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Geschäftsführung

Index Geschäftsführung

Geschäftsführung, Geschäftsführer oder Geschäftsführerin steht für.

9 Beziehungen: Chief Executive Officer, Geschäftsbesorgungsvertrag, Geschäftsführende Regierung, Geschäftsführung (Österreich), Geschäftsführung (Deutschland), Geschäftsführung (Schweiz), Geschäftsführung ohne Auftrag, Prokura, Vorstand.

Chief Executive Officer

Chief Executive Officer (CEO) bezeichnet in vielen anglophonen Staaten ein geschäftsführendes Vorstandsmitglied (vgl. Geschäftsführer), einen Vorstandsvorsitzenden oder einen Generaldirektor (vgl. Vorsitzender oder Präsident der Geschäftsleitung) eines Unternehmens oder allgemein dessen allein zeichnungsberechtigten Geschäftsführer.

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Geschäftsbesorgungsvertrag

Ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein in Wirtschaft und Recht bedeutender Dienst- beziehungsweise Werkvertrag gemäß und BGB, durch den sich der Leistungsschuldner zur entgeltlichen Besorgung eines ihm vom Leistungsgläubiger übertragenen Geschäfts verpflichtet (Abs. 1 BGB).

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Geschäftsführende Regierung

Eine geschäftsführende Regierung amtiert in repräsentativ-demokratisch verfassten Staaten in der Zeit zwischen der Konstituierung eines neugewählten Parlaments und der Neuwahl einer Regierung durch das neue Parlament.

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Geschäftsführung (Österreich)

Unter Geschäftsführung (oder Geschäftsleitung) versteht man im Gesellschaftsrecht in Österreich, ähnlich wie im Recht der Bundesrepublik Deutschland, eine oder mehrere natürliche Personen, die bei Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen mit der Führung der Geschäfte betraut sind und die Gesellschaft als Organ gerichtlich und außergerichtlich organschaftlich vertreten.

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Geschäftsführung (Deutschland)

Unter Geschäftsführung (oder Geschäftsleitung) versteht man im Gesellschaftsrecht eine oder mehrere natürliche Personen, die bei Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen mit der Führung der Geschäfte betraut sind und die Gesellschaft als Organ gerichtlich und außergerichtlich organschaftlich vertreten.

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Geschäftsführung (Schweiz)

Die Ausprägung der Geschäftsführung von Schweizer Kapitalgesellschaften hängt von deren Rechtsform ab.

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Geschäftsführung ohne Auftrag

Die negotiorum gestio (Geschäftsführung ohne Auftrag) ist die Wahrnehmung von Geschäften eines Geschäftsherren durch einen Geschäftsführer, ohne dass der Geschäftsführer durch den Geschäftsherren hierzu beauftragt oder anderweitig in besonderer Weise ermächtigt wurde.

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Prokura

Prokura (von, zu, und) ist in Deutschland, Österreich und in der Schweiz bei Unternehmen eine durch einen Kaufmann an Mitarbeiter erteilte umfangreiche geschäftliche Vertretungsmacht.

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Vorstand

Als Vorstand wird allgemein das Leitungsorgan von Unternehmen oder sonstigen privaten oder öffentlichen Rechtsformen bezeichnet, das die Personenvereinigung nach außen gerichtlich und außergerichtlich vertritt und nach innen mit der Führung der Geschäfte betraut ist.

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Leitet hier um:

Geschäftsführer, Geschäftsführerin, Geschäftsinhaber, Geschäftsleiter, Geschäftsleitung, Mitgeschäftsführer.

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