3 Beziehungen: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland), Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (Österreich), Hindu Undivided Family.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)
Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abkürzung GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) handelt es sich nach deutschem Gesellschaftsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Zusammenschluss mindestens zweier Rechtssubjekte als Gesellschafter, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern.
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Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (Österreich)
An einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) beteiligen sich zwei oder mehrere natürliche Personen oder Gesellschaften, sie ist eine Personengesellschaft.
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Hindu Undivided Family
Großfamilie aus Südindien um 1900. Die Hindu Undivided Family (kurz HUF, auch Hindu Joint Family genannt, engl. für: Verbundene Hindu-Familie) ist eine in Indien bekannte Unternehmensform für Familienbetriebe.
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