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Gesamtstaatsverfassung (Dänemark)

Index Gesamtstaatsverfassung (Dänemark)

Die Gesamtstaatsverfassung (dän. Helstatsforfatningen oder auch Fællesforfatningen) von 1855 war eine gemeinsame Verfassung für den Dänischen Gesamtstaat, der damals aus dem Königreich Dänemark sowie den Herzogtümern Schleswig (als Lehen Dänemarks), Holstein und Lauenburg (letztere als Mitglieder des Deutschen Bundes) bestand.

20 Beziehungen: Absolutismus, Dänische Sprache, Dänischer Gesamtstaat, Dänischer Reichsrat (1855–1866), Deutscher Bund, Friedrich VII. (Dänemark), Grundgesetz Dänemarks, Herzogtum Holstein, Herzogtum Sachsen-Lauenburg, Herzogtum Schleswig, Holsteinische Ständeversammlung, Königreich Dänemark, Konstitutionelle Monarchie, Londoner Protokoll (1852), Novemberverfassung, Parlamentarismus, Provinzialstände (Dänemark), Schleswig-Holsteinische Erhebung, Universität Aarhus, Zensuswahlrecht.

Absolutismus

Ludwigs XIV. von Hyacinthe Rigaud (um 1700). Die selbstbewusste Pose des mit allen Insignien seiner Macht dargestellten französischen Königs versinnbildlicht seinen durch göttlichen Auftrag legitimierten Herrschaftsanspruch. Bei Abwesenheit des Königs ersetzte es ihn als Referenzpunkte der höfischen Etikette im Thronsaal.Dagmar Freist: ''Absolutismus'' (.

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Dänische Sprache

Die dänische Sprache (dänisch det danske sprog), kurz Dänisch (dansk), gehört zu den germanischen Sprachen und dort zur Gruppe der skandinavischen (nordgermanischen) Sprachen.

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Dänischer Gesamtstaat

tropische Kolonien) Der dänische Gesamtstaat (dänisch helstaten) bestand etwa von 1773 bis zur Niederlage Dänemarks im Deutsch-Dänischen Krieg am 30. Oktober 1864.

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Dänischer Reichsrat (1855–1866)

Der Reichsrat war zwischen 1855 und 1866 ein beratendes Gremium in Dänemark.

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Deutscher Bund

Wappen des Deutschen Bundes mit dem Doppeladler (ab März 1848) Deutscher Bund 1815–1866 Andere Staaten des Deutschen Bundes Der Deutsche Bund war ein Staatenbund, auf den sich im Jahr 1815 die „souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands“ mit Einschluss des Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, von Dänemark (hinsichtlich Holsteins) und der Niederlande (hinsichtlich Luxemburgs) geeinigt hatten.

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Friedrich VII. (Dänemark)

''König Friedrich VII. von Dänemark'', Bildnis von Johan Vilhelm Gertner, 1861 Friedrich als Kind von Jacob Munch ''Friedrich VII. von Dänemark'', Ausschnitt aus einem Bildnis von Frederik Ludvig Storch, 1855, Schwedisches Nationalmuseum Friedrich VII.

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Grundgesetz Dänemarks

Die verfassungsgebende Reichsversammlung trat erstmals am 23. Oktober 1848 zusammen. Gemälde von Constantin Hansen, Schloss Frederiksborg, Hillerød Das Grundgesetz Dänemarks (offiziell Danmarks Riges Grundlov – „Grundgesetz des (König-)Reichs Dänemark“) ist die dänische Verfassung und wurde am 5.

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Herzogtum Holstein

Das Herzogtum Holstein entstand 1474 aus der norddeutschen Grafschaft Holstein-Rendsburg.

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Herzogtum Sachsen-Lauenburg

Das Herzogtum Sachsen-Lauenburg war ein seit 1296 reichsunmittelbares Fürstentum im äußersten Südosten des heutigen Schleswig-Holsteins mit dem territorialen Schwerpunkt in dem heutigen nach ihm benannten Kreis Herzogtum Lauenburg.

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Herzogtum Schleswig

Wappen von Schleswig (Schleswigsche Löwen) Das Herzogtum Schleswig unter dänischer Herrschaft, bis 1864 Die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg nach dem Deutsch-Dänischen Krieg 1864. Im Zuge der Gasteiner Konvention übernahm Preußen die Verwaltung Schleswigs und Lauenburgs, Österreich verwaltete Holstein Das Herzogtum Schleswig entwickelte sich ab etwa 1200 und existierte bis 1864.

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Holsteinische Ständeversammlung

Rat- und Ständehaus zu Itzehoe Die Holsteinische Ständeversammlung war das Parlament des Herzogtums Holsteins zwischen 1836 und 1864 mit Sitz in Itzehoe.

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Königreich Dänemark

Das Königreich Dänemark ist ein souveräner Staat und eine parlamentarische Monarchie in Europa und im Nordatlantik.

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Konstitutionelle Monarchie

Subnationale Monarchie(n) vorhanden Eine konstitutionelle Monarchie ist im weiteren Sinne eine Monarchie, in der die Macht des Monarchen durch eine Verfassung (Konstitution, lat. constitutio) geregelt und beschränkt wird.

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Londoner Protokoll (1852)

Das Londoner Protokoll ist ein am 8.

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Novemberverfassung

Die Novemberverfassung (dän. Novemberforfatningen) von 1863 war eine gemeinsame Verfassung für das Königreich Dänemark und das Herzogtum Schleswig.

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Parlamentarismus

Deutsche Bundestag Der Fachbegriff Parlamentarismus bezeichnet diejenigen politischen Systeme, in denen eine Versammlung von Parlamentariern in einem Parlament die Gesetzgebung für das Staatsvolk festlegen.

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Provinzialstände (Dänemark)

Die vier Provinzialständeversammlungen (dänisch: Provinsialstænderforsamlinger) des Dänischen Gesamtstaates wurden infolge der Julirevolution von 1830 am 28.

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Schleswig-Holsteinische Erhebung

Die Schleswig-Holsteinische Erhebung war eine von der Mehrheit der Staaten des Deutschen Bundes unterstützte politische und militärische Auseinandersetzung der deutschen Nationalbewegung in den Herzogtümern Schleswig und Holstein mit dem Königreich Dänemark.

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Universität Aarhus

Die Universität Aarhus ist mit über 33.000 Studenten die zweitgrößte Universität in Dänemark und hat ihren Sitz in der Stadt Aarhus.

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Zensuswahlrecht

Unter Zensuswahlrecht versteht man ein Wahlsystem, das ein ungleiches Wahlrecht vorsieht.

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Leitet hier um:

Fællesforfatningen, Gesamtstaatsverfassung, Helstatsforfatningen.

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