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Geschäftsverteilungsplan

Index Geschäftsverteilungsplan

Ein Geschäftsverteilungsplan (GVP bzw. GVPl) ist ein Regelwerk, das bei Kollegialorganen bestimmt, welche interne Organisationseinheit des Organs für die Bearbeitung eines konkreten Sachverhalts zuständig ist.

27 Beziehungen: Aktenzeichen (Deutschland), Öffentliche Verwaltung, Bundesanzeiger, Exekutive, Gerhard Lüke, Gericht, Gerichtsverfassungsgesetz, Geschäftsjahr, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Gesetzlicher Richter, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, HRRS, Justizverwaltung, Kollegialorgan, Organisationseinheit, Präsidium (Gericht), Rechtsmittel, Richter, Sachbearbeiter, Sachverhalt, Spruchkörper, Steffen Detterbeck, Stelle (Organisation), Stellvertretung, Verwaltungsakt (Deutschland), Wolfgang Grunsky, Zivilprozessordnung (Deutschland).

Aktenzeichen (Deutschland)

Ein Aktenzeichen (Abk. Az.) dient der signaturmäßigen Kennzeichnung von Akten, unabhängig von dem Medium, in dem sie vorliegen.

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Öffentliche Verwaltung

Die öffentliche Verwaltung, auch Administrative genannt, ist nach Otto Mayer die Tätigkeit des Staates oder eines anderen Trägers öffentlicher Verwaltung, die weder Gesetzgebung (Legislative) oder Rechtsprechung (Judikative) ist, noch politische Regierungstätigkeiten (Gubernative) ausübt.

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Bundesanzeiger

Der Bundesanzeiger (BAnz, bis 31. März 2012 BAnz.) ist als Amtsblatt neben dem Bundesgesetzblatt ein weiteres Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesbehörden.

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Exekutive

'''Exekutive''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche Die Exekutive (im 18. Jahrhundert entlehnt aus zu) ist in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei Gewalten.

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Gerhard Lüke

Gerhard Lüke (* 21. Februar 1927 in Hildesheim; † 28. April 2014 in Saarbrücken) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Universität des Saarlandes.

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Gericht

Richter, Ankläger und Prozessbeteiligte sitzen zu Gericht (Old Bailey in London, 19. Jahrhundert). Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).

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Gerichtsverfassungsgesetz

Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) regelt in Deutschland die Gerichtsverfassung eines Teils der ordentlichen Gerichtsbarkeit, nämlich der streitigen Zivilgerichtsbarkeit und der Strafgerichtsbarkeit.

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Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr (im Steuerrecht: Wirtschaftsjahr, in der Schweiz: Steuerperiode) ist der Zeitraum, für den Unternehmen oder andere Wirtschaftssubjekte das Ergebnis ihrer Geschäftstätigkeit in einem Jahresabschluss zusammenfassen und dabei den Zeitraum zwischen zwei Bilanzstichtagen berücksichtigen.

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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist im deutschen Recht die gesetzliche Grundlage der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.

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Gesetzlicher Richter

Das Recht auf den gesetzlichen Richter (genauer: gesetzlich bestimmten Richter) ist ein Justizgrundrecht, das festlegt, dass für Rechtsstreitigkeiten und Prozesse bereits im Voraus bestimmt sein muss, welches Gericht und welcher Richter zuständig ist.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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HRRS

HRRS ist eine juristische Online-Fachzeitschrift.

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Justizverwaltung

Justizverwaltung ist ein Teil der öffentlichen Verwaltung (Exekutive), bei der die Erfüllung allgemeiner Aufgaben der öffentlichen Verwaltung den Gerichten zugewiesen ist.

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Kollegialorgan

Unter einem Kollegialorgan versteht man im Organisationsrecht ein Organ innerhalb einer juristischen Person oder Personenvereinigung, das aus mindestens zwei Organwaltern besteht.

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Organisationseinheit

Organisationseinheit (auch Strukturelement oder organisatorische Einheit) ist in der Organisationslehre die kleinste Einheit, in welcher artverwandte (Teil-)Aufgaben und Tätigkeiten zusammengefasst sind.

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Präsidium (Gericht)

Das Präsidium ist ein unabhängiges gerichtliches Selbstverwaltungsorgan, das in Deutschland bei allen Gerichten besteht.

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Rechtsmittel

Der Begriff Rechtsmittel ist in Deutschland die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung.

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Richter

Porträt eines englischen Richters des 19. Jahrhunderts in AmtstrachtEin Richter oder eine Richterin ist der Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt.

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Sachbearbeiter

Sachbearbeiter in Indien (November 2012) Sachbearbeiter sind Tarifbeschäftigte (Angestellte) oder Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbar eingruppierte Arbeitnehmer, die mit der Bearbeitung eines bestimmten, in der Stellenbeschreibung umschriebenen Arbeitsgebiets betraut sind.

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Sachverhalt

Sachverhalt ist ein interdisziplinärer Begriff, unter dem die inhaltliche Gesamtheit aller Aussagen zu einem abgegrenzten Themenbereich verstanden wird.

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Spruchkörper

Ein Spruchkörper eines Gerichts ist das rechtsprechende Organ, das im einzelnen Fall in Form eines Urteils oder Beschlusses entscheidet.

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Steffen Detterbeck

Steffen Detterbeck (* 26. April 1956 in Traunreut) ist Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Philipps-Universität Marburg und Richter am Hessischen Staatsgerichtshof.

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Stelle (Organisation)

Eine Stelle ist in der Organisationstheorie die einem menschlichen Aufgabenträger übertragene (Teil-)Aufgabe, gegebenenfalls unterstützt durch die Zuordnung von Arbeitsmitteln.

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Stellvertretung

Stellvertretung ist in der Rechtswissenschaft das Handeln einer Person (Vertreter) für ein anderes Rechtssubjekt (Vertretener).

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Verwaltungsakt (Deutschland)

Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

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Wolfgang Grunsky

Wolfgang Grunsky (* 19. Januar 1936 in Berlin-Charlottenburg; † 9. Juni 2023 in Bielefeld) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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Leitet hier um:

GVPI, GVT.

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