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Gewinneinkünften.

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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Deutschland)

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören in Deutschland zu den in Abs. 1 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Überschusseinkünften.

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Einkommensteuergesetz (Deutschland)

Im Einkommensteuergesetz der Bundesrepublik Deutschland wird die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen geregelt.

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Einkunftsart (Deutschland)

Das deutsche Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten, die in Abs.

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Einnahmenüberschussrechnung

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR, Deutschland) beziehungsweise Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung, Österreich) ist eine vereinfachte gesetzlich vorgegebene Gewinnermittlungsmethode.

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Gewinnerzielungsabsicht

Gewinnerzielungsabsicht ist das Ziel, mit einem Unternehmen Gewinn zu erwirtschaften.

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Liebhaberei

Als Liebhaberei ist die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen zu verstehen, die ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird.

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Nachhaltigkeit (Steuerrecht)

Die Nachhaltigkeit ist im deutschen Steuerrecht ein wichtiges Abgrenzungskriterium zwischen dem privaten Veräußerungsgeschäft bzw.

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Privates Veräußerungsgeschäft

Ein privates Veräußerungsgeschäft erfolgt bei der Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Vermögensgegenstandes.

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Reinvermögenszugangstheorie

Die Reinvermögenszugangstheorie ist eine finanzwissenschaftliche Einkommenstheorie, die auch unter Schanz-Haig-Simons-Konzept bekannt ist.

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Selbständigkeit (beruflich)

Beruflich selbständig ist, wer keinem Direktionsrecht unterliegt, in keine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und seine Arbeitszeit frei bestimmen kann.

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Sonstige Einkünfte (Deutschland)

Die sonstigen Einkünfte gehören in Deutschland zu den in Abs. 1 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Überschusseinkünften.

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Steuer

Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt, die einen steuerpflichtigen Tatbestand verwirklichen.

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Steuerpflicht

Steuerpflicht ist in der Steuerlehre und im Steuerrecht die sich aus einem Steuergesetz ergebende Rechtspflicht zur Zahlung einer bestimmten Steuerart.

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Tatbestand

Der Tatbestand, auch Tatsächlichkeit, Gegebenheit oder Faktizität, ist ein grundlegender Begriff in der Philosophie und Rechtswissenschaft.

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Werbungskosten

Werbungskosten (Abk. WK) sind Aufwendungen/Ausgaben,.

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Zebragesellschaft

Als Zebragesellschaft bezeichnet man im deutschen Steuerrecht eine Personengesellschaft, deren Gesellschafter zum Teil Überschusseinkünfte und zum Teil Gewinneinkünfte erzielen.

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Leitet hier um:

Dualismus der Einkünfteermittlung, Einkunftsart, Einkunftsarten, Gewinneinkünfte, Überschusseinkünfte.

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