3 Beziehungen: Amtssprache, Fachsprache, Verkehrssprache.
Amtssprache
Die Amtssprache ist die im Sprachenrecht verbindlich geregelte Sprache eines Landes oder Staates, die für die Regierung und alle staatlichen Stellen untereinander und gegenüber den Bürgern gilt.
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Fachsprache
Eine Fachsprache, auch Technolekt, ist die für ein bestimmtes Fachgebiet oder für eine bestimmte Branche geltende Sprache.
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Verkehrssprache
Eine Verkehrssprache (auch Lingua franca) ist eine Sprache, die auf einzelnen Fachgebieten Menschen verschiedener Sprachgemeinschaften die Kommunikation ermöglicht (Handel, Diplomatie, Verwaltung, Wissenschaft).