10 Beziehungen: Akteneinsicht (Deutschland), Angeklagter, Anklage, Deutsche Demokratische Republik, Gesellschaftlicher Verteidiger, Kollektiv, Sachverständiger, Staatsanwalt, Strafprozessrecht, Zeuge.
Akteneinsicht (Deutschland)
Das Recht auf Akteneinsicht ist ein individuelles Verfahrensrecht und umfasst in Deutschland die Einsicht in Akten, welche die für ein Verfahren und dessen Ergebnis maßgeblichen Sachverhalte und behördlichen oder gerichtlichen Erwägungen dokumentieren.
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Angeklagter
Angeklagter ist im deutschen Strafverfahrensrecht der Beschuldigte oder Angeschuldigte, gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist (StPO).
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Anklage
Anklageschrift wegen Betruges (Deutschland) Anklage (auch öffentliche Klage genannt) wird in einem Strafverfahren von der Anklagebehörde (in vielen Staaten die Staatsanwaltschaft) erhoben, wenn nach dem durchgeführten Ermittlungsverfahren ein hinreichender Tatverdacht besteht, dass ein Beschuldigter eine strafbare Tat begangen hat.
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Deutsche Demokratische Republik
Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) war der östliche, realsozialistische der beiden nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffenen deutschen Staaten, der vom 7.
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Gesellschaftlicher Verteidiger
Der gesellschaftliche Verteidiger war ein Verfahrensbeteiligter in Strafverfahren in der DDR, der in bestimmten Fällen neben den Strafverteidiger trat.
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Kollektiv
Kollektiv (von „zusammensuchen, zusammenlesen“) bezeichnet soziale Gebilde, deren Zugehörige unbestimmt nach sehr verschiedenen Gesichtspunkten zusammengefasst werden – das können etwa ein Volk, eine Religion, ein Staat, ein Unternehmen oder eine soziale Klasse sein.
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Sachverständiger
Ein Sachverständiger oder Gutachter ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und einer Expertise auf einem bestimmten Fachgebiet.
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Staatsanwalt
Ein Staatsanwalt ist bei Gericht in Strafsachen Vertreter der Anklage.
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Strafprozessrecht
Das Strafprozessrecht oder Strafverfahrensrecht ist formalrechtlicher Natur und normiert mit der Strafprozessordnung die Verfahrensregeln für Strafprozesse.
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Zeuge
Ein Zeuge ist eine natürliche Person, die zu einem aufzuklärenden Sachverhalt eigene Wahrnehmungen bekunden kann („Zeugnis ablegen“).