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Gesellschaftsrecht (Österreich)

Index Gesellschaftsrecht (Österreich)

Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften.

11 Beziehungen: Aktiengesellschaft (Österreich), Genossenschaft, Gesellschaft (Gesellschaftsrecht), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Österreich), Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (Österreich), Haftung (Recht), Kommanditgesellschaft (Österreich), Offene Gesellschaft (Österreich), Sozialversicherung, Steuerrecht (Österreich), Stille Gesellschaft.

Aktiengesellschaft (Österreich)

Die Aktiengesellschaft (Abkürzung: AG) ist in Österreich neben der GmbH eine von zwei Formen der Kapitalgesellschaft.

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Genossenschaft

Deutsches Genossenschafts­museum in Delitzsch (Sachsen) und Gründungshaus der ersten gewerblichen Genossenschaft; hier gründete 1849 Hermann Schulze-Delitzsch gemeinsam mit 57 Delitzscher Schuh­machern eine „Schuhmacher-Assoziation“ Genossenschaft oder Kooperative (von Kooperation) bezeichnet einen Zusammenschluss oder Verband von Personen (natürlichen oder juristischen) zu Zwecken der Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

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Gesellschaft (Gesellschaftsrecht)

Eine Gesellschaft (societas) ist im Sinne des Gesellschaftsrechtes in Deutschland eine auf unbestimmte Zeit gegründete Personenvereinigung zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Österreich)

Die österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (abgekürzt meist GmbH, früher auch oft GesmbH bzw. Ges.m.b.H.) ist eine juristische Person des Privatrechts und zählt zur Gruppe der Kapitalgesellschaften.

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Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (Österreich)

An einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) beteiligen sich zwei oder mehrere natürliche Personen oder Gesellschaften, sie ist eine Personengesellschaft.

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Haftung (Recht)

Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt.

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Kommanditgesellschaft (Österreich)

Eine Kommanditgesellschaft (KG) nach österreichischem Recht ist eine Personengesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche Personen oder juristische Personen zu einem beliebigen erlaubten Zweck (einschließlich freiberuflicher sowie land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit) unter einer gemeinsamen Firma zusammengeschlossen haben, wobei mindestens ein Gesellschafter ein Kommanditist und ein weiterer Komplementär ist.

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Offene Gesellschaft (Österreich)

Die offene Gesellschaft (OG) ist eine Rechtsform in Österreich und ähnelt der deutschen offenen Handelsgesellschaft, ist aber anders als diese seit 1.

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Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist ein Versicherungssystem, bei dem die versicherten Risiken (etwa Krankheit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Alter und Tod) gemeinsam von allen Versicherten getragen werden.

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Steuerrecht (Österreich)

Das Steuerrecht der Republik Österreich ist der Teil des Rechts, das sich der Summe der Vorschriften zur öffentlichen Finanzwirtschaft widmet.

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Stille Gesellschaft

Die stille Gesellschaft (Abkürzung sG) ist im deutschen und im österreichischen Gesellschaftsrecht eine Sonderform einer Personenvereinigung.

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