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Bescheid

Index Bescheid

Ein Bescheid ist eine individuell-konkrete Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts.

94 Beziehungen: Abgabenordnung, Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt, Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, Amtssprache, Anordnung (Recht), Arbeitsgebiet, Öffentliches Baurecht (Deutschland), Öffentliches Recht, Bauaufsichtsbehörde, Baugesetzbuch, Bauvorbescheid, Bauvorhaben, Begründung, Behörde, Bescheid (Begriffsklärung), Bescheidbeschwerde, Betroffener, Bußgeldbescheid, Bundes-Verfassungsgesetz, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Dienstschreiben, Dienstsiegel, Elektronische Form, Entscheidung, Erklärung, Erlaubnis, Ermessen, Erschließungsbeitrag, Festnahme, Frist, Günther Winkler, Gebot (Rechtswissenschaft), Gericht, Gerichtsbarkeit, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Gesetzgebung, Gesetzliche Rentenversicherung, Hoheit (Staatsrecht), I. A. (Abkürzung), Komposition (Grammatik), Ladung (Recht), Legalitätsprinzip, Leistungsbescheid, Maßnahme (Recht), Mahnverfahren, Mandatsbescheid, Manz’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung, Nachricht, Ordnungswidrigkeit, Parteiengehör, ..., Rechtsbegriff, Rechtsbehelfsbelehrung, Rechtskraft (Österreich), Rechtsschutz, Rechtsstaat, Rechtssubjekt, Säumnisbeschwerde, Schriftform, Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, Sofortige Vollziehung, Staatsgewalt, Steuerbescheid, Strafverfügung (Österreich), Tenor (Urteil), Umgangssprache, Untätigkeitsklage, Unterschrift, Unwirksamkeit, Urkunde, Urteilsstil, Verbot, Verfassungsrecht, Verfügung, Verordnung, Verwaltung, Verwaltungsakt (Deutschland), Verwaltungsgericht (Österreich), Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsrecht (Deutschland), Verwaltungsverfahren, Verwaltungsverfahrensgesetz, Vorläufiger Rechtsschutz, Vorverfahren, Weisung (Österreich), Widerspruch (Recht), Wissenschaft, Wohngeldgesetz, Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, Zivilprozessordnung (Österreich), Zivilprozessordnung (Deutschland), Zusicherung (Verwaltungsrecht), Zwischenbescheid. Erweitern Sie Index (44 mehr) »

Abgabenordnung

Die Abgabenordnung (AO) ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts.

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Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt

Ein Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt ist eine österreichische Bezeichnung für Maßnahmen als einer Form hoheitlichen Handelns.

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Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991

Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) regelt das Verfahren so gut wie aller Verwaltungsbehörden in Österreich.

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Amtssprache

Die Amtssprache ist die im Sprachenrecht verbindlich geregelte Sprache eines Landes oder Staates, die für die Regierung und alle staatlichen Stellen untereinander und gegenüber den Bürgern gilt.

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Anordnung (Recht)

Eine Anordnung ist die durch Gesetz, Urteil oder Verwaltungsakt an eine natürliche oder juristische Person gerichtete Weisung, ein bestimmtes Verhalten (Handlung, Duldung oder Unterlassung) zu befolgen, da andernfalls eine angedrohte Rechtsfolge eintritt.

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Arbeitsgebiet

Unter Arbeitsgebiet (Arbeitsfeld, Geschäftsfeld, Geschäftsgebiet, Geschäftsbereich, Sparte) versteht man in der Arbeitsorganisation den auf ein bestimmtes Fachgebiet begrenzten Tätigkeitsbereich in Wirtschaft und Wissenschaft.

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Öffentliches Baurecht (Deutschland)

Beim öffentlichen Baurecht handelt es sich in Deutschland um ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts, das Zulässigkeit, Grenzen, Ordnung und Förderung der baulichen Nutzung des Bodens regelt.

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Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht (auch Öffentliches Recht geschrieben) ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privatrechtssubjekten (den Bürgern) oder anderen Hoheitsträgern regelt.

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Bauaufsichtsbehörde

Die Bauaufsichtsbehörden (BAB) sind in Deutschland Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechtes.

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Baugesetzbuch

Das deutsche Baugesetzbuch (BauGB), dessen Vorgänger das Bundesbaugesetz (BBauG) ist, ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts in Deutschland.

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Bauvorbescheid

Als Bauvorbescheid oder Vorbescheid bezeichnet man im öffentlichen Baurecht eine vor Einreichung eines Bauantrags beantragte verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wären und die selbständig beurteilt werden können (§ 73 der Niedersächsischen Bauordnung).

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Bauvorhaben

Ein Bauvorhaben (kurz BVH, BV) ist das Vorhaben, eine bauliche Anlage (Bauwerk) zu errichten oder zu ändern.

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Begründung

Als Begründung oder Rechtfertigung (engl.: justification) wird in der Philosophie die Darlegung von Gründen für eine These verstanden.

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Behörde

Behörde (auch Amt im organisatorischen Sinne genannt) ist eine öffentliche Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind.

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Bescheid (Begriffsklärung)

Bescheid steht für.

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Bescheidbeschwerde

Durch eine Bescheidbeschwerde können österreichischen Recht Bescheide der Verwaltungsbehörden bei den Verwaltungsgerichten angefochten werden (Abs. 1 Z 1 B-VG).

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Betroffener

Betroffener ist eine Person, die von einer Maßnahme, Sache oder einem Recht Dritter beeinträchtigt ist.

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Bußgeldbescheid

förmlichen Zustellung eines Bußgeldbescheids wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Durch den Bußgeldbescheid wird in Deutschland das Bußgeldverfahren mit der Zahlung einer Geldbuße und gegebenenfalls Nebenfolgen „vorläufig“ abgeschlossen.

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Bundes-Verfassungsgesetz

Das Bundes-Verfassungsgesetz, kurz B-VG, ist ein im Verfassungsrang stehendes österreichisches Bundesgesetz.

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Bundesausbildungsförderungsgesetz

Das Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten in Deutschland.

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Dienstschreiben

Ein Dienstschreiben ist ein Schreiben dienstlichen Inhalts.

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Dienstsiegel

Geprägtes Dienstsiegel (Notar in München) Verschiedene Siegelstempel, Stadtarchiv Ditzingen, vor 1918 Ein Dienstsiegel ist ein Symbol eines Amtes, mit dem Dokumente rechtsverbindlich gekennzeichnet werden.

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Elektronische Form

Die elektronische Form ist im Rechtswesen eine Formvorschrift, die bei Rechtsgeschäften im Wege des elektronischen Datenaustauschs die Schriftform ersetzt, soweit dies gesetzlich erlaubt ist.

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Entscheidung

Eine Richtungsentscheidung am Scheideweg: links, rechts oder geradeaus? Unter Entscheidung versteht man die Wahl einer Handlung aus mindestens zwei vorhandenen potenziellen Handlungsalternativen unter Beachtung der übergeordneten Ziele.

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Erklärung

Eine Erklärung ist eine kommunikative Handlung mit zwei unterschiedlichen Bedeutungen.

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Erlaubnis

Ausnahmegenehmigung für Reportagen Die Erlaubnis, auch Genehmigung, Bewilligung oder Konzession (von ‚zugestehen‘, ‚erlauben‘), ist eine von einer Behörde ausgestellte Erklärung, mit der ein bestimmtes Verhalten zugelassen oder ein Antrag genehmigt wird.

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Ermessen

Das Ermessen räumt einem behördlichen Entscheidungsträger gewisse Freiheiten bei der Rechtsanwendung ein.

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Erschließungsbeitrag

Der Erschließungsbeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder Gebäudeeigentümer zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune die Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstückes, finanziert.

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Festnahme

Eine Festnahme ist das Festhalten von Personen (Personengewahrsam) auf Grundlage zivil- oder strafprozessrechtlicher Bestimmungen.

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Frist

Eine Frist ist ein bestimmter oder zumindest bestimmbarer Zeitraum, der vor, innerhalb oder nach einem bestimmten Ereignis liegen oder Rechtswirkungen auslösen kann.

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Günther Winkler

Günther Winkler Günther Winkler (* 15. Jänner 1929 in Unterhaus, Baldramsdorf, Kärnten) ist ein österreichischer Jurist.

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Gebot (Rechtswissenschaft)

Gebote sind in der Rechtswissenschaft gesetzliche Verhaltensnormen, die für einen betroffenen Personenkreis oder Gesellschaften ein bestimmtes Verhalten anordnen.

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Gericht

Richter, Ankläger und Prozessbeteiligte sitzen zu Gericht (Old Bailey in London, 19. Jahrhundert). Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).

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Gerichtsbarkeit

Gerichtsbarkeit bezeichnet zum einen die Gesamtheit der (in der Regel staatlichen) Gerichte, die der Rechtsprechung oder der sonstigen Rechtspflege dienen und zum anderen die Verwirklichung der Rechtsordnung durch eben Genanntes.

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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gibt den Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden sowie auch anderen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Rundfunkanstalten) die gesetzliche Grundlage, Verwarnungs- und Bußgelder zu verhängen, um Verstöße gegen ordnungsrechtliche Vorschriften (Verwaltungsunrecht) zu ahnden.

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Gesetzgebung

Die Gesetzgebung ist die Schaffung von Rechtsnormen.

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Gesetzliche Rentenversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist die Bezeichnung für ein gesetzliches Alters- und/oder Hinterbliebenensicherungssystem, das zusätzlich oft auch zur Absicherung gesundheitlicher Risiken dient.

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Hoheit (Staatsrecht)

Hoheit als staatsrechtlicher bzw.

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I. A. (Abkürzung)

Die Abkürzung i. A. steht im Schriftverkehr für „im Auftrag“ und wird dem Namen des unterzeichnenden Bevollmächtigten oder Boten vorangestellt.

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Komposition (Grammatik)

Die Komposition (zu lateinisch compositio ‚Zusammensetzung‘) oder Wortzusammensetzung ist in der Grammatik ein Verfahren zur Bildung eines neuen Wortes durch die Verbindung bereits vorhandener Wörter, oder eigentlich Wortstämme.

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Ladung (Recht)

Unter einer Ladung (je nach Rechtsgebiet und behördlicher Praxis auch Vorladung; veraltet auch Zitation; im alten Rom) versteht man im Rechtswesen die Aufforderung zum persönlichen Erscheinen vor einer staatlichen Stelle (Behörde oder vor Gericht).

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Legalitätsprinzip

Als Legalitätsprinzip wird im österreichischen (Abs. 1 B-VG) und dem Schweizer Recht (Abs. 1 BV) der Grundsatz verstanden, dass die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund von Gesetzen ausgeübt werden darf – es entspricht also grob dem deutschen Begriff des Vorbehalts des Gesetzes.

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Leistungsbescheid

Der Leistungsbescheid ist ein häufiger Unterfall eines Bescheides und ein Verwaltungsakt, mit dem eine Behörde einen Leistungsanspruch mitteilt oder einen Zahlungsanspruch geltend macht.

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Maßnahme (Recht)

Eine Maßnahme im Rechtssinn ist ein einseitig-hoheitliches Handeln des Staates, das im Unterschied zur Rechtsnorm nicht allgemein verbindlich ist, sondern einen Einzelfall betrifft.

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Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren in Deutschland ist ein Gerichtsverfahren, das der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient.

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Mandatsbescheid

Unter Mandatsbescheid versteht das österreichische Verwaltungsrecht einen Bescheid ohne vorausgegangenes Ermittlungsverfahren.

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Manz’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung

Die Manz’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH ist ein 1849 gegründeter Fachverlag für Recht, Steuer und Wirtschaft mit Sitz in Wien.

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Nachricht

Althergebrachte Form der Nachrichtenübertragung: der Bote (hier: Postbote) Nachricht bezeichnet alltagssprachlich den Inhalt einer Information.

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Ordnungswidrigkeit

StVO. Sie wird mit einem Regelsatz von 5 € geahndet. Eine Ordnungswidrigkeit ist in Deutschland eine bußgeldbewehrte Verletzung von Ordnungsrecht (Verwaltungsunrecht).

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Parteiengehör

Parteiengehör ist in Österreich die Bezeichnung für das Recht einer Verfahrenspartei, im Rahmen der Teilnahme am Verfahren.

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Rechtsbegriff

Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.

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Rechtsbehelfsbelehrung

Rechtsbehelfsbelehrung (im weiteren Sinn) ist im bundesdeutschen Sprachgebrauch die Belehrung darüber, ob und wie eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung durch einen Rechtsbehelf angegriffen werden kann.

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Rechtskraft (Österreich)

In der österreichischen Rechtssprache bezeichnet der Begriff Rechtskraft die Endgültigkeit von gerichtlichen Urteilen, Gerichtsbeschlüssen und Erkenntnissen sowie das Eintreten der Unanfechtbarkeit von verwaltungsbehördlichen Entscheidungen, das sind vor allem Bescheide und Bewilligungen, aber auch Straferkenntnisse oder Strafverfügungen.

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Rechtsschutz

Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen bzw.

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Rechtsstaat

Das Gesetz – zwischen Gerechtigkeit und Macht, Allegorie von Dominique Antoine Magaud (1899) Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der einerseits allgemein verbindliches Recht schafft und andererseits seine eigenen Organe zur Ausübung der staatlichen Gewalt an das Recht bindet.

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Rechtssubjekt

Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.

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Säumnisbeschwerde

Säumnisbeschwerden sind im österreichischen Recht Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Verwaltungsbehörden (Abs. 1 Z 3 B-VG).

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Schriftform

Schriftform ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine.

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Sechstes Buch Sozialgesetzbuch

Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) beinhaltet das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland.

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Siebtes Buch Sozialgesetzbuch

Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) ist die Rechtsgrundlage für die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland.

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Sofortige Vollziehung

Sofortige Vollziehung bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Vollziehung (Vollstreckung oder sonstige Umsetzung) eines Verwaltungsakts mit belastendem, feststellendem oder rechtsgestaltendem Inhalt vor dessen Unanfechtbarkeit (sog. Bestandskraft).

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Staatsgewalt

Staatsgewalt, in der Verfassungslehre auch Staatsmacht, bezeichnet die Ausübung hoheitlicher Macht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B.

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Steuerbescheid

Ein Steuerbescheid ist ein Schriftstück oder elektronisches Dokument, in dem die festgesetzte Steuer nach Steuerart, Zeitraum und Betrag bezeichnet ist.

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Strafverfügung (Österreich)

Eine Strafverfügung ist in Österreich eine Sanktionsmöglichkeit bei Verwaltungsübertretungen gemäß §§ 47 bis 49 Verwaltungsstrafgesetz 1991.

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Tenor (Urteil)

Der homonyme Begriff Tenor (mit Betonung auf der ersten Silbe) bezeichnet im juristischen Sprachgebrauch die Urteilsformel.

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Umgangssprache

Die Umgangssprache, auch Alltagssprache, Normalsprache oder Gebrauchssprache, ist – im Gegensatz zur Standardsprache und auch zur Fachsprache – die Sprache, die im täglichen Umgang benutzt wird, aber keinem spezifischen Soziolekt entspricht.

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Untätigkeitsklage

Die Untätigkeitsklage ist in Deutschland eine besondere Form der Verpflichtungsklage, das heißt einer auf ein Dulden oder Unterlassen gerichteten Leistungsklage.

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Unterschrift

Unterschrift von Benjamin Franklin Eigenhändige Unterschrift von Stechinelli aus dem 17. Jahrhundert. Unterschriften von Joschka Fischer und Gerhard Schröder unter dem Vertrag über eine Verfassung für Europa vom 29. Oktober 2004 Eine Unterschrift (auch Signatur, von ‚bezeichnen‘, zu ‚Zeichen‘) ist die handschriftliche, eigenhändige Namenszeichnung auf Schriftstücken durch eine natürliche Person mit mindestens dem Familiennamen.

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Unwirksamkeit

Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.

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Urkunde

Bauurkunde mit Weihinschrift aus der Gründungskapsel Urmammas, 2112–2095 v. Chr., Vorderasiatisches Museum Berlin, VA 10945 Eine Urkunde (von althochdeutsch urchundi „Erkenntnis“; mittelhochdeutsch urkúnde „Zeugnis“, „Beweis“) ist eine schriftlich niedergelegte und häufig beglaubigte Erklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw.

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Urteilsstil

Der Urteilsstil ist eine sprachliche Regel zum Verfassen des Tenors eines Urteils und seiner Entscheidungsgründe, wonach ein Ergebnis kategorisch mitgeteilt und anschließend begründet wird.

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Verbot

Privates Verbotsschild in einer Hauseinfahrt ironisch mit dem Tod droht (''You'll die!'') Ein Verbot ist eine Anweisung zur Unterlassung einer Handlung.

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Verfassungsrecht

Als Verfassungsrecht wird in der allgemeinen Staatslehre, Politikwissenschaft und Verfassungsvergleichung die Lehre von den rechtlichen Grundlagen eines Staates beziehungsweise von Staaten untereinander bezeichnet.

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Verfügung

Der Begriff Verfügung ist in vielen Staaten in zahlreichen Rechtsgebieten gebräuchlich, seine genaue Bedeutung aber je nach Gebiet unterschiedlich.

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Verordnung

In Deutschland und Österreich ist eine Verordnung (VO) eine an eine Personengruppe gerichtete, generell-verbindliche Rechtsnorm, die durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan (Exekutive) erlassen wird.

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Verwaltung

Unter Verwaltung versteht man allgemein administrative Tätigkeiten, die mit der Besorgung eigener oder fremder Angelegenheiten zusammenhängen und meist in einem institutionellen Rahmen wie Behörden, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen stattfinden.

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Verwaltungsakt (Deutschland)

Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

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Verwaltungsgericht (Österreich)

Gerichtsbarkeit in Österreich seit 1. Jänner 2014 Verwaltungsgerichte in Österreich sind im weiteren Sinn alle Gerichte, die Verwaltungsgerichtsbarkeit ausüben, und im engeren Sinn nur die Verwaltungsgerichte erster Instanz.

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Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012

Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 ist eine der umfangreichsten Änderungen der österreichischen Bundesverfassung seit ihrem Beschluss im Jahr 1920.

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Verwaltungsgerichtsordnung

Die Verwaltungsgerichtsordnung, kurz VwGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsprozessrecht) bundeseinheitlich regelt.

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Verwaltungsrecht (Deutschland)

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches – neben dem Staatsrecht – eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts.

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Verwaltungsverfahren

Die gesetzliche Definition des Verwaltungsverfahrens findet sich im deutschen Recht in VwVfG.

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Verwaltungsverfahrensgesetz

Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) der Bundesrepublik Deutschland enthält Regeln für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

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Vorläufiger Rechtsschutz

Unter vorläufigem Rechtsschutz (auch einstweiliger Rechtsschutz oder teils unzutreffend, aber verbreitet Eilverfahren) versteht man im Prozessrecht die Möglichkeit, subjektive Rechte bei Dringlichkeit bereits vor der Entscheidung über eine Klage wirksam zu schützen.

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Vorverfahren

Ein Vorverfahren ist.

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Weisung (Österreich)

Die Weisung ist im österreichischen Rechtssystem ein Begriff, der im Verwaltungsrecht, im Strafrecht und im Privatrecht verwendet wird.

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Widerspruch (Recht)

Der Rechtsbegriff Widerspruch (als rechtliche Gegenrede) bezeichnet einen Rechtsbehelf gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen, ein spezielles Rechtsinstitut des Grundbuchrechts sowie die Möglichkeiten des Wohnraummieters, bei Kündigung des Vermieters gegen diese vorzugehen, oder des Arbeitnehmers, den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber zu verhindern.

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Wissenschaft

Das Wort Wissenschaft (.

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Wohngeldgesetz

Das Wohngeldgesetz (WoGG) regelt die Unterstützung des Staates durch Wohngeld in der Bundesrepublik Deutschland.

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Zehntes Buch Sozialgesetzbuch

Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch regelt als Teil des deutschen Sozialgesetzbuchs das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren, den Schutz der Sozialdaten sowie die Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander und ihre Rechtsbeziehungen zu Dritten.

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Zivilprozessordnung (Österreich)

Die österreichische Zivilprozessordnung (ZPO) regelt das „gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten“ und stellt damit die zentrale Verfahrensordnung für gerichtliche Streitigkeiten über privatrechtliche Ansprüche dar.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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Zusicherung (Verwaltungsrecht)

Eine Zusicherung ist im deutschen Verwaltungsrecht eine in VwVfG geregelte Unterart der Zusage, die sich auf einen Verwaltungsakt bezieht.

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Zwischenbescheid

Ein Zwischenbescheid ist in Verwaltung und Wirtschaft ein Schriftstück, das von Behörden oder Unternehmen versandt wird, wenn durch diese absehbar ist, dass die Bearbeitung eines Antrags oder Geschäftsvorfalls längere Zeit in Anspruch nehmen wird, bis ein endgültiger Bescheid erteilt werden oder ein endgültiger Geschäftsabschluss erfolgen kann.

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Leitet hier um:

Behördliche Bewilligung, Behördliche Genehmigung, Genehmigungsbescheid.

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