7 Beziehungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Österreich), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland), Allgemeine Vertragsbedingungen, Individualvereinbarung, Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Richtlinie (EU), Vertrag.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Österreich)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden zur Vereinheitlichung der abzuschließenden Geschäfte formuliert.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt: AGB) sind alle für eine Vielzahl von Fällen vorformulierten Vertragsbedingungen, die vom Verwender aufgrund einseitigen Verlangens gegenüber dem Vertragspartner bei Abschluss eines Vertrages gestellt werden, im Einzelnen also nicht ausgehandelt sind (Abs. 1 BGB).
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Allgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen sind in der Wirtschaft die über Individualabreden hinausgehenden, für alle Verträge dieser Art geltenden Vertragsbestandteile.
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Individualvereinbarung
Die Individualvereinbarung, ein Begriff aus dem deutschen Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreibt individuell ausgehandelte Vereinbarungen, bildet also den Gegenbegriff zur allgemeinen Geschäftsbedingung als vorformulierter und einseitig in den Vertrag eingeführter Klausel.
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Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Als Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Mitgliedsländer der EU, kurz EU-Mitgliedstaaten oder EU-Mitgliedsländer, werden die 27 europäischen Staaten bezeichnet, die Mitglied der Europäischen Union (EU) sind.
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Richtlinie (EU)
Im Europarecht sind Richtlinien (Direktiven nach der englischen Bezeichnung directive, allgemeinsprachlich auch EU-Richtlinien) Rechtsakte der Europäischen Union und als solche Teil des sekundären Unionsrechts.
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Vertrag
Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).
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Leitet hier um:
Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingung, Nutzungsbedingungen.