19 Beziehungen: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsrecht, Arbeitsrecht (Deutschland), Arbeitsvertrag (Deutschland), Arbeitszeit, Bürgerliches Gesetzbuch, Bundesarbeitsgericht, Bundesgesetz (Deutschland), Deklaratorisch, Deutschland, Kündigung, Nachweisverordnung, Protokoll (Niederschrift), Richtlinie (EU), Schuldnerverzug (Deutschland), Tarifvertrag, Tätigkeitsbeschreibung, Urlaub.
Arbeitgeber
Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen.
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Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
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Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.
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Arbeitsrecht (Deutschland)
Das deutsche Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht) regelt.
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Arbeitsvertrag (Deutschland)
Ein Arbeitsvertrag ist nach deutschem Recht ein privatrechtlicher Vertrag zweier Vertragspartner zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses.
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Arbeitszeit
Arbeitszeit ist im Arbeitsrecht der Zeitraum, in welchem ein Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nachkommen muss, wobei Arbeitspausen meist nicht mitzählen.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Bundesarbeitsgericht
Außenansicht 2011 Großer Sitzungssaal Foyer Japanischer Garten über dem Foyer zu den Sitzungssälen in Höhe der umliegenden Bibliothek Bibliothek Vorhof Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ist das letztinstanzliche Gericht der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit und damit einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland.
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Bundesgesetz (Deutschland)
Als Bundesgesetz werden in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen einfachen Gesetze bezeichnet, für die der Bund nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in Art.
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Deklaratorisch
Deklaratorisch (rechtsbekundend, klar- oder feststellend;, „deutlich bezeichnen“) bedeutet in der juristischen Fachsprache, dass die Rechtswirkung schon vor dem Rechtsakt eingetreten ist.
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Deutschland
Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.
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Kündigung
Kündigung ist der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsgeschäft, das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat.
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Nachweisverordnung
Die deutsche Nachweisverordnung ist eine Ausführungsbestimmung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zur Dokumentation der Abfallbewirtschaftung, die der Überwachung der Polizeibehörden unterliegt.
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Protokoll (Niederschrift)
Ein Protokoll zeichnet auf, hält fest oder schreibt vor, zu welchem Zeitpunkt oder in welcher Reihenfolge welcher Vorgang durch wen oder durch was veranlasst wurde oder wird.
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Richtlinie (EU)
Im Europarecht sind Richtlinien (Direktiven nach der englischen Bezeichnung directive, allgemeinsprachlich auch EU-Richtlinien) Rechtsakte der Europäischen Union und als solche Teil des sekundären Unionsrechts.
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Schuldnerverzug (Deutschland)
Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung, wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslösenden Umstandes (in der Regel Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen und diese Verzögerung zu vertreten hat.
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Tarifvertrag
Der Tarifvertrag in Deutschland ist ein Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie.
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Tätigkeitsbeschreibung
Die Tätigkeitsbeschreibung bildet oft zusätzlich zur innerbetrieblichen Stellenplanung und der damit verbundenen Stellenbeschreibung für den „Stelleninhaber“ die Grundlage des tarifvertraglich festgeschriebenen Bewertungs- und Eingruppierungsverfahrens bei der Arbeitsbewertung.
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Urlaub
Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter oder auch Selbständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären.
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Leitet hier um:
Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen, NachwG.