31 Beziehungen: Öffentliches Recht, Übereignung, Beschlagnahme, Besitz, Besitz (Deutschland), Besitzdiener, Besitzwille, Dereliktion, Diebstahl (Deutschland), Fundrecht (Deutschland), Gewahrsamslockerung, Herrschende Meinung, Hoheitsakt, Natürliche Person, OmniScriptum Publishing Group, Personengewahrsam, Privatrecht, Raub, Rechtswissenschaft, Sache, Sachenrecht, Sicherstellung (Recht), Sicherungsverwahrung, Strafgesetzbuch (Deutschland), Strafrecht (Deutschland), Unterschlagung (Deutschland), Vergehen, Vermögensdelikt, Verstrickungsbruch, Verwahrungsbruch, Wolfgang Bittner.
Öffentliches Recht
Das öffentliche Recht (auch Öffentliches Recht geschrieben) ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privatrechtssubjekten (den Bürgern) oder anderen Hoheitsträgern regelt.
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Übereignung
Unter Übereignung (oder Eigentumsübertragung) versteht man im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person auf eine andere.
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Beschlagnahme
Beschlagnahmte Waffen Beschlagnahmeprotokoll der DDR-Zollbehörden Beschlagnahme ist die Sicherstellung eines Gegenstandes durch einen staatlichen Hoheitsakt gegen den Willen des Besitzers und/oder des Eigentümers.
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Besitz
Besitz bezeichnet in der juristischen Fachsprache die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, abgegrenzt gegenüber Eigentum, das die rechtliche Herrschaftsmacht meint.
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Besitz (Deutschland)
Besitz ist die willentliche, tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache („Sachherrschaft“).
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Besitzdiener
Unter einem Besitzdiener versteht man in der Rechtswissenschaft eine Person, die die tatsächliche Herrschaft über eine Sache für jemand anderen ausübt und dabei an dessen Weisungen gebunden ist.
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Besitzwille
Als Besitzwille wird der natürliche Wille (lat. animus, d. h. hier also die Sinngerichtetheit) einer Person bezeichnet, die Herrschaft über eine Sache zu erlangen und auszuüben.
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Dereliktion
Dereliktion (von lat. de.
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Diebstahl (Deutschland)
Diebstahl stellt im Strafrecht Deutschlands einen Straftatbestand dar, der im 19.
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Fundrecht (Deutschland)
Das deutsche Fundrecht regelt als Teil des deutschen Sachenrechts die Eigentumsverhältnisse an verlorenen Sachen und das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Finder.
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Gewahrsamslockerung
Von Gewahrsamslockerung spricht man im deutschen Strafrecht im Zusammenhang mit dem objektiven Tatbestand der Eigentumsdelikte, die die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache voraussetzen, insbesondere im Grundtatbestand des Diebstahls.
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Herrschende Meinung
Der Begriff der herrschenden Meinung bezeichnet im akademischen und besonders im juristischen Kontext die in einem Diskurs oder zu einer konkreten Streit- oder Rechtsfrage vorwiegend eingenommene Position.
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Hoheitsakt
Unter einem Hoheitsakt (staatlicher Hoheitsakt) versteht man eine Anordnung, die der Staat von oben herab (hoheitlich) beschließt, bei der somit Staat und Bürger in einem Über-Unterordnungsverhältnis (Subordinationsverhältnis) zueinander stehen.
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Natürliche Person
Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.
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OmniScriptum Publishing Group
OmniScriptum Publishing Group ist eine deutsche Print-on-Demand-Verlagsgruppe mit Sitz in Saarbrücken und Niederlassungen auf Mauritius und in Moldau.
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Personengewahrsam
Fixierung) JPATS Ein Personengewahrsam ist grundsätzlich jedwede beabsichtigte und aus Sicht des Ingewahrsamgenommenen unfreiwillige Einwirkung auf die Bewegungsfreiheit einer Person durch befugte Amtsträger.
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Privatrecht
öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.
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Raub
Als Raub bezeichnet man einen Deliktstypus, bei dem ein Vermögensdelikt durch Gewaltanwendung begangen wird; das Objekt wird zum Raubgut.
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Rechtswissenschaft
Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.
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Sache
Sache ist ein auch im Gerichtswesen und in der Philosophie benutzter Begriff, der in seiner ältesten Bedeutung aus der germanischen Rechtssprache eine Streitigkeit mit einem Widersacher bezeichnete.
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Sachenrecht
Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet, mit dem die Rechtsverhältnisse an Sachen geregelt werden.
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Sicherstellung (Recht)
Sichergestellte Brandstelle Sicherstellung ist ein Rechtsbegriff für verschiedene Maßnahmen in verschiedenen Rechtsarten mit unterschiedlichen Zielsetzungen (s. u.). Ziel aller Sicherstellungen ist der Übergang der Sachherrschaft in hoheitlichen Gewahrsam.
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Sicherungsverwahrung
Die Sicherungsverwahrung (außerhalb von Gesetzestexten auch als Sicherheitsverwahrung bezeichnet) ist eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung im deutschen Strafrecht.
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Strafgesetzbuch (Deutschland)
Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts.
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Strafrecht (Deutschland)
Das Strafrecht bezeichnet in der deutschen Rechtsordnung das Rechtsgebiet, das bestimmte menschliche Rechtshandlungen (aktives Tun, Dulden, Unterlassen bei bestehender Rechtspflicht) als von der Norm „abweichendes Verhalten“ unter staatliche Strafe stellt.
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Unterschlagung (Deutschland)
Der juristische Tatbestand der Unterschlagung liegt vor, wenn jemand vorsätzlich eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet.
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Vergehen
Vergehen bezeichnet eine minderschwere Straftat, die mit einer nicht allzu hohen Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht ist.
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Vermögensdelikt
Als Vermögensdelikte bezeichnet man in Kriminologie und Strafrechtsvergleichung Delikte, die sich gegen das Vermögen richten.
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Verstrickungsbruch
Ein Verstrickungsbruch liegt vor, wenn eine Sache, die durch Zwangsvollstreckung gepfändet oder dienstlich verwahrt wird, zerstört oder anderweitig der Verstrickung entzogen wird.
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Verwahrungsbruch
Der Verwahrungsbruch ist ein Straftatbestand des deutschen Strafrechts.
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Wolfgang Bittner
Wolfgang Bittner bei einer Lesung im Mai 2008 Wolfgang Bittner (* 29. Juli 1941 in Gleiwitz/Oberschlesien) ist ein deutscher Schriftsteller.
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Leitet hier um:
Gewahrsamsbruch, Sachherrschaftswille.